hier: Antrag H. Willms
Die Verwaltung wird
beauftragt:
a)
die
notwendigen Verfahren gemäß BauGB für eine mögliche Entwicklung von
Wohnbauflächen südlich „Am Rodelberg“ in Dürwiß einzuleiten und in
entsprechende Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages mit einem Investor einzutreten, der bereit und in der Lage ist, für
die Planungen ein Stadtplanungsbüro zu beauftragen, das Baugebiet zu entwickeln
und alle notwendigen Erschließungskosten zu übernehmen.
oder
b)
kein
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flächen südlich „Am
Rodelberg“ einzuleiten.
Mit Datum vom 02.06.2017 hat Herr Heinrich
Willms (vertreten durch Herrn RA Christoph Contzen) einen Antrag auf
„Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes“ bei der Stadt eingereicht (Anlage
1). Auf das Antwortschreiben der Stadt vom 21.06.2017 (Anlage 2)
folgte ein ergänzendes Schreiben mit Datum vom 26.06.2017 (Anlage 3).
Mit diesen Schreiben wird erneut beantragt, die Flächen (Gemarkung Dürwiß, Flur
7, Nrn. 641 und 461) südlich der Straße „Am Rodelberg“ als Bauland zu
entwickeln (Anlage 4). Dabei wird Bezug genommen auf Zusagen von
mehreren Politikern/Mandatsträgern im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen in
Dürwiß Ende der 1960er Jahre und in den darauf folgenden Jahrzehnten.
Der SPD-Ortsverein Dürwiß/Neu-Lohn und der
CDU Ortsverband Dürwiß beantragten mit Schreiben vom 22.10.2018 (Anlage 11)
die Ausweisung von Bauland im Bereich von Dürwiß insbesondere im oben
angesprochenen Gebiet südlich der Straße „Am Rodelberg“. Das Antwortschreiben
der Stadt mit Datum vom 05.12.2018 (Anlage 12) gibt über die
Zielvorstellungen der Stadt Auskunft.
Darstellung der
Flächenentwicklung seit 1970:
Der Antragsteller hat in der Vergangenheit
wiederholt die Grundstücke südlich „Am Rodelberg“ in die Diskussionen um die
Wohnbaulandentwicklung in Dürwiß eingebracht.
So sah der ehemalige Flächennutzungsplan aus
dem Jahr 1980 (FNP 1980) (Anlage 5) - u. a. ausgehend von der damaligen
äußerst positiven Prognose der Bevölkerungsentwicklung - vor, die o. a.
Flurstücke wie auch den übrigen südlichen Ortsrand von Dürwiß bis zur
Hochspannungsfreileitung als Wohnbauflächen zu entwickeln. In den 1980er Jahren
wurde ein Bebauungsplanverfahren (D 170 – Am Rodelberg –) begonnen (vgl. VV 76/85),
welches aber nach der frühzeitigen Beteiligung aufgrund von Bedenken aus der
Bevölkerung und von Behörden vom Rat der Stadt Eschweiler mit Beschluss vom
21.12.1988 (vgl. VV 773/88) eingestellt wurde.
Seit den 1990er-Jahren erfolgte die bauliche
Entwicklung von Dürwiß nicht mehr in Richtung Süden, sondern verstärkt am
östlichen und westlichen Ortsrand, wo durch die Aufstellung von mehreren
Bebauungsplänen (BP 172 – Auf dem Verkeskopf –, BP 229 – Südlich Verkeskopf –,
BP 245 – Hainbuchenweg –, BP 252 – Neue Höfe Dürwiß/Sebastianusstraße –)
größere Baugebiete ermöglicht wurden.
Anfang der 2000er-Jahre schränkte
insbesondere das bis 2003 andauernde Aufstellungsverfahren für den Gebietsentwicklungsplan
(GEP) (Anlage 7) die Möglichkeiten der Stadt bei der Ausweisung von
Bauflächen auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich ein. Nach den
landesplanerischen Zielen muss sich auch die Siedlungsentwicklung der Stadt
Eschweiler vorrangig auf den Flächen vollziehen, die im GEP bzw. dem heutigen
Regionalplan als Siedlungsbereiche (Anlage 7: Braune Flächen)
dargestellt sind. Für die Flächen zwischen dem Siedlungsbereich von Dürwiß und
der Autobahn stellt der GEP/Regionalplan als Ziel einen "Allgemeinen
Freiraum- und Agrarbereich" dar (Gelbe Flächen). Er wird durch die
Darstellung eines "Regionalen Grünzuges" überlagert (Grüne
Schraffur).
Bei der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans (FNP 2009) (Anlage 6) in den Jahren 2004 bis 2009
musste daher die Stadt Eschweiler in Anpassung an die Ziele des
GEP/Regionalplans die Bauflächendarstellung am südlichen Ortsrand von Dürwiß
reduzieren und aus dem „Regionalen Grünzug“ herausnehmen. Im Ergebnis wurden
die Potenzialflächen für den Wohnungsbau, die noch im FNP von 1980 dargestellt
waren, zurückgenommen, da auch der errechnete Bedarf an Wohnbauflächen für
Eschweiler deutlich überschritten war. Mit der Neuaufstellung beschränkte sich
die Wohnbauflächendarstellung im FNP 2009 daher aus städtebaulichen Gründen auf
eine Grundstückstiefe entlang der Straße „Am Fließ“. Vergleichbar wurde die
Situation südlich der Straße „Am Rodelberg“ behandelt, auch dort wurde die
Wohnbauflächendarstellung bis auf die Tiefe eines Baugrundstücks zurückgenommen
und die Flächen bis zur Autobahn als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald
dargestellt. (Auf der Grundlage dieser FNP-Darstellung wurden in der Folge auch
einzelne Baugrundstücke direkt südlich der Straße "Am Rodelberg" auf
den Flurstücken des Antragstellers entwickelt und bebaut.)
Im Rahmen der Neuaufstellung des FNP nach dem
Baugesetzbuch wurde die Öffentlichkeit mehrfach gem. § 3 BauGB in Verbindung
mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beteiligt.
Auch der Antragsteller äußerte in diesem Verfahren in den Jahren 2006/07 mit
mehreren Schreiben Bedenken gegen die Rücknahme der Wohnbaufläche südlich der
Straße „Am Rodelberg“. Mit Beschluss des FNP am 24.06.2008 (VV 078/08; Auszug
siehe Anlage 8) hat der Rat der Stadt Eschweiler die öffentlichen und
privaten Belange (u.a. auch die Bedenken des Antragstellers) gegeneinander und
untereinander gerecht abgewogen. Somit wurden mit diesem Plan die Ziele der
Stadt (auch für den südlichen Ortsrand von Dürwiß) für die nächsten 15-20 Jahre
festgeschrieben. Die Verwaltung hat das Ergebnis der Abwägung dem Antragsteller
mitgeteilt (Anlage 9).
Gleichzeitig wurde er darauf hingewiesen,
dass eine Zusage, von welcher Seite auch immer, zur Entwicklung von Bauland,
das in einem Bauleitplanverfahren (FNP bzw. Bebauungsplan) erst beschlossen
werden muss, rechtlich nicht möglich ist.
Darstellung der heutigen
Situation:
Die vom Antragsteller angesprochenen Grundstücke (Gemarkung Dürwiß, Flur 7, Nrn. 641 und 461) (Anlage 4) westlich der „Jülicher Straße“ und südlich
der Straße „Am Rodelberg“ liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Sie werden im FNP (Anlage 6) als Fläche für die Landwirtschaft mit einer
Überlagerung durch ein Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Den südlichen Teil
der Flächen queren zwei oberirdische Hauptversorgungsleitungen (110 kV bzw. 220
kV Stromleitungen). Die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben auf diesen
Grundstücken erfolgt gemäß § 35 BauGB (Außenbereich).
Die Flächen liegen innerhalb des im
Landschaftsplan VII – Alsdorf-Eschweiler – (Anlage 10) festgesetzten
„Landschaftsschutzgebietes Dürwiß Rodelberg“ und sind im Biotopkataster NRW
enthalten. Das Gebiet ist charakterisiert durch jungen Buchenwald, Wiesen,
Brachen und einen Acker. In der insgesamt durch agrarische Nutzung geprägten
Umgebung ist es ein wichtiges Trittsteinbiotop der ökologischen
Gebietsausstattung mit hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz sowie
die landschaftsbezogene Naherholung. Das Gebiet bereichert den Ortsrand von
Dürwiß.
Eine Entwicklung von weiteren Wohnbauflächen am südlichen Ortsrand von Dürwiß entspricht nicht den heutigen Zielen der Stadtentwicklung und widerspricht konkret den Zielen der Landesplanung und der Landschaftsplanung. Zudem könnte die hier geplante an die Autobahn A 4 heranrückenden Wohnbebauung zu einem Immissionskonflikt führen. Auch das bisher nicht gelöste Thema Erschließung/Entwässerung eines neuen Wohngebietes stellt nach einer ersten Einschätzung ein größeres Problem dar, das im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens mit den zuständigen Behörden gelöst werden müsste.
In der Gesamtbetrachtung der Ortslage Dürwiß und unter Berücksichtigung der schwierigen Erschließungssituation sieht die Verwaltung zurzeit keine Notwendigkeit, diese landwirtschaftlichen Flächen als Bauland zu entwickeln.
Daher empfiehlt die Verwaltung, von einer Entwicklung von Wohnbauflächen
auf den Flächen des Antragstellers Abstand zu nehmen und kein Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes für die Flächen südlich „Am Rodelberg“ einzuleiten.
Die Bauleitplanverfahren wären haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für notwendige Gutachten und Planungen würden zukünftig einem potentiellen Vorhabenträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übertragen.
Das
Bauleitplanverfahren würde als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in
der Abteilung 610
binden.