hier: Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung sowie Satzungsbeschluss
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
Bebauungsplan 293 - Am Hof - (Anlage 4b) wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB
als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 6) als
Abschlussbegründung hierzu.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
21.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans 293 - Am Hof - sowie die
Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen (VV 236/17).
Der Planentwurf hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.10.2017 bis
10.11.2017 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet und
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
20.09.2018 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, den erneuten
Aufstellungsbeschluss und die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung
beschlossen (VV 256/18). Der Planentwurf hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 08.10.2018 bis 09.11.2018 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet
und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen und
Hinweise beinhalten als Anlage 7 und die Stellungnahme der Verwaltung zu
den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 8 und
die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden ist als Anlage
2 beigefügt.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans 293 - Am Hof - ist als Anlage
4a (Städtebauliches Konzept) und 4b (Bebauungsplan 293) und seine
Begründung als Anlage 6 beigefügt.
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Nach der erneuten öffentlichen Auslegung wurde eine redaktionelle
Änderung bzw. Ergänzung an den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) des
Bebauungsplans 293 in Bezug auf die Untersuchung nach Kampfmitteln vorgenommen.
Eine entsprechende Neuformulierung der Hinweise wurde als Roteintragung in den
Bebauungsplan aufgenommen. Die Grundzüge der Planung werden durch diese
Ergänzung nicht berührt.
Folgende Gutachten wurden im Rahmen des Bebauungsplans erarbeitet und
können bei der Verwaltung eingesehen werden:
·
Artenschutzrechtliches
Gutachten zur Artenschutzprüfung Stufe 1 (Vorprüfung)
BKR Aachen, Noky & Simon, 29.08.2017,
Überarbeitung 17.08.2018;
·
Rigolenberechnung
(HQ100)
Jansen & Nysten-Marek, Eschweiler,
27.11.2018.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan 293 - Am Hof - (Anlage 4b)
gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung (Anlage
6) als Abschlussbegründung hierzu.
Das Planverfahren zum Bebauungsplan 293 - Am Hof – wird vom Investor durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.