Betreff
Eckpunkte zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz NRW)
Vorlage
018/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Zum 01.08.2008 ist das Kinderbildungsgesetz NW (KiBiz) in Kraft getreten und hat das Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) in Nordrhein-Westfalen abgelöst.

 

Von Beginn an wurde das KiBiz sowohl von Eltern, Trägern, Beschäftigten und auch Kommunen kritisch betrachtet. Insbesondere im Hinblick auf die finanzielle und personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen, jedoch auch vor dem Hintergrund deutlich gewachsener Anforderungen an die frühkindliche Bildung, (Chancengleichheit und Teilhabe aller Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern), konnte das KiBiz den Anforderungen und Erwartungen nicht gerecht werden. Von den Trägern wurde besonders die mangelnde Auskömmlichkeit der Betriebskostenfinanzierung immer wieder deutlich kritisiert.

 

Eine umfassende Reform des KiBiz und der Finanzierungsstrukturen wird zwar von allen beteiligten Akteuren für notwendig erachtet, eine Verständigung konnte wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen bislang nicht abschließend erzielt werden.

Die Landesregierung hat mit dem sog. Kita-Träger-Rettungsprogramm für die Kindergartenjahre 2017/18 und 2018/19 (vgl. VV 059/18) und der Übergangsfinanzierung für das Kindergartenjahr 2019/10 (vgl. VV 240/18) Zwischenlösungen bis zu einer geplanten Reform des KiBiz zum Kindergartenjahr 2019/20 geschaffen.

 

Inhaltliche Zielstellung für den weiteren Reformprozess ist u.a. allen Trägern eine wirtschaftliche Stabilisierung zu gewährleisten sowie die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes zu verbessern.

 

Anfang Januar 2019 haben die Kommunalen Spitzenverbände NRW (Landkreistag NRW, Städtetag NRW sowie Städte- und Gemeindebund NRW) darüber informiert, dass sie als Vertreter ihrer Mitgliedskommunen/-gemeindeverbände mit dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung über Eckpunkte für eine weitere Reform des Kinderbildungsgesetzes abgeschlossen haben. Die Vereinbarungspartner erklären, zum Kindergartenjahr 2020/21 die strukturelle Unterfinanzierung des Kinderbildungsgesetzes zu beseitigen und gehen davon aus, dass die Herstellung der Auskömmlichkeit ca. 750 Mio. € kosten wird. Diese Kosten sollen vom Land und von den Kommunen jeweils hälftig getragen werden.

 

Weiterhin umfasst das Eckpunktepapier folgende Punkte die in die Novellierung des KiBiz einfließen sollen:

 

  1. Herstellung der Auskömmlichkeit
  2. Indexierung bei der Anpassung der Kindpauschalen
  3. Annäherung des kommunalen Trägeranteils
  4. Flexible Öffnungszeiten; Betreuungszeiten in Randzeiten
  5. Rücklagenbildung
  6. Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe
  7. Investitionsförderung/Platzausbau
  8. Evaluation

 

Die entsprechende Vereinbarung vom 08.01.2019 zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ist als Anlage 1 beigefügt. Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung fortlaufend berichten


 

Die finanzielle Abwicklung der Betriebskosten in den Kindertageseinrichtungen erfolgt im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – über die Sachkonten

 

41413000 – LZW Betriebskosten Kindergarten (Haushaltsansatz für 2019: 11.569.850,00 Euro)

53118180 – Betriebskostenzuschüsse freie Träger KiTA (Haushaltsansatz für 2019: 11.852.650,00 Euro)

53118340 – Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten (Haushaltsansatz für 2019: 9.132.750,00 Euro)

 


 

Zum derzeitigen Zeitpunkt ist hierzu keine Aussage möglich.