hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Satzungsbeschluss
- Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
- Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
- Der Bebauungsplan 105 –
Südlich Rodelberg – (Anlage 2) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 3) als Abschlussbegründung
hierzu.
Der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2010 (Sitzungsvorlage Nr. 082/10)
die Aufstellung des Bebauungsplans 105 - Südlich Rodelberg - gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an
der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung
über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 12.04.2010 bis 26.04.2010 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am 26.04.2018 hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Sitzungsvorlage
Nr. 109/18). Der Entwurf des
Bebauungsplans 105 – Südlich Rodelberg – hat in der Zeit vom 16.05.2018 bis
20.06.2018 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und
gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen oder Anregungen der Öffentlichkeit bei der Stadt Eschweiler ein. Die Stellungnahmen der Behörden sind, soweit sie Anregungen oder Hinweise enthalten, als Anlage 4 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1 beigefügt.
Die Berücksichtigung der Belange zur Verkehrssicherheit erforderte im
Einmündungsbereich der Planstraße Roteintragungen sowie Ergänzungen der
textlichen Festsetzungen nach Abschluss der öffentlichen Auslegung. Die Grundzüge
der Planung werden durch die Änderungen und Ergänzungen nicht berührt. Die
betroffene Behörde und der Eigentümer wurden erneut zum Planverfahren
beteiligt. Anregungen oder Hinweise wurden zu den Eintragungen und Ergänzungen
nicht vorgebracht.
Der Entwurf des Bebauungsplans 105 – Südlich Rodelberg – ist als Anlage
2 und die Begründung als Abschlussbegründung als Anlage 3 beigefügt.
Gutachten:
Folgende Fachbeiträge, Konzepte bzw. Gutachten liegen dem Bebauungsplanverfahren zugrunde:
Umweltbelange
-
Artenschutzprüfung
(ASP) nach den §§ 44 und 45 BNatSchG, Stufe I (Vorprüfung) zum Bebauungsplan
105 „Südlich Rodelberg“, Stadt Eschweiler, Dipl.-Biol. Horst Klein, Köln,
Stand: 10.07.2017
-
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag, Bebauungsplan 105 „Südlich Rodelberg“ in Eschweiler, Büro für Freiraum-
und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster, Erkelenz, Stand: 22.03.2018
Boden
-
Erschließung
Planbereich Eschweiler-Dürwiß, Am Rodelberg/Jülicher Straße – Ergebnis der
Baugrunderkundung, Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie, Boden- und Felsmechanik,
Umweltgeotechnik, Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen, Stand: 16.08.2010
Entwässerung
-
Aktualisierung
Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan 105 Südlich Rodelberg, Stadt Eschweiler,
Schmelzer – Die Ingenieure, Eschweiler, Stand: 03.03.2017
-
Hydraulik
Wohngebietserschließung Jülicher Straße in Eschweiler, BP 105, Ingenieurbüro
Achten und Jansen GmbH, Aachen, Stand: 19.02.2018
Schallschutz
-
Schalltechnische
Untersuchung zum Bebauungsplan 105 „Am Rodelberg“ in Eschweiler-Dürwiß, ACCON
Köln GmbH, Köln, Stand: 27.02.2018
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan 105 – Südlich Rodelberg – (Anlage
2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung (Anlage
3) als Abschlussbegründung hierzu.
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für Ausgleich, Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Eigentümer.
Städtisches Eigentum ist nicht betroffen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich seitens der Stadt Eschweiler keine Verpflichtung zur Herstellung der Erschließung.
Die Durchführung der Erschließungsmaßnahme wird über einen Erschließungsvertrag gesichert werden.
Die Aufstellung des o. a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.