Betreff
Herstellung von Gehölzpflanzungen (Bäume, Gehölzgruppen) entlang der L 11 zwischen der BAB 4 und dem Kreisverkehr "Jülicher Straße/Zum Hagelkreuz"
hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung
Vorlage
094/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmt dem Abschluss der beigefügten Verwaltungsvereinbarung zu.

 


 

Im Zuge des Ersatzneubaus der Lärmschutzwand an der L 11 bei Fronhoven/Neu-Lohn konnte der Gehölzverlust nicht durch Ersatzpflanzungen an Ort und Stelle kompensiert werden. Der für die Maßnahme zuständige Landesbetrieb Straßenbau NRW verfügt weder im Nahbereich des Eingriffsortes noch im sonstigen Stadtgebiet von Eschweiler über geeignete Flächen, auf denen der, nach dem Landschaftsgesetz NRW erforderliche Ausgleich für die entfernten Gehölze erbracht werden könnte. Die Möglichkeiten des Landesbetriebes begrenzten sich somit auf die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen an anderer Stelle außerhalb des Stadtgebietes, die Zahlung eines Ersatzgeldes an die Untere Landschaftsbehörde oder die Durchführung von Pflanzmaßnahmen auf geeigneten Grundstücken der Stadt Eschweiler.

 

Im Bereich der L 11n zwischen der BAB 4 und dem Kreisverkehr (Jülicher Straße/Zum Hagelkreuz) wurden im Zuge des Straßenausbaus bereits in Abschnitten auf den Grundstücken des Landesbetriebes hochstämmige Laubbäume (Eschen) angepflanzt. Diese Baumreihen/Alleen weisen jedoch noch Lücken auf, da hier das Eigentum des Landesbetriebes für Anpflanzungen nicht ausreichte. In diesem Bereich grenzt der Grünzug des Industrie- und Gewerbeparks an die L11 n. Innerhalb dieses Grünzuges wird die Entwässerung des Gebietes überwiegend in offenen Gräben sichergestellt. Die vorhandene Fläche lässt hier eine sinnvolle Ergänzung der Baumreihen entlang der Straße zu. Da die vorgesehene Maßnahme auch den Zielen des Landschaftsplanes VII entspricht, hat die Untere Landschaftsbehörde der vorgeschlagenen Ersatzpflanzung zugestimmt. Der Landesbetrieb wird insgesamt 32 Stück Hochstammlaubbäume und einzelne Strauchgruppen auf den Grundstücken Gemarkung Weisweiler, Flur 2 Nrn. 699, 733 und 739 sowie Gemarkung Dürwiß, Flur 19 Nr. 62 der Stadt Eschweiler anpflanzen. Die Pflanzmaßnahmen werden im Detail mit der Stadt abgestimmt.

 

Über die vorgesehene Maßnahme soll eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen werden, in der die einzelnen Zuständigkeiten sowie eine Ablösesumme für die spätere Pflege der Gehölze geregelt sind. Die Ausschreibung und Umsetzung der Pflanzmaßnahme einschließlich der Durchführung einer dreijährigen Entwicklungspflege erfolgt durch den Landesbetrieb. Nach mängelfreier Abnahme wird die Unterhaltung der Gehölze von der Stadt übernommen. Die abzuschließende Verwaltungsvereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

 


Für die Herstellung der Ausgleichspflanzung einschließlich einer dreijährigen Pflege fallen für die Stadt Eschweiler keine Kosten an. Die Unterhaltungskosten ab dem 4. Standjahr, die dann von der Stadt Eschweiler zu tragen sind, werden seitens des Landesbetriebes entsprechend der tatsächlich gepflanzten Gehölze abgelöst. Die Ablösesumme wird nach erfolgter Pflanzung und Abnahme im Produkt 135540101 (Natur und Landschaft) unter Sachkonto 44872900 und Kostenstelle 66100000 vereinnahmt.

 


Die weitere Unterhaltung der Gehölze wird von den Mitarbeitern der Abteilung 661veranlasst und fachlich begleitet