Betreff
Umbau Kellergeschoss Sporthalle Jahnstraße zu einem Schulungs- und Sportzentrum - hier: Vorstellung der Planung
Vorlage
002/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage beigefügte Planung wird beschlossen.

Die hierfür im Vergleich zur Ursprungsplanung benötigten zusätzlichen  Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 95.540 € werden gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßig bereitgestellt.

Der SC Wasserfreunde Delphin beteiligt sich an den Gesamtkosten mit einer Eigenbeteiligung in Höhe von 10.000 Euro.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste am 18.12.2018 einstimmig den Beschluss, die für den Umbau des Kellergeschosses der Sporthalle Jahnstraße zu einem Schulungs- und Sportzentrum benötigten Haushaltsmittel, die nach Sachverhaltsdarstellung der Verwaltungsvorlage (VV) Nr. 390/18 mit insgesamt 384.000 Euro geschätzt wurden, wie folgt in den Haushalt 2019 einzustellen: im Haushaltsjahr 2019: einen Haushaltsansatz in Höhe von 150.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung für 2019 in Höhe von 234.000 Euro.

 

Auf Anregung verschiedener Ratsmitglieder sollte die Beratung über die Planung, die von der Verwaltung noch einmal konkretisiert werden sollte, in einer gemeinsamen Sitzung des Sport- und Planungs-, Umwelt – und Bauausschusses in 2019 erfolgen. 

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben der UWG-Fraktion vom 11.01.2019 beantragte die UWG-Fraktion zum einen, vor der gemeinsamen Sitzung – die zunächst für den 20.2.19 vorgesehen war zum planmäßigen Termin der Planungs-, Umwelt- und Bauausschusssitzung, dann aber verschoben wurde auf den 26.3.2019 – eine Besichtigung der Örtlichkeiten in der Schwimmhalle Jahnstraße zu terminieren. Diesem Wunsch entsprechend wurden alle Ausschussmitglieder vor der Sitzung zu einer Ortsbesichtigung eingeladen.

 

Außerdem beantragte die UWG-Fraktion, dass die im Sachverhalt zur VV 390/18 zu entnehmende Formulierung „Bereits seit dem Jahr 2014 gibt es Anfragen des SC Delphin mit dem Ziel, das Kellergeschoss der Sporthalle Jahnstraße zu einem Schulungs- und Sportzentrum für schwimmsporttreibende Vereine auszubauen“ ergänzt bzw. präzisiert werde. Die Verwaltung sieht sich nicht im Stande, diese Formulierung zu präzisieren. Wie bereits in Beantwortung des UWG-Schreibens vom 18.12.2018 (eingegangen beim Bürgermeister am 11.12.2018) von der Verwaltung im Schreiben vom 17.12.2018 ausgeführt, wurde dem Sportausschuss in seiner Sitzung am 8.4.2014 zeitnah der o.g. Antrag des Vereins SC Delphin vom 13.2.2014 zur Beschlussfassung vorgelegt. Insofern wurde mit der Antragstellung transparent umgegangen. Ergänzende Angaben sind von Seiten des Antragstellers im Nachgang nicht erfolgt. Wie bereits in dem Antwortschreiben der Verwaltung vom 17.12.2018, das in Kopie allen Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde, ausgeführt, hat sich lediglich die ursprünglich angedachte Nutzungskonzeption geändert.

 

Im UWG-Antrag vom 11.1.2019 ist ferner gefordert, dass der SC Wasserfreunde Delphin seine damalige Anfrage konkretisiert und eine aktuelle Beschlussfassung seines Vorstandes dazu vorlegt, dass die von der Verwaltung vorgelegte Nebenkostenaufstellung von monatlich 1.250 Euro verbindlich vom Verein übernommen werde.

 

Hintergrund dieser Forderung ist die mit Schreiben der Verwaltung vom 17.12.2018 auf Anfrage der UWG-Fraktion vom 18.12.2018 (eingegangen beim Bürgermeister am 11.12.2018) gelieferte Kostenberechnung nach DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ im Sinne der Kostenberechnung nach § 14 GemHVO NRW. Aus dieser auf der Grundlage der damals bekannten Investitionskosten vorgenommenen Kostenberechnung gingen Nebenkosten in Höhe von jährlich 15.000 Euro hervor, die man auf monatlich 1.250 Euro umrechnen kann. Grundlage dieser Nebenkostenkalkulation war die Annahme, dass der Keller komplett ganztägig täglich genutzt würde. Die errechneten Nebenkosten sind somit als Maximalangabe zu werten. Inzwischen liegen die angedachten Nutzungszeiten konkret vor, so dass auf dieser Grundlage eine Neuberechnung der Nebenkosten erfolgen müsste.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Energiekostenbeteiligung für die Nutzung städt. Sportanlagen und kreiseigener Sportanlagen im Stadtgebiet zu verfahren. Danach würde eine jährliche Pauschale bei unterstellten 43 Nutzungswochen von 86 € Jahresbetrag je Stunde zugrunde gelegt. Näheres wird zum Schluss des Sachverhaltes dazu ausgeführt.

 

Der Verein SC Wasserfreunde Delphin hat der Verwaltung inzwischen ein Nutzungskonzept vorgelegt, das eine Nutzung im nachfolgend dargestellten Umfang vorsieht:

 

 

Synchronschwimmer

Schwimmer

Wasserball

Montags

17 -18 Uhr

18.00 – 20.00 Uhr

-

Dienstags

18 -19 Uhr

17.45 -18.30 Uhr

19.00 -20.00 Uhr

Dienstags

18 -19 Uhr

17.45 -18.30 Uhr

-

Dienstags

18 –19 Uhr

17.00 -17.45 Uhr

-

Mittwochs

-

18.00 -20.00 Uhr

-

Donnerstags

17.45 – 18.30 Uhr

17.00 - 17.45 Uhr

-

Donnerstags

17.45 – 18.30 Uhr

17.00 –17.45 Uhr

-

Donnerstags

18.30 – 20.15 Uhr

17.45 –18.45 Uhr

-

Donnerstags

18.30-   20.15 Uhr

17.45 – 18.45 Uhr

-

Freitags

12 x Vorstandssitzungen im Jahr

 

 

Folgende Mannschaften bestehen:

a)       Synchronschwimmer über 20 (Gymnastik):

AK A Jugend

AK B Jugend

AK C Jugend

AK Nachwuchs

Diese Gruppen trainieren Ballett im Gymnastikraum mit Spiegel und sind daher als künftige Nutzer des Fitness- und Gymnastikraumes vorgesehen.

 

b)       Schwimmer:

Wettkampfmannschaft 1

Wettkampfmannschaft 2

Wettkampfmannschaft 3

Wettkampfmannschaft 4

Diese Gruppen sollen Krafttraining im Kraftraum nutzen sowie auch die AK B und AK C. Beide Gruppen betreiben neben dem Krafttraining auch Zirkel–Training.

 

Im Schulungsraum sollen 12 mal jährlich Vorstandssitzungen , 4 mal jährlich Kampfrichterschulungen, 8 mal jährlich Trainerschulungen und 4 mal jährlich mit jeweils 8 Mannschaften Mannschaftstreffen stattfinden.

 

Neben diesen Nutzungswünschen des Schwimmvereins haben die übrigen schwimmsporttreibenden Vereine lediglich Lagerwünsche geäußert für Schränke und Inventar oder sporadische Nutzungswünsche des Schulungsraumes für Vorstandssitzungen o.ä.

 

Die Volkshochschule wäre an einer Nutzung des Gymnastikraumes an Vormittagen interessiert und vereinzelt auch an einer abendlichen Nutzung. Für die Nutzung vormittags stünde der Raum auch zur Verfügung.

 

Darüber hinaus hat der Eschweiler Turnverein ETV für freitags abends Nutzungswünsche geäußert, die  mit dem SC Wasserfreunde Delphin abgestimmt wurden. Bisher nutzt der Verein die Jahnhalle u.a. freitags mit mehreren Sportgruppen parallel, so dass sich die Nutzung des Kellerraumes für diesen Verein geradezu anbieten würde. Der SC Wasserfreunde Delphin begrüßt diese Kooperation vom Grundsatz her, wobei der SC derzeit das Siegel „Sport pro Gesundheit“ des LSB NRW anstrebt. Damit würde er in die Lage versetzt, auch Angebote aus dem Bereich Gesundheitssport anzubieten, die mit der Krankenkasse abgerechnet werden könnten. Vor diesem Hintergrund könnte sich das oben dargestellte Nutzungskonzept des SC noch erweitern.

 

Vor diesem Hintergrund scheint eine Auslastung der Fitness- und Gymnastikraumes erreicht werden zu können, zumal die hier dargestellte Nutzungsintensität noch nicht abschließend sein muss.

 

Die Planung wurde auf der Grundlage aller dargestellter Nutzungswünsche angepasst. Ein entsprechend geänderter Lageplan mit ergänzender Bau- und Betriebsbeschreibung ist als Anlage 2 beigefügt. Die bisher dem Tauchclub und dem Automobilclub zur Verfügung gestellten Lagerflächen wurden unverändert in den Grundriss übertragen. Für den Kraftsport, Schulungsbedarf und Fitness-/Gymnastikbedarf wurden getrennt nutzbare Räume vorgesehen. Auch die Lage der Umkleiden wurde optimiert.

 

Wichtig für den SC Wasserfreunde Delphin war die Schaffung eines direkten Zugangs vom Schulungs- und Sportzentrum in das Hallenbad. Daher wurde nun doch ein direkter Zugang in den bisherigen als Kraftraum genutzten Kellerraum geschaffen. In diesem Zuge wurden auch in diesem Raum Toiletten vorgesehen für die Hallenbadgäste, die bisher auf dieser Ebene keine Toiletten zur Verfügung haben.

 

Daraus ergibt sich eine erneute Kostenschätzung, die als Anlage 3 beigefügt ist. Im Vergleich zur letzten Kostenschätzung vom 6.7.2018, die mit eine Grobkostenschätzung von brutto 383.400 € endete zuzüglich einer Reserve von mindestens 10 % für Unwägbarkeiten und Unvorhergesehenes weist die neue Kostenschätzung vom 8.3.2019 in Gesamtsumme eine Grobkostenschätzung von brutto 475.540 € aus. Die Kostensteigerung wurde maßgeblich durch die mit der Schaffung der zusätzlichen Sanitäreinrichtung im Bad in Höhe von 38.000 Euro, der Schaffung eines Durchbruchs zwischen Hallenbad- und Sporthallenkeller und die mit der Schaffung der zusätzlichen Lagerräume für DLRG und städtische Zwecke verursacht. Darüber hinaus erhöhte sich die Fläche, die als Schulungs- und Sportzentrum geschaffen werden soll vom 325 auf 350 qm.

 

Die nun vorliegende Planung wurde mit den potentiell jetzt schon bekannten künftigen Nutzern abgestimmt, so dass sie als endgültige Planung angesehen werden kann.

 

Noch nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für Einrichtung. Diese werden vom SC Wasserfreunde Delphin übernommen, der – wie bereits in den bisherigen Verwaltungsvorlagen und im Ursprungsantrag kommuniziert – bereit ist, sich mit insgesamt 10.000 Euro an der Maßnahme zu beteiligen.

 

Noch nicht abschließend geklärt ist, wer für die Kellerräume künftig verantwortlich ist. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem seitens der Verwaltung davon ausgegangen werden musste, dass nahezu ausschließlich der SC den Fitnessraum, den Schulungs- und den Kraftraum nutzen wird, wurde seitens der Verwaltung die Lösung favorisiert, diesem Verein die Nutzung zu übertragen.

 

            Inzwischen mehren sich die Interessensbekundungen von Dritten, wie der VHS und der ETV, so dass     die damit verbundenen administrativen Aufgaben und auch der Reinigungsaufwand vom SC alleine            voraussichtlich nicht zu stemmen ist.  Daher tendiert die Verwaltung dazu, dem SC exklusiv nur die        Nutzung des Kraftraumes sowie des Schulungsraumes zu übertragen und den großen Fitness- und     Gymnastikraum über die Stadt zu vermieten, wie bei Sporthallen, so dass auch die Reinigung dieses Raumes einschließlich der Toiletten und Umkleiden über die Stadt geregelt werden müsste. Die damit         verbundenen Personalaufwendungen sowie zusätzlichen Aufwendungen für die Reinigung wären somit    zu berücksichtigen.


Im Haushaltsjahr 2019 stehen 150.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung für 2019 in Höhe von 234.000 Euro für die Maßnahme zur Verfügung, für das Jahr 2020 sind in der mittelfristigen Finanzplanung 2020-2022 bisher 234.000 Euro berücksichtigt.

 

Entsprechend der nun vorliegenden Kostenschätzung sind die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von rd. 95.000 Euro im lfd. Haushaltsjahr im Produktsachkonto 01 111 1203/09110002, IV 18AIB 035, überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung dieser Mehrauszahlungen ist gewährleistet durch entsprechende Wenigerauszahlungen bei Produktsachkonto 11 538 0201/09110002, IV 18AIB015.

 

Darüber hinaus würde sich der Aufwand für die zusätzliche Reinigung mit jährlich rd. 6.500 Euro aufwandssteigernd auf die Personalaufwendungen ab  2020 auswirken. Die Veranschlagung erfolgt unter Produkt 01 111 12 01, Kostenstelle 60000000.

 

Zudem ist zusätzlicher Aufwand für Reinigungsmittel, - material und -geräte ab dem Haushaltsjahr 2020 in Höhe von ca. 350 Euro jährlich zu erwarten. Dieser Aufwand wird im Produkt 011111201 Sachkonto 52410500 verbucht.

 

Der jährliche zu erwartende Folgeaufwand  und -ertrag ergibt sich aus der ebenfalls als Anlage beigefügten Kostenberechnung i.S.d. § 14 GemHVO NRW.


Es sind keine personellen Auswirkungen zu erwarten.