hier: Erstmalige Vorstellung der Planung
Der Ausschuss nimmt
den derzeitigen Planungsstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit
der Durchführung einer Bürgerversammlung (geplant 16.04.2015), um den Anliegern
und Interessierten die Planung vorzustellen.
Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.
Allgemeines
Die Dreieckstraße
erstreckt sich von der L223 – Aachener Straße im Süden bis zur
Franz-Liszt-Straße im Norden über eine Länge von rd. 235 m. Sie dient der
Erschließung der unmittelbar angeschlossenen Bebauung und der im Norden
befindlichen Bebauung an der Franz-Liszt-Straße. Das Baufeld reicht von der
Inde (Einleitstelle des Regenwasserkanals) über die Dreieckstraße bis in die
Franz-Liszt-Straße in den Bereich der Autobahnbrücke. Im Abschnitt Inde bis
Dreieckstraße / Lotzfeldchen erfolgen nur Kanalbauarbeiten, in der
Dreieckstraße zwischen Lotzfeldchen und Franz-Liszt-Straße werden die Kanäle,
die Straße und die Beleuchtung erneuert. In der Franz-Liszt-Straße erfolgt
wiederum die Erneuerung der Kanäle. Eine Übersicht der Maßnahme ist der Anlage
1 zu entnehmen.
Veranlassung
Sowohl Straße als
auch Kanalisation sind in einem sehr schlechten Zustand. Der Kanal weist eine
Vielzahl starker Schäden, überwiegend in Form von Verformungen, Rissen und
Oberflächenkorrosion auf. Der Großteil der Leitungen ist mit der Schadensklasse
0 bewertet, d. h. es besteht die rechtliche Verpflichtung einer kurzfristigen
Sanierung.
Die Oberflächen im
gesamten Straßenraum sind als marode zu bezeichnen. Auf der Fahrbahn sind in
großem Umfang Netzrisse und Absackungen vorhanden, die auf einen nicht
ausreichend tragfähigen Oberbau und eine fehlende Frostsicherheit hinweisen und
nur durch eine grundhafte Erneuerung der Straße behoben werden können. Die Gehweganlagen
befinden sich in einem ähnlich schlechten Zustand, die Plattierung weist
Absackungen auf oder ist teilweise zerbrochen.
Die
Beleuchtungsanlage wurde 1966 erstellt. Das Alter der Anlage macht einen
Austausch der Masten, Leuchten und der Verkabelung notwendig zur Gewährleistung
eines betriebssicheren Zustands. Die vorhandenen Mastabstände und
Leuchtenbestückungen sind nicht geeignet den heutigen technischen Anforderungen
an eine Straßenraumbeleuchtung zu genügen und erfüllen nicht die Anforderungen
der DIN EN 13201 - Straßen-beleuchtung.
Planung
Für die
Dreieckstraße wurde ein Straßenquerschnitt gewählt, der sich an der bestehenden
Straßenraumgestaltung orientiert. Die Dreieckstraße soll auch zukünftig
Bestandteil der Tempo-30-Zone sein.
Für die gesamte
Baulänge ist eine 5,50 m breite Fahrbahn geplant, die auch für den
Begegnungsfall Lkw/Pkw ausreichend Platz bietet. Im südlichen Abschnitt der
Dreieckstraße soll ein baulich von der Fahrbahn getrennter Längsparkstreifen in
einer Breite von 2,20 m am östlichen Fahrbahnrand angelegt werden.
Hierdurch wird die Anbindung Dreieckstraße / Lotzfeldchen künftig ein wenig
nach Westen versetzt. So verbessert sich die Sichtbeziehung im Knotenpunktbereich
und die Gehweganlage an der östlichen Ecke vergrößert sich auf ein komfortables
Maß. Zudem soll der o. a. Einmündungsbereich künftig mit Plateaupflaster
aufgepflastert werden um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. Hierbei
orientiert sich die Planung an den bereits im unmittelbaren Umfeld realisierten
Baumaßnahmen Hehlrather Straße, Reuleauxstraße und Liebfrauenstraße. Auch hier
erfolgten Aufpflasterungen in den Knotenpunktbereichen. Im südlichen Teil der
Dreieckstraße wird die Fahrbahn verschwenkt, d. h. der Längsparkstreifen wird
am westlichen Fahrbahn angeordnet. Dieser Fahrbahnversatz dient wieder der
Geschwindigkeitsreduzierung, zudem können bedingt durch die vorhandenen
Grundstückszufahrten am westlichen Fahrbahnrand mehr Parkstände realisiert
werden.
Der Straßenraum wird
beidseitig durch eine 2,10 – 2,60 m breite Gehweganlage gefasst.
Die Einmündung der
Dreieckstraße in die Franz-Liszt-Straße wird nach Osten verlegt. Hierdurch
stehen die beiden Straßen in einem günstigeren Winkel zueinander; da bei
Abbiegevorgängen die Geschwindigkeit reduziert werden muss, was wiederum der
Sicherheit querender Fußgänger zu Gute kommt. Auch dieser Einmündungsbereich
wird mit Plateaupflaster aufgepflastert. Weitere Details der Straßenplanung
können den Plänen der Anlage 2 entnommen werden.
Parkraumbilanz
Im Bestand sind
keine baulichen Parkstände vorhanden. Anhand der Straßenfrontlängen lässt sich
das Parkstandsangebot allerdings auf rd. 50 ermitteln. Flächenmäßig ergibt sich
zwischen Bestand und Planung nahezu keine Änderung. Die Planung sieht die
Einrichtung von 28 Parkständen vor. Neben diesen baulich hergestellten Parkständen
wird auch in Zukunft das Parken am Fahrbahnrand im Rahmen der Vorgaben der
Straßenverkehrsordnung gestattet sein. Hier werden rd. 22 Fahrzeuge Raum haben.
Insofern zeigt sich die Parkraumbilanz ausgeglichen zwischen Bestand und
Planung.
Baumbilanz
Die Dreieckstraße
ist durch um einen engen Straßenraum geprägt. Die in weiten Teilen geschlossene
Bebauung grenzt unmittelbar an den Gehweg an. Baumbestand existiert lediglich
am nördlichen bzw. südlichen Einmündungspunkt des Ausbauabschnittes. Aufgrund
des engen Straßenraums, der Vielzahl von Versorgungsleitungen innerhalb der
Nebenanlagen sowie des hohen Parkraumbedarfs wurde bei der Straßenplanung auf
die Anordnung weiterer Baumstandorte verzichtet. Aufgrund des planerischen
Eingriffs an den beiden Einmündungen kann der vorhandene Baumbestand nicht
erhalten werden. Die noch jungen Eichenbäume sollen nach Möglichkeit an einen
anderen Standort umgepflanzt werden; die durch den Pflaumenfeuerschwamm
geschädigte Blutpflaume wird gefällt. Durch die geplante Neupflanzung von fünf
Hainbuchen (lt. Carpinus betulus) erfolgt ein adäquater Ersatz. Die genauen
Standorte können der Anlage 2 entnommen werden.
Baustoffe
Die Fahrbahn erhält
einen Aufbau gemäß den Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaues von
Verkehrsflächen (RStO 12) mit einer Oberflächenbefestigung aus Asphaltbeton.
Die Entwässerungsrinnen werden beidseitig als einzeilige Betonsteinrinnen in
einer Breite von 16 cm hergestellt Als Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg
ist ein Hochbordstein vorgesehen. Im Bereich von Zufahrten zu den privaten
Stellplätzen und an Einfahrten wird ein Rundbordstein eingebaut. Die Gehwege
werden in Betonplatten ausgeführt. Als Abgrenzung zu den Privatgrundstücken ist
ein Tiefbordstein in 8 cm Breite geplant. Die Parkstände werden in
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit gebrochenen Kanten im Format 15 x 20 x
8 cm hergestellt. Da eine Bewirtschaftung der Parkplätze nicht angestrebt wird,
kann auf den Längsparkstreifen eine Markierung des einzelnen Parkstandes
entfallen.
Deckenaufbauten
Im Einzelnen sind
folgende Deckenaufbauten vorgesehen:
Fahrbahn
(Belastungsklasse 1,8):
4 cm Asphaltbeton AC 8 DN
12 cm Asphalttragschicht AC 22 TN
15 cm ungebundene Tragschicht RCL 0/32
34 cm Frostschutzschicht RCL 0/64
(30 cm Bodenaustausch)*
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65 cm Gesamtaufbau
Parkstände:
8 cm Betonsteinpflaster
15/20/8 cm anthrazit
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
23 cm Frostschutzschicht RCL
(30 cm Bodenaustausch)
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50 cm Gesamtaufbau
Gehwege:
8 cm Betonplatten
A 300 mit Basaltvorsatz
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
13 cm Frostschutzschicht
(30 cm Bodenaustausch)
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40 cm Gesamtaufbau
Zufahrtsbereiche:
8 cm Betonpflaster
20/10 cm grau
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
13 cm Frostschutzschicht
(30 cm Bodenaustausch)
------------------------------------------------------------------
40 cm Gesamtaufbau
* Die Notwendigkeit
des Bodenaustauschs ergibt sich aus dem Bodengutachten sowie den örtlichen
Verhältnissen zum Zeitpunkt der Erneuerung.
Entwässerung
Bei der bestehenden
Kanalisation in der Dreieckstraße handelt es sich um ein Trennsystem, bei dem
Schmutz- und Niederschlagswasser in separaten Rohrleitungen abgeleitet wird.
Diese Leitungen stammen aus dem Jahr 1960 (Dreieckstraße) bzw. 1969 (Franz-Liszt-Straße).
Das
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Eschweiler, das der Bezirksregierung Köln
vorliegt, sieht eine Erneuerung der Kanalisation für das Jahr 2013 vor. Das
Trennsystem soll hierbei weiter bestehen bleiben. Im Jahresbericht 2013 wurde
eine Verschiebung der Maßnahme aufgrund verschiedener rechtlicher und baulicher
Fragen, die noch Einfluss auf die
Planung hatten, erforderlich. Diese konnten zwischenzeitlich geklärt und die
Planung abgeschlossen werden.
Eine Untersuchung
der Hauptentwässerungsleitungen mit einer Kanal-TV-Kamera ergab, dass in der
Dreieckstraße und der Franz-Liszt-Straße
eine Vielzahl starker Schäden (Schadensklasse SK 0), überwiegend in Form von Verformungen
und Rissen, bestehen. In der Dreieckstraße sind auf der Grundlage von
hydraulischen Berechnungen außerdem auf einer Länge von drei Haltungen künftig
Rohre der Dimension DN 600 vorzusehen.
Die Planung sieht
entsprechend in der Franz-Liszt-Straße zwischen den Häuser 13 bis 37 einen
neuen Kanal mit einem Durchmesser von DN 500 auf einer Länge von ca.
240 m vor. In der Dreieckstraße wird der Kanal zwischen den Knotenpunkten
mit Lotzfeldchen bzw. der Franz-Liszt-Straße auf einer Länge von rund 230 m (DN
500 bzw. DN 600) gemeinsam mit dem Ausbau der Straße erneuert. Im südlichen
Abschnitt der Dreieckstraße zwischen Lotzfeldchen und Aachener Straße und
weiter bis zur Einleitstelle in die Inde wird der Kanal mit einem Durchmesser
von DN 600 auf einer Länge von rund 180 m ausgebaut. Im Kreuzungsbereich der
Aachener Straße erfolgt eine Lageveränderung der Kanaltrasse von einer privaten
Grünfläche in die Straße. Die Ausbaugrenzen sind in der Anlage 1
dargestellt.
Die Untersuchung der
Kanalhausanschlussleitungen zeigt, dass auch diese umfangreiche Schäden
aufweisen. Nach einer detaillierten Auswertung der Dokumentation werden die im
Teilabschnitt des Straßenvollausbaus (Dreieckstraße) befindlichen schadhaften
Hausanschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze saniert. Zudem
müssen noch Regenwasserfallleitungen (Kandeln) an den Kanal angeschlossen
werden. Im Vorfeld der Baumaßnahme werden die konkret betroffenen
Hauseigentümer durch die WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH direkt über
die Sanierungsnotwendigkeit informiert, so wird die Möglichkeit eingeräumt im zeitlichen
Zusammenhang mit der städtischen Baumaßnahme auch den Kanal auf privateigenem
Grund zu sanieren.
Beleuchtung
Die vorhandene
Straßenbeleuchtung stammt aus dem Jahre 1966 und entspricht nicht mehr dem
Stand der Technik. Durch die großen Abstände zwischen den einzelnen Leuchten
ist derzeit keine DIN-EN gerechte Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes
gegeben. Aus diesen Gründen wird die Beleuchtungsanlage erneuert. Es kommt der
für die Stadt Eschweiler als Standard bemusterte Leuchtentyp „Cuvia“ der Fa.
Trilux mit LED-Leuchtmittel zum Einsatz. Die Lage der Leuchtenstandorte wird
entsprechend DIN-EN 13201 ermittelt und den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Hiermit einher geht auch eine Erneuerung der Beleuchtungskabel, der
Leuchtenfundamente und auch der Schaltstelle.
Barrierefreiheit
Die Erfordernisse
zur Barrierefreiheit wurden bei der vorliegenden Planung berücksichtigt.
Sämtliche Kreuzungsbereiche werden im Zuge der Maßnahme gemäß den in der
Vorlage Nr. 003/13 „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“
vorgestellten Standards umgebaut.
Grunderwerb
Im Rahmen der
Baumaßnahme hat Grunderwerb nur in einem Fall zu erfolgen; hier findet bereits
heute eine faktische Nutzung der zu erwerbenden Fläche als öffentlicher
Straßenraum statt.
Durchführung der Baumaßnahme
Es ist geplant, am
16.04.2015 eine Bürgerversammlung durchzuführen. Über das Ergebnis dieser
Veranstaltung wird der Ausschuss in seiner Sitzung am 28.05.2015 in Kenntnis
gesetzt. Im Anschluss können die Ausschreibungsunterlagen erstellt und das
Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Die Vergabe im Rat könnte dann am
29.09.2015 erfolgen, sodass mit den Arbeiten im November 2015 begonnen wird.
Die geschätzte Bauzeit beträgt ca. 165 Arbeitstage, so dass die Arbeiten im Sommer
2016 abgeschlossen werden.
Die erforderlichen
Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer gemeinsamen Baumaßnahme
durchgeführt. Für die Dauer der Bauarbeiten muss mit Beeinträchtigungen der
Verkehrsverhältnisse gerechnet werden. Der Anliegerverkehr wird so weit wie
möglich aufrechterhalten. Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung
während der Baumaßnahme erfolgt vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr
und den zuständigen städtischen Dienststellen.
Versorgungsträgerarbeiten
Im Jahresgespräch
mit den Versorgungsträgern Anfang 2015 wurde seitens der regionetz erklärt,
dass im Zuge der Baumaßnahme auch Arbeiten an deren Leitungsnetz stattfinden.
Vor Beginn der Arbeiten erfolgt erneut eine gezielte Anfrage bei den
Netzbetreibern nach konkreten Infrastrukturarbeiten, die dann noch im Zuge der
städtischen Baumaßnahme mit abgewickelt werden.
Einnahmen
Anliegerbeiträge
Für die Baumaßnahme
Dreieckstraße zwischen Lotzfeldchen und Franz-List-Straße sind die
Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8
Kommunalabgabengesetz NRW gegeben. Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt
gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz
-KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler.
Ausgaben
Straßenbau
Dreieckstraße
Die Baukosten für
die Erneuerung der Straße inkl. Beleuchtung und Begrünung belaufen sich nach
der derzeitigen Kostenschätzung auf rd. 330.000,00 €. Für die Planung und
örtliche Bauüberwachung der Baumaßnahme wurde das Büro atd, Aachen in Höhe von
65.552,30 € beauftragt. Insgesamt wird von Planungskosten in Höhe von rd.
80.000,00 € ausgegangen.
Im Haushaltsplan
2015 stehen bei dem bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen - geführten
Sachkonto 09110002 - Dreieckstraße-, IV13AIB021, für 2015 100.000,00 € zur
Verfügung. Gleichzeitig steht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
350.000,00 € zur Verfügung, die in 2016 kassenwirksam wird.
Kanalbau
Dreieckstraße, Franz-Liszt-Straße
Nach derzeitiger
Kostenschätzung belaufen sich die Erneuerung des Hauptsammlers der
Dreieckstraße und Franz-Liszt-Straße auf rd. 940.000,00 € sowie für die
Erneuerung der Kanalhausanschlüsse auf rd. 115.000 €.
Im Haushaltsplan
2015 stehen bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und
Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 09110002 – Kanal
Dreieck-/Franz-Liszt-Straße -, IV13AIB011, für 2015 300.000,00 € zur Verfügung.
Gleichzeitig steht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 640.000,00 € zur
Verfügung, die in 2016 in entsprechender Höhe kassenwirksam wird.
Die erforderlichen
Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz
bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung –
geführten Sachkonto 52350100 – Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – für
2016 entsprechend berücksichtigt.
Begleitende
Sanierungsarbeiten (Kanalbau)
Die erforderlichen
Mittel für die Sanierung bzw. Erneuerung der aufgeführten Kanalhaltungen wurden
bei den für 2014 angemeldeten Ansätzen bei dem bei Produkt 11 538 02 01 –
Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonten 52160600 –
Instandhaltung Abwasserbeseitigungsanlagen- bzw. 09110002 - Erneuerung von verschiedenen
Kanalhaltungen -, IV00AIB003, berücksichtigt.
Die Maßnahme wird für die straßenbaulichen Belange seitens der Abteilung 660, der Kanalbau wird durch die Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH betreut.