Die als Anlage 1
beigefügte 1. Änderungssatzung zur „Benutzungs- und Gebührensatzung für die
Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen in der Stadt
Eschweiler“ wird beschlossen.
Am 17.06.2015 hat der Rat der Stadt Eschweiler die aktuell gültige
„Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen
Ganztagsbetrieb an Grundschulen in der Stadt Eschweiler“ beschlossen. Mit
dieser Satzung wurde die Sozialstaffelung der Elternbeiträge für die
betreuten Kinder nach dem Einkommen und dem Betreuungsumfang neu festgelegt.
Die Stadt Eschweiler gewährt zudem eine Geschwisterkindbefreiung in den Kitas
und in der Kindertagespflege sowie zusätzlich eine übergreifende
Geschwisterkindermäßigung bei einer kombinierten Betreuung von älteren
Kindern in der OGS. Durch den Abbau von finanziellen Hürden soll hierdurch mehr
Chancengleichheit geschaffen werden.
Es wird in diesem
Zusammenhang auf die Ausführungen in der VV 020/19 verwiesen, die im
Jugendhilfeaus-schuss am 13.03.2019 vorberaten wird und dem Rat der Stadt
Eschweiler zur Beschlussfassung in seiner Sitzung am 27.03.2019 vorgelegt wird.
Die im Folgenden unterbreiteten Punkte zur Satzungsänderung sind somit eine Anpassung an die neuen Regelungen im Bereich der Elternbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtung und die Kindertagespflege. Sie haben das Ziel, durch eine Entlastung von Familien den Lebensstandort Eschweiler für Familien weiterhin attraktiv zu gestalten.
Durch eine einheitliche Berechnungsmethode für die Elternbeiträge in
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in der offenen
Ganztagsbetreuung wird Transparenz für die Eltern geschaffen und die
Beitragserhebung nachvollziehbar gestaltet.
- Befreiung
von Empfängern von Wohngeld und Kinderzuschlag
Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich zu den Empfängern von SGB-II- und
Asylbewerberleistungen, die Empfänger/innen von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag ab
01.08.2019 ebenfalls von einer Beitragszahlung für die Inanspruchnahme eines
Betreuungsplatzes in einer Offenen Ganztagsschule zu befreien. In der o.g.
Satzung erfolgt daher eine entsprechende Ergänzung in § 8 Absatz 1.
- Redaktionelle
Änderung:
Die mit der letzten Satzungsänderung eingeführte Beitragserhebung bei
Pflegefamilien hat sich durch den Kostenübernahmeanspruch im Bereich der
wirtschaftlichen Jugendhilfe als nicht praktikabel herausgestellt. Von daher
wird diese Beitragspflicht wieder abgeschafft. Der § 8 Abs. 1 der Satzung wurde
entsprechend angepasst.
Zu 1) Die möglichen Mindererträge im Produkt 032110101 –Grundschulen - bei SK 43212500 – Elternbeiträge Offene Ganztagsschulen -, die durch die Befreiung von Empfängern von Wohngeldleistungen bzw. Kinderzuschlag zu erwarten sind, werden auf ca. 5.000,00 Euro pro Jahr geschätzt. Jedoch kann sich dies aufgrund von Neuanträgen wegen der Befreiungsmöglichkeit in den Folgejahren ändern.
Zu 2) Keine finanziellen Auswirkungen.
Personelle
Auswirkungen sind derzeit nicht absehbar.