Betreff
Prüffähiger Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2010
Vorlage
079/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2010 zur Kenntnis.

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 wird zur örtlichen Prüfung sowie zur Vorbereitung der Bestätigung des Gesamtabschlusses und Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, welcher sich zur konkreten Durchführung der Gesamtabschlussprüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.


 

Mit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) haben alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen gemäß § 2 des NKF Einführungsgesetzes NRW (NKFEG NRW) spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) aufzustellen.

 

Der Gesamtabschluss fasst den Jahresabschluss der Stadt und die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche - analog des Konzernabschlusses der Privatwirtschaft - zusammen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Eschweiler und

ihrer Betriebe in Gesamtheit abzubilden und damit eine Betrachtung des „Konzerns Stadt Eschweiler“ zu ermöglichen.

 

Der Gesamtabschluss besteht gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW in Verbindung mit § 49 Absatz 1

Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus

 

- der Gesamtbilanz

(Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Abschlussstichtag, die Gliederung der Gesamtbilanz entspricht der Mindestgliederung gemäß § 41 GemHVO NRW),

 

- der Gesamtergebnisrechnung

(aus der gemeindlichen Ergebnisrechnung abgeleitete Darstellung und Nachweis des für die gesamte gemeindliche Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr tatsächlich erzielten Ressourcenaufkommens und des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs)

 

- und dem Gesamtanhang

(Erläuterungen u.a. zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zur Gesamtbilanz, und zur Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Hinweise auf Verantwortliche)

 

Ferner ist er um

 

- einen Gesamtlagebericht

(auf den Gesamtabschluss ausgerichtete Darstellung und Erläuterung des Geschäftsablaufs und der wirtschaftlichen Gesamtlage der Stadt Eschweiler)

 

- sowie einen Beteiligungsbericht

(auf die gemeindlichen Betriebe bezogene Erläuterung der wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der Stadt Eschweiler; der Beteiligungsbericht der Stadt Eschweiler ist den Unterlagen für den Gesamtabschluss 2010 noch nicht beigefügt, er wird zurzeit erstellt und innerhalb des Prüfungsprozesses nachgereicht)

 

zu ergänzen (vgl. §§ 116 Absatz 1 GO NRW, 49 Absatz 2 GemHVO NRW).

 

Für die erstmalige Erstellung eines Gesamtabschlusses der Stadt Eschweiler, der nunmehr in der Entwurfsfassung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 vorgelegt werden kann, hat sich die Stadt Eschweiler der wesentlichen Unterstützung und Begleitung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH bedient (Beschluss des Stadtrates vom 15.09.2010, Verwaltungsvorlage Nr. 265/10). Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird auch im weiteren Prozess der Gesamtabschlussprüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss beratend zur Verfügung stehen.

 

Die nordrhein-westfälischen Städte und Kommunen sind insgesamt aufgrund personeller Belastungen bei der Aufstellung der Gesamtabschlüsse deutlich in Verzug. Nur ein geringer Teil der Kommunen hat überhaupt bis heute einen Gesamtabschluss aufgestellt. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Aufstellung der kommunalen Gesamtabschlüsse auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf soll für die Anzeige der Gesamtabschlüsse des Haushaltsjahres 2015 und der Vorjahre eine ähnliche Vereinfachungsregelung geschaffen werden, wie dies mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz für die Jahresabschlüsse  des Jahres 2012 und der Vorjahre vorgesehen ist. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit im Anhörungsverfahren und soll im April dieses Jahres in den Landtag eingebracht werden. Insoweit wird die Verwaltung dem Rat bis zum Ende der Gesamtabschlussprüfung 2010  einen Vorschlag für das weitere Verfahren zur Aufstellung der Gesamtabschlüsse 2011 ff. unterbreiten.


 

keine


 

keine