Die als Anlage beigefügte Planung wird beschlossen.
Die hierfür im Vergleich zur Ursprungsplanung benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 95.540 € werden gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßig bereitgestellt.
Der SC Wasserfreunde Delphin beteiligt sich an den Gesamtkosten mit einer Eigenbeteiligung in Höhe von 10.000 Euro.
Der Rat der Stadt
Eschweiler fasste am 18.12.2018 einstimmig den Beschluss, die für den Umbau des
Kellergeschosses der Sporthalle Jahnstraße zu einem Schulungs- und Sportzentrum
benötigten Haushaltsmittel, die nach Sachverhaltsdarstellung der
Verwaltungsvorlage (VV) Nr. 390/18 mit insgesamt 384.000 Euro geschätzt wurden,
wie folgt in den Haushalt 2019 einzustellen: im Haushaltsjahr 2019: einen
Haushaltsansatz in Höhe von 150.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung
für 2019 in Höhe von 234.000 Euro.
Auf Anregung
verschiedener Ratsmitglieder sollte die Beratung über die Planung, die von der
Verwaltung noch einmal konkretisiert werden sollte, in einer gemeinsamen
Sitzung des Sport- und Planungs-, Umwelt – und Bauausschusses in 2019
erfolgen.
Mit dem als Anlage
1 beigefügten Schreiben der UWG-Fraktion vom 11.01.2019 beantragte die
UWG-Fraktion zum einen, vor der gemeinsamen Sitzung – die zunächst für den
20.2.19 vorgesehen war zum planmäßigen Termin der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusssitzung, dann aber verschoben wurde auf den 26.3.2019 – eine
Besichtigung der Örtlichkeiten in der Schwimmhalle Jahnstraße zu terminieren.
Diesem Wunsch entsprechend wurden alle Ausschussmitglieder vor der Sitzung zu
einer Ortsbesichtigung eingeladen.
Außerdem beantragte
die UWG-Fraktion, dass die im Sachverhalt zur VV 390/18 zu entnehmende
Formulierung „Bereits seit dem Jahr 2014 gibt es Anfragen des SC Delphin mit
dem Ziel, das Kellergeschoss der Sporthalle Jahnstraße zu einem Schulungs- und
Sportzentrum für schwimmsporttreibende Vereine auszubauen“ ergänzt bzw. präzisiert
werde. Die Verwaltung sieht sich nicht im Stande, diese Formulierung zu
präzisieren. Wie bereits in Beantwortung des UWG-Schreibens vom 18.12.2018
(eingegangen beim Bürgermeister am 11.12.2018) von der Verwaltung im Schreiben
vom 17.12.2018 ausgeführt, wurde dem Sportausschuss in seiner Sitzung am
8.4.2014 zeitnah der o.g. Antrag des Vereins SC Delphin vom 13.2.2014 zur
Beschlussfassung vorgelegt. Insofern wurde mit der Antragstellung transparent
umgegangen. Ergänzende Angaben sind von Seiten des Antragstellers im Nachgang
nicht erfolgt. Wie bereits in dem Antwortschreiben der Verwaltung vom
17.12.2018, das in Kopie allen Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde,
ausgeführt, hat sich lediglich die ursprünglich angedachte Nutzungskonzeption
geändert.
Im UWG-Antrag vom
11.1.2019 ist ferner gefordert, dass der SC Wasserfreunde Delphin seine
damalige Anfrage konkretisiert und eine aktuelle Beschlussfassung seines
Vorstandes dazu vorlegt, dass die von der Verwaltung vorgelegte
Nebenkostenaufstellung von monatlich 1.250 Euro verbindlich vom Verein
übernommen werde.
Hintergrund dieser
Forderung ist die mit Schreiben der Verwaltung vom 17.12.2018 auf Anfrage der
UWG-Fraktion vom 18.12.2018 (eingegangen beim Bürgermeister am 11.12.2018)
gelieferte Kostenberechnung nach DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ im Sinne der
Kostenberechnung nach § 14 GemHVO NRW. Aus dieser auf der Grundlage der damals
bekannten Investitionskosten vorgenommenen Kostenberechnung gingen Nebenkosten
in Höhe von jährlich 15.000 Euro hervor, die man auf monatlich 1.250 Euro
umrechnen kann. Grundlage dieser Nebenkostenkalkulation war die Annahme, dass
der Keller komplett ganztägig täglich genutzt würde. Die errechneten
Nebenkosten sind somit als Maximalangabe zu werten. Inzwischen liegen die
angedachten Nutzungszeiten konkret vor, so dass auf dieser Grundlage eine
Neuberechnung der Nebenkosten erfolgen müsste.
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt
Eschweiler über die Energiekostenbeteiligung für die Nutzung städt.
Sportanlagen und kreiseigener Sportanlagen im Stadtgebiet zu verfahren. Danach
würde eine jährliche Pauschale bei unterstellten 43 Nutzungswochen von 86 €
Jahresbetrag je Stunde zugrunde gelegt. Näheres wird zum Schluss des
Sachverhaltes dazu ausgeführt.
Der Verein SC
Wasserfreunde Delphin hat der Verwaltung inzwischen ein Nutzungskonzept
vorgelegt, das eine Nutzung im nachfolgend dargestellten Umfang vorsieht:
|
Synchronschwimmer |
Schwimmer |
Wasserball |
Montags |
17 -18 Uhr |
18.00 – 20.00 Uhr |
- |
Dienstags |
18 -19 Uhr |
17.45 -18.30 Uhr |
19.00 -20.00 Uhr |
Dienstags |
18 -19 Uhr |
17.45 -18.30 Uhr |
- |
Dienstags |
18 –19 Uhr |
17.00 -17.45 Uhr |
- |
Mittwochs |
- |
18.00 -20.00 Uhr |
- |
Donnerstags |
17.45 – 18.30 Uhr |
17.00 - 17.45 Uhr |
- |
Donnerstags |
17.45 – 18.30 Uhr |
17.00 –17.45 Uhr |
- |
Donnerstags |
18.30 – 20.15 Uhr |
17.45 –18.45 Uhr |
- |
Donnerstags |
18.30- 20.15 Uhr |
17.45 – 18.45 Uhr |
- |
Freitags |
12 x
Vorstandssitzungen im Jahr |
Folgende
Mannschaften bestehen:
a) Synchronschwimmer über 20 (Gymnastik):
AK A Jugend
AK B Jugend
AK C Jugend
AK Nachwuchs
Diese Gruppen trainieren Ballett im Gymnastikraum mit Spiegel und sind
daher als künftige Nutzer des Fitness- und Gymnastikraumes vorgesehen.
b) Schwimmer:
Wettkampfmannschaft 1
Wettkampfmannschaft 2
Wettkampfmannschaft 3
Wettkampfmannschaft 4
Diese Gruppen sollen Krafttraining im Kraftraum nutzen sowie auch die AK
B und AK C. Beide Gruppen betreiben neben dem Krafttraining auch
Zirkel–Training.
Im Schulungsraum sollen 12 mal jährlich Vorstandssitzungen , 4 mal
jährlich Kampfrichterschulungen, 8 mal jährlich Trainerschulungen und 4 mal
jährlich mit jeweils 8 Mannschaften Mannschaftstreffen stattfinden.
Neben diesen Nutzungswünschen des Schwimmvereins haben die übrigen
schwimmsporttreibenden Vereine lediglich Lagerwünsche geäußert für Schränke
und Inventar oder sporadische Nutzungswünsche des Schulungsraumes für
Vorstandssitzungen o.ä.
Die Volkshochschule wäre an einer Nutzung des Gymnastikraumes an
Vormittagen interessiert und vereinzelt auch an einer abendlichen Nutzung. Für
die Nutzung vormittags stünde der Raum auch zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der Eschweiler Turnverein ETV für freitags
abends Nutzungswünsche geäußert, die mit
dem SC Wasserfreunde Delphin abgestimmt wurden. Bisher nutzt der Verein die
Jahnhalle u.a. freitags mit mehreren Sportgruppen parallel, so dass sich die
Nutzung des Kellerraumes für diesen Verein geradezu anbieten würde. Der SC
Wasserfreunde Delphin begrüßt diese Kooperation vom Grundsatz her, wobei der SC
derzeit das Siegel „Sport pro Gesundheit“ des LSB NRW anstrebt. Damit würde er
in die Lage versetzt, auch Angebote aus dem Bereich Gesundheitssport
anzubieten, die mit der Krankenkasse abgerechnet werden könnten. Vor diesem
Hintergrund könnte sich das oben dargestellte Nutzungskonzept des SC noch erweitern.
Vor diesem Hintergrund scheint eine Auslastung der Fitness- und
Gymnastikraumes erreicht werden zu können, zumal die hier dargestellte
Nutzungsintensität noch nicht abschließend sein muss.
Die Planung wurde auf der Grundlage aller dargestellter Nutzungswünsche
angepasst. Ein entsprechend geänderter Lageplan mit ergänzender Bau- und
Betriebsbeschreibung ist als Anlage 2 beigefügt. Die bisher dem
Tauchclub und dem Automobilclub zur Verfügung gestellten Lagerflächen wurden
unverändert in den Grundriss übertragen. Für den Kraftsport, Schulungsbedarf
und Fitness-/Gymnastikbedarf wurden getrennt nutzbare Räume vorgesehen. Auch
die Lage der Umkleiden wurde optimiert.
Wichtig für den SC Wasserfreunde Delphin war die Schaffung eines direkten
Zugangs vom Schulungs- und Sportzentrum in das Hallenbad. Daher wurde nun doch
ein direkter Zugang in den bisherigen als Kraftraum genutzten Kellerraum
geschaffen. In diesem Zuge wurden auch in diesem Raum Toiletten vorgesehen für
die Hallenbadgäste, die bisher auf dieser Ebene keine Toiletten zur Verfügung
haben.
Daraus ergibt sich eine erneute Kostenschätzung, die als Anlage 3
beigefügt ist. Im Vergleich zur letzten Kostenschätzung vom 6.7.2018, die mit
eine Grobkostenschätzung von brutto 383.400 € endete zuzüglich einer Reserve
von mindestens 10 % für Unwägbarkeiten und Unvorhergesehenes weist die neue
Kostenschätzung vom 8.3.2019 in Gesamtsumme eine Grobkostenschätzung von brutto
475.540 € aus. Die Kostensteigerung wurde maßgeblich durch die mit der
Schaffung der zusätzlichen Sanitäreinrichtung im Bad in Höhe von 38.000 Euro,
der Schaffung eines Durchbruchs zwischen Hallenbad- und Sporthallenkeller und
die mit der Schaffung der zusätzlichen Lagerräume für DLRG und städtische
Zwecke verursacht. Darüber hinaus erhöhte sich die Fläche, die als Schulungs-
und Sportzentrum geschaffen werden soll vom 325 auf 350 qm.
Die nun vorliegende Planung wurde mit den potentiell jetzt schon
bekannten künftigen Nutzern abgestimmt, so dass sie als endgültige Planung
angesehen werden kann.
Noch nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für Einrichtung. Diese
werden vom SC Wasserfreunde Delphin übernommen, der – wie bereits in den
bisherigen Verwaltungsvorlagen und im Ursprungsantrag kommuniziert – bereit
ist, sich mit insgesamt 10.000 Euro an der Maßnahme zu beteiligen.
Noch nicht abschließend geklärt ist, wer für die Kellerräume künftig
verantwortlich ist. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem seitens der Verwaltung davon
ausgegangen werden musste, dass nahezu ausschließlich der SC den Fitnessraum,
den Schulungs- und den Kraftraum nutzen wird, wurde seitens der Verwaltung die
Lösung favorisiert, diesem Verein die Nutzung zu übertragen.
Inzwischen mehren sich die Interessensbekundungen von Dritten, wie der VHS und der ETV, so dass die damit verbundenen administrativen Aufgaben und auch der Reinigungsaufwand vom SC alleine voraussichtlich nicht zu stemmen ist. Daher tendiert die Verwaltung dazu, dem SC exklusiv nur die Nutzung des Kraftraumes sowie des Schulungsraumes zu übertragen und den großen Fitness- und Gymnastikraum über die Stadt zu vermieten, wie bei Sporthallen, so dass auch die Reinigung dieses Raumes einschließlich der Toiletten und Umkleiden über die Stadt geregelt werden müsste. Die damit verbundenen Personalaufwendungen sowie zusätzlichen Aufwendungen für die Reinigung wären somit zu berücksichtigen.
Im Haushaltsjahr 2019 stehen 150.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung für 2019 in Höhe von 234.000 Euro für die Maßnahme zur Verfügung, für das Jahr 2020 sind in der mittelfristigen Finanzplanung 2020-2022 bisher 234.000 Euro berücksichtigt.
Entsprechend der nun vorliegenden Kostenschätzung sind die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von rd. 95.000 Euro im lfd. Haushaltsjahr im Produktsachkonto 01 111 1203/09110002, IV 18AIB 035, überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung dieser Mehrauszahlungen ist gewährleistet durch entsprechende Wenigerauszahlungen bei Produktsachkonto 11 538 0201/09110002, IV 18AIB015.
Darüber hinaus würde sich der Aufwand für die zusätzliche
Reinigung mit jährlich rd. 6.500 Euro aufwandssteigernd auf die
Personalaufwendungen ab 2020 auswirken.
Die Veranschlagung erfolgt unter Produkt 01 111 12 01, Kostenstelle 60000000.
Zudem ist zusätzlicher Aufwand für Reinigungsmittel, -
material und -geräte ab dem Haushaltsjahr 2020 in Höhe von ca. 350 Euro
jährlich zu erwarten. Dieser Aufwand wird im Produkt 011111201 Sachkonto
52410500 verbucht.
Der jährliche zu erwartende Folgeaufwand und -ertrag ergibt sich aus der ebenfalls als Anlage beigefügten Kostenberechnung i.S.d. § 14 GemHVO NRW.
Es sind keine
personellen Auswirkungen zu erwarten.