I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Der Bebauungsplan 293 - Am Hof - (Anlage 4b) wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 6) als Abschlussbegründung hierzu.

 


 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans 293 - Am Hof - sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen (VV 236/17).

Der Planentwurf hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.10.2017 bis 10.11.2017 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, den erneuten Aufstellungsbeschluss und die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen (VV 256/18). Der Planentwurf hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.10.2018 bis 09.11.2018 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.

 

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten als Anlage 7 und die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 8 und die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans 293 - Am Hof - ist als Anlage 4a (Städtebauliches Konzept) und 4b (Bebauungsplan 293) und seine Begründung als Anlage 6 beigefügt.

 

Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

 

Nach der erneuten öffentlichen Auslegung wurde eine redaktionelle Änderung bzw. Ergänzung an den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) des Bebauungsplans 293 in Bezug auf die Untersuchung nach Kampfmitteln vorgenommen. Eine entsprechende Neuformulierung der Hinweise wurde als Roteintragung in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Grundzüge der Planung werden durch diese Ergänzung nicht berührt.

 

Folgende Gutachten wurden im Rahmen des Bebauungsplans erarbeitet und können bei der Verwaltung eingesehen werden:

·         Artenschutzrechtliches Gutachten zur Artenschutzprüfung Stufe 1 (Vorprüfung)

BKR Aachen, Noky & Simon, 29.08.2017, Überarbeitung 17.08.2018;

·         Rigolenberechnung (HQ100)

Jansen & Nysten-Marek, Eschweiler, 27.11.2018.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan 293 - Am Hof - (Anlage 4b) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung (Anlage 6) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Das Planverfahren zum Bebauungsplan 293 - Am Hof – wird vom Investor durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.