Betreff
Dreieckstraße / Franz-Liszt-Straße
hier: Erstmalige Vorstellung der Planung
Vorlage
073/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerversammlung (geplant 16.04.2015), um den Anliegern und Interessierten die Planung vorzustellen.

 

Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.


Allgemeines

 

Die Dreieckstraße erstreckt sich von der L223 – Aachener Straße im Süden bis zur Franz-Liszt-Straße im Norden über eine Länge von rd. 235 m. Sie dient der Erschließung der unmittelbar angeschlossenen Bebauung und der im Norden befindlichen Bebauung an der Franz-Liszt-Straße. Das Baufeld reicht von der Inde (Einleitstelle des Regenwasserkanals) über die Dreieckstraße bis in die Franz-Liszt-Straße in den Bereich der Autobahnbrücke. Im Abschnitt Inde bis Dreieckstraße / Lotzfeldchen erfolgen nur Kanalbauarbeiten, in der Dreieckstraße zwischen Lotzfeldchen und Franz-Liszt-Straße werden die Kanäle, die Straße und die Beleuchtung erneuert. In der Franz-Liszt-Straße erfolgt wiederum die Erneuerung der Kanäle. Eine Übersicht der Maßnahme ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

Veranlassung

 

Sowohl Straße als auch Kanalisation sind in einem sehr schlechten Zustand. Der Kanal weist eine Vielzahl starker Schäden, überwiegend in Form von Verformungen, Rissen und Oberflächenkorrosion auf. Der Großteil der Leitungen ist mit der Schadensklasse 0 bewertet, d. h. es besteht die rechtliche Verpflichtung einer kurzfristigen Sanierung.

 

Die Oberflächen im gesamten Straßenraum sind als marode zu bezeichnen. Auf der Fahrbahn sind in großem Umfang Netzrisse und Absackungen vorhanden, die auf einen nicht ausreichend tragfähigen Oberbau und eine fehlende Frostsicherheit hinweisen und nur durch eine grundhafte Erneuerung der Straße behoben werden können. Die Gehweganlagen befinden sich in einem ähnlich schlechten Zustand, die Plattierung weist Absackungen auf oder ist teilweise zerbrochen.

 

Die Beleuchtungsanlage wurde 1966 erstellt. Das Alter der Anlage macht einen Austausch der Masten, Leuchten und der Verkabelung notwendig zur Gewährleistung eines betriebssicheren Zustands. Die vorhandenen Mastabstände und Leuchtenbestückungen sind nicht geeignet den heutigen technischen Anforderungen an eine Straßenraumbeleuchtung zu genügen und erfüllen nicht die Anforderungen der DIN EN 13201 - Straßen-beleuchtung.

 

 

Planung

 

Für die Dreieckstraße wurde ein Straßenquerschnitt gewählt, der sich an der bestehenden Straßenraumgestaltung orientiert. Die Dreieckstraße soll auch zukünftig Bestandteil der Tempo-30-Zone sein.

Für die gesamte Baulänge ist eine 5,50 m breite Fahrbahn geplant, die auch für den Begegnungsfall Lkw/Pkw ausreichend Platz bietet. Im südlichen Abschnitt der Dreieckstraße soll ein baulich von der Fahrbahn getrennter Längsparkstreifen in einer Breite von 2,20 m am östlichen Fahrbahnrand angelegt werden. Hierdurch wird die Anbindung Dreieckstraße / Lotzfeldchen künftig ein wenig nach Westen versetzt. So verbessert sich die Sichtbeziehung im Knotenpunktbereich und die Gehweganlage an der östlichen Ecke vergrößert sich auf ein komfortables Maß. Zudem soll der o. a. Einmündungsbereich künftig mit Plateaupflaster aufgepflastert werden um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. Hierbei orientiert sich die Planung an den bereits im unmittelbaren Umfeld realisierten Baumaßnahmen Hehlrather Straße, Reuleauxstraße und Liebfrauenstraße. Auch hier erfolgten Aufpflasterungen in den Knotenpunktbereichen. Im südlichen Teil der Dreieckstraße wird die Fahrbahn verschwenkt, d. h. der Längsparkstreifen wird am westlichen Fahrbahn angeordnet. Dieser Fahrbahnversatz dient wieder der Geschwindigkeitsreduzierung, zudem können bedingt durch die vorhandenen Grundstückszufahrten am westlichen Fahrbahnrand mehr Parkstände realisiert werden.

 

Der Straßenraum wird beidseitig durch eine 2,10 – 2,60 m breite Gehweganlage gefasst.

 

Die Einmündung der Dreieckstraße in die Franz-Liszt-Straße wird nach Osten verlegt. Hierdurch stehen die beiden Straßen in einem günstigeren Winkel zueinander; da bei Abbiegevorgängen die Geschwindigkeit reduziert werden muss, was wiederum der Sicherheit querender Fußgänger zu Gute kommt. Auch dieser Einmündungsbereich wird mit Plateaupflaster aufgepflastert. Weitere Details der Straßenplanung können den Plänen der Anlage 2 entnommen werden.

 

 

 

Parkraumbilanz

 

Im Bestand sind keine baulichen Parkstände vorhanden. Anhand der Straßenfrontlängen lässt sich das Parkstandsangebot allerdings auf rd. 50 ermitteln. Flächenmäßig ergibt sich zwischen Bestand und Planung nahezu keine Änderung. Die Planung sieht die Einrichtung von 28 Parkständen vor. Neben diesen baulich hergestellten Parkständen wird auch in Zukunft das Parken am Fahrbahnrand im Rahmen der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung gestattet sein. Hier werden rd. 22 Fahrzeuge Raum haben. Insofern zeigt sich die Parkraumbilanz ausgeglichen zwischen Bestand und Planung.

 

 

Baumbilanz

 

Die Dreieckstraße ist durch um einen engen Straßenraum geprägt. Die in weiten Teilen geschlossene Bebauung grenzt unmittelbar an den Gehweg an. Baumbestand existiert lediglich am nördlichen bzw. südlichen Einmündungspunkt des Ausbauabschnittes. Aufgrund des engen Straßenraums, der Vielzahl von Versorgungsleitungen innerhalb der Nebenanlagen sowie des hohen Parkraumbedarfs wurde bei der Straßenplanung auf die Anordnung weiterer Baumstandorte verzichtet. Aufgrund des planerischen Eingriffs an den beiden Einmündungen kann der vorhandene Baumbestand nicht erhalten werden. Die noch jungen Eichenbäume sollen nach Möglichkeit an einen anderen Standort umgepflanzt werden; die durch den Pflaumenfeuerschwamm geschädigte Blutpflaume wird gefällt. Durch die geplante Neupflanzung von fünf Hainbuchen (lt. Carpinus betulus) erfolgt ein adäquater Ersatz. Die genauen Standorte können der Anlage 2 entnommen werden.

 

 

Baustoffe

 

Die Fahrbahn erhält einen Aufbau gemäß den Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12) mit einer Oberflächenbefestigung aus Asphaltbeton. Die Entwässerungsrinnen werden beidseitig als einzeilige Betonsteinrinnen in einer Breite von 16 cm hergestellt Als Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg ist ein Hochbordstein vorgesehen. Im Bereich von Zufahrten zu den privaten Stellplätzen und an Einfahrten wird ein Rundbordstein eingebaut. Die Gehwege werden in Betonplatten ausgeführt. Als Abgrenzung zu den Privatgrundstücken ist ein Tiefbordstein in 8 cm Breite geplant. Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit gebrochenen Kanten im Format 15 x 20 x 8 cm hergestellt. Da eine Bewirtschaftung der Parkplätze nicht angestrebt wird, kann auf den Längsparkstreifen eine Markierung des einzelnen Parkstandes entfallen.

 

 

Deckenaufbauten

 

Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen:

 

Fahrbahn (Belastungsklasse 1,8):         

 4 cm    Asphaltbeton AC 8 DN

            12 cm   Asphalttragschicht AC 22 TN

            15 cm   ungebundene Tragschicht RCL 0/32

            34 cm   Frostschutzschicht RCL 0/64

            (30 cm  Bodenaustausch)*

            ------------------------------------------------------------------

            65        cm       Gesamtaufbau

 

 

 

 

 

 

 

Parkstände:

             8 cm    Betonsteinpflaster 15/20/8 cm anthrazit

             4 cm    Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

            15 cm   Drainbetontragschicht

            23 cm   Frostschutzschicht RCL

            (30 cm  Bodenaustausch)

            ------------------------------------------------------------------

            50        cm       Gesamtaufbau

 

 

Gehwege:

             8 cm    Betonplatten A 300 mit Basaltvorsatz

             4 cm    Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

            15 cm   Drainbetontragschicht

            13 cm   Frostschutzschicht

            (30 cm  Bodenaustausch)

            ------------------------------------------------------------------

            40 cm   Gesamtaufbau

 

Zufahrtsbereiche:

             8 cm    Betonpflaster 20/10 cm grau

             4 cm    Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

            15 cm   Drainbetontragschicht

            13 cm   Frostschutzschicht

            (30 cm  Bodenaustausch)

            ------------------------------------------------------------------

            40 cm   Gesamtaufbau

 

* Die Notwendigkeit des Bodenaustauschs ergibt sich aus dem Bodengutachten sowie den örtlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Erneuerung.

 

 

Entwässerung

 

Bei der bestehenden Kanalisation in der Dreieckstraße handelt es sich um ein Trennsystem, bei dem Schmutz- und Niederschlagswasser in separaten Rohrleitungen abgeleitet wird. Diese Leitungen stammen aus dem Jahr 1960 (Dreieckstraße) bzw. 1969 (Franz-Liszt-Straße).

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Eschweiler, das der Bezirksregierung Köln vorliegt, sieht eine Erneuerung der Kanalisation für das Jahr 2013 vor. Das Trennsystem soll hierbei weiter bestehen bleiben. Im Jahresbericht 2013 wurde eine Verschiebung der Maßnahme aufgrund verschiedener rechtlicher und baulicher Fragen, die noch Einfluss  auf die Planung hatten, erforderlich. Diese konnten zwischenzeitlich geklärt und die Planung abgeschlossen werden.

 

Eine Untersuchung der Hauptentwässerungsleitungen mit einer Kanal-TV-Kamera ergab, dass in der Dreieckstraße und der  Franz-Liszt-Straße eine Vielzahl starker Schäden (Schadensklasse SK 0), überwiegend in Form von Verformungen und Rissen, bestehen. In der Dreieckstraße sind auf der Grundlage von hydraulischen Berechnungen außerdem auf einer Länge von drei Haltungen künftig Rohre der Dimension DN 600 vorzusehen.

 

Die Planung sieht entsprechend in der Franz-Liszt-Straße zwischen den Häuser 13 bis 37 einen neuen Kanal mit einem Durchmesser von DN 500 auf einer Länge von ca. 240 m vor. In der Dreieckstraße wird der Kanal zwischen den Knotenpunkten mit Lotzfeldchen bzw. der Franz-Liszt-Straße auf einer Länge von rund 230 m (DN 500 bzw. DN 600) gemeinsam mit dem Ausbau der Straße erneuert. Im südlichen Abschnitt der Dreieckstraße zwischen Lotzfeldchen und Aachener Straße und weiter bis zur Einleitstelle in die Inde wird der Kanal mit einem Durchmesser von DN 600 auf einer Länge von rund 180 m ausgebaut. Im Kreuzungsbereich der Aachener Straße erfolgt eine Lageveränderung der Kanaltrasse von einer privaten Grünfläche in die Straße. Die Ausbaugrenzen sind in der Anlage 1 dargestellt. 

 

Die Untersuchung der Kanalhausanschlussleitungen zeigt, dass auch diese umfangreiche Schäden aufweisen. Nach einer detaillierten Auswertung der Dokumentation werden die im Teilabschnitt des Straßenvollausbaus (Dreieckstraße) befindlichen schadhaften Hausanschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze saniert. Zudem müssen noch Regenwasserfallleitungen (Kandeln) an den Kanal angeschlossen werden. Im Vorfeld der Baumaßnahme werden die konkret betroffenen Hauseigentümer durch die WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH direkt über die Sanierungsnotwendigkeit informiert, so wird die Möglichkeit eingeräumt im zeitlichen Zusammenhang mit der städtischen Baumaßnahme auch den Kanal auf privateigenem Grund zu sanieren.

 

 

Beleuchtung

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus dem Jahre 1966 und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Durch die großen Abstände zwischen den einzelnen Leuchten ist derzeit keine DIN-EN gerechte Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes gegeben. Aus diesen Gründen wird die Beleuchtungsanlage erneuert. Es kommt der für die Stadt Eschweiler als Standard bemusterte Leuchtentyp „Cuvia“ der Fa. Trilux mit LED-Leuchtmittel zum Einsatz. Die Lage der Leuchtenstandorte wird entsprechend DIN-EN 13201 ermittelt und den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Hiermit einher geht auch eine Erneuerung der Beleuchtungskabel, der Leuchtenfundamente und auch der Schaltstelle.

 

 

Barrierefreiheit

 

Die Erfordernisse zur Barrierefreiheit wurden bei der vorliegenden Planung berücksichtigt. Sämtliche Kreuzungsbereiche werden im Zuge der Maßnahme gemäß den in der Vorlage Nr. 003/13 „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“ vorgestellten Standards umgebaut.

 

 

Grunderwerb

 

Im Rahmen der Baumaßnahme hat Grunderwerb nur in einem Fall zu erfolgen; hier findet bereits heute eine faktische Nutzung der zu erwerbenden Fläche als öffentlicher Straßenraum statt.

 

 

Durchführung der Baumaßnahme

 

Es ist geplant, am 16.04.2015 eine Bürgerversammlung durchzuführen. Über das Ergebnis dieser Veranstaltung wird der Ausschuss in seiner Sitzung am 28.05.2015 in Kenntnis gesetzt. Im Anschluss können die Ausschreibungsunterlagen erstellt und das Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Die Vergabe im Rat könnte dann am 29.09.2015 erfolgen, sodass mit den Arbeiten im November 2015 begonnen wird. Die geschätzte Bauzeit beträgt ca. 165 Arbeitstage, so dass die Arbeiten im Sommer 2016 abgeschlossen werden.

 

Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Für die Dauer der Bauarbeiten muss mit Beeinträchtigungen der Verkehrsverhältnisse gerechnet werden. Der Anliegerverkehr wird so weit wie möglich aufrechterhalten. Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen städtischen Dienststellen.

 

 

Versorgungsträgerarbeiten

 

Im Jahresgespräch mit den Versorgungsträgern Anfang 2015 wurde seitens der regionetz erklärt, dass im Zuge der Baumaßnahme auch Arbeiten an deren Leitungsnetz stattfinden. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt erneut eine gezielte Anfrage bei den Netzbetreibern nach konkreten Infrastrukturarbeiten, die dann noch im Zuge der städtischen Baumaßnahme mit abgewickelt werden.

 


Einnahmen

 

Anliegerbeiträge

 

Für die Baumaßnahme Dreieckstraße zwischen Lotzfeldchen und Franz-List-Straße sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben. Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler.

 

 

Ausgaben

 

Straßenbau Dreieckstraße

Die Baukosten für die Erneuerung der Straße inkl. Beleuchtung und Begrünung belaufen sich nach der derzeitigen Kostenschätzung auf rd. 330.000,00 €. Für die Planung und örtliche Bauüberwachung der Baumaßnahme wurde das Büro atd, Aachen in Höhe von 65.552,30 € beauftragt. Insgesamt wird von Planungskosten in Höhe von rd. 80.000,00 € ausgegangen.

 

Im Haushaltsplan 2015 stehen bei dem bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen - geführten Sachkonto 09110002 - Dreieckstraße-, IV13AIB021, für 2015 100.000,00 € zur Verfügung. Gleichzeitig steht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000,00 € zur Verfügung, die in 2016 kassenwirksam wird.

 

 

Kanalbau Dreieckstraße, Franz-Liszt-Straße

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Erneuerung des Hauptsammlers der Dreieckstraße und Franz-Liszt-Straße auf rd. 940.000,00 € sowie für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse auf rd. 115.000 €.

 

Im Haushaltsplan 2015 stehen bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 09110002 – Kanal Dreieck-/Franz-Liszt-Straße -, IV13AIB011, für 2015 300.000,00 € zur Verfügung. Gleichzeitig steht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 640.000,00 € zur Verfügung, die in 2016 in entsprechender Höhe kassenwirksam wird.

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100 – Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – für 2016 entsprechend berücksichtigt.

 

Begleitende Sanierungsarbeiten (Kanalbau)

 

Die erforderlichen Mittel für die Sanierung bzw. Erneuerung der aufgeführten Kanalhaltungen wurden bei den für 2014 angemeldeten Ansätzen bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonten 52160600 – Instandhaltung Abwasserbeseitigungsanlagen- bzw. 09110002 - Erneuerung von verschiedenen Kanalhaltungen -, IV00AIB003, berücksichtigt.

 


Die Maßnahme wird für die straßenbaulichen Belange seitens der Abteilung 660, der Kanalbau wird durch die Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH betreut.