Betreff
Sachstandsbericht zur Verwendung der Inklusionspauschale
Vorlage
037/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Wie zuletzt in der Sitzungsvorlage 061/18 mitgeteilt, steht das Jugendamt Eschweiler für einen erweiterten Inklusionsbegriff als Haltung, Leitbild, bzw. Handlungsmaxime und hat sich von Beginn an dazu entschieden, die Mittel der sogenannten Inklusionspauschale (Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 09.Juli 2014 –GV.NRW. S. 404 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 08.07.2016 –GV.NRW.S. 1160) gezielt, bedarfsorientiert und in Kooperation mit „Schule“ einzusetzen.

Diese Mittel, die nun bereits seit dem Schuljahr 2014/2015 durch das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Kreisen als Schulträger gewährt werden, dienen letztendlich der Kompensation kommunaler Mehraufwendungen im Rahmen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW und sind zur Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht lehrendes Personal der Kommunen einsetzbar. Individuelle Rechtsansprüche nach § 35 a SGB VIII und § 54 SGB XII dürfen dagegen über die Inklusionspauschale nicht refinanziert werden.

 

Folgende Beträge wurden bislang durch das Land der Stadt Eschweiler zur Verfügung gestellt:

 

Schuljahr

Gesamtbetrag

2014/2015

15.794,84 Euro

2015/2016

15.741,87 Euro

2016/2017

31.842,93 Euro

2017/2018

63.896,62 Euro

2018/2019

64.204,96 Euro

 

 

Diese Mittel werden durch das Jugendamt für unterschiedliche und vielfältige Maßnahmen gezielt eingesetzt. Die verschiedenen Konzepte sozialer Gruppenarbeit, welche sich an mehreren Schulen (städt. Realschule Patternhof, Adam-Ries-Schule, Waldschule- städt. Gesamtschule) weiter etabliert haben, konnten in der o.g. Verwaltungsvorlage 061/18 bereits ausführlicher beschrieben werden. Die Thematisierung und Bearbeitung einer Vielzahl von diversen Problematiken der Schüler und Schülerinnen im Gruppenkontext stehen hier im Vordergrund. 

Die praktische Durchführung der multikonzeptionellen Angebote erfolgt durch unterschiedliche Anbieter der freien Jugendhilfe; in diesem Schuljahr konnten weitere Anbieter für die Durchführung gewonnen werden.

 

Die Installation eines sogenannten „Inklusionskoordinators“, um den Inklusionsprozess an der Schnittstelle Schule/ Jugendhilfe nachhaltig zu unterstützen, konnte sich ebenfalls etablieren. Im gemeinsamen Prozess wurde so das Konzept des „Inklusionsclearings“ erarbeitet, welches ergänzend zur „klassischen“ Schulbegleitung/ Schulassistenz im Oktober 2018 an mehreren Schulen beginnen konnte.

 

Während die Aufgaben in der einzelfallorientierten und „klassischen“ Schulbegleitung schwerpunktmäßig wie folgt liegen,

 

  • Unterstützung zur Bewältigung des Schulalltags (individuelle Hilfe beim Umgang mit Unterrichtsmaterialien, bei der räumlichen Orientierung)
  • Unterstützung im Unterricht (Strukturierungshilfen, Förderung der Konzentrationsfähigkeit, Impulsgebung und Aufmerksamkeitslenkung etc.) und
  • Unterstützung bei der Kommunikation (Erlernen und Nutzung von non-verbalen Kommunikationssystemen sowie die Förderung der verbalen Kommunikation, Erlernen von Interaktionsstrategien),

 

wird im Rahmen des „Inklusionsclearings“ der Schwerpunkt der Hilfe „verschoben“. Der junge Mensch (Schüler/ Schülerin) steht nicht mehr ausschließlich mit seiner Einschränkung und Besonderheit im Mittelpunkt, sondern es werden vor allem auch exkludierende Faktoren und Hemmnisse des Umfeldes fokussiert und in den Blick genommen. Diese sollen abgebaut und der Grundgedanke von Inklusion in Schule gestärkt werden. 

 

Die Aufgaben und Möglichkeiten des „Inklusionsclearing“ können dabei folgendermaßen dargestellt werden:

 

 

 

 

Zur Durchführung des Clearings konnten unterschiedliche Anbieter der Jugendhilfe (Haus St. Josef gGmbH, Autismus Aachen gGmbH, Verein zur Förderung Körper-und Mehrfachbehinderter e.V.) gewonnen werden. Die Leistungen und praktische Durchführung werden durch pädagogische und/oder therapeutische Fachkräfte mit entsprechenden Kenntnissen der Störungsbilder bzw. der Schulstrukturen erbracht und führen so zu einer Multiprofessionalisierung des Hilfeverlaufs. Die bisherigen Erfahrungen finden sich derzeit noch in der Auswertung; das Konzept wird dann mit allen Beteiligten weiterentwickelt.

 


Die Haushaltsmittel der Inklusionspauschale in Höhe von derzeit jährlich 64.204,96 Euro sind im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke- (Ertrag) und 53119000- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe veranschlagt.

 


Die Aufgabenstellung „Inklusionskoordination“ mit einem Beschäftigungsumfang in Höhe von 23 % wird durch einen Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen im Bereich der Abteilung 511/ Soziale Dienste des Jugendamtes wahrgenommen. Weiterhin sind im Sachgebiet der  Eingliederungshilfe drei weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 150 % tätig.