Der in der
Verwaltungsvorlage dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Die vom Rat der
Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am 24.06.2014 beschlossenen Förderungen für
plusKita-Einrichtungen und zusätzliche Sprachförderung für den Zeitraum
01.08.2014 bis 31.07.2019 wird um ein weiteres Kindergartenjahr bis
einschließlich 31.07.2020 verlängert. Die genauen Einrichtungen und Beträge
sind dem beiliegenden Jugendhilfeplan zu entnehmen.
Die Fortschreibung
des Jugendhilfeplanes, Teilfachplan „Tageseinrichtungen für Kinder“, für das
Kindergartenjahr 2019 – 2020 wird beschlossen.
Nach §§ 79 und 80 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und
Jugendhilfe haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine
Jugendhilfeplanung durchzuführen.
Die Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen
und damit zukunftsorientierten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder
der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und
ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ
bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend
bereitzustellen. Bei der Jugendhilfeplanung steht somit die Entwicklung von Strategien
und konkreten Maßnahmen zur Lösung der komplexen Aufgaben der Jugendhilfe im
Vordergrund.
Bei der Aufstellung des Jugendhilfeplanes sind die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen (vgl. §
80 Abs. 3 SGB VIII).
Ein Teilbereich des Jugendhilfeplanes umfasst die Kindertagesbetreuung,
die im SGB VIII geregelt ist. Hiernach hat ein Kind, das das erste Lebensjahr
vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche
Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege (vgl. § 24 Abs. 2 SGB
VIII).
Gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr
vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer
Kindertageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf
hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an
Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr
vollendet hat, kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch im Rahmen von
Kindertagespflege betreut werden.
Für die nunmehr
vorgelegte Fortschreibung des Teilbereiches des Jugendhilfeplanes
„Tageseinrichtungen für Kinder“ für das Kindergartenjahr 2019 – 2020 wurden im
vergangenen Jahr die erforderlichen Planungen aufgenommen. Die Eltern haben
ihre Bedarfsmeldungen über das Onlineportal „KIVAN“ eingegeben. Die
Einrichtungen bearbeiten Zu- und Absagen sowie Betreuungsverträge ebenfalls
über das Portal.
Wie bereits in den
Vorjahren, ist in Eschweiler weiterhin ein kontinuierlich steigender
Betreuungsbedarf festzustellen (vgl. z.B. VV Nummern 041/17 und 056/18). Gründe
hierfür sind:
·
Eine
konstant hohe Geburtenrate
·
Zuzug
von jungen Familien mit Kindern
·
Ausweisung
neuer Baugebiete
·
Attraktivierung
des Schulstandortes
·
Integration
von Kindern mit Migrationshintergrund
Die Stadt Eschweiler wird auch zukünftig in Zusammenarbeit mit den
Trägern von Kindertageseinrichtungen und den Kindertagespflegepersonen
weiterhin neue Betreuungsplätze schaffen, um dem konstant hohen Bedarf als familienfreundliche Stadt gerecht zu werden.
Gemäß § 19 Absatz 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird im Rahmen der
Jugendhilfeplanung entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Absatz 1 KiBiz
genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen
angeboten werden. Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung nach Absatz 3
ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung
entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget),
§ 19 Absatz 4 KiBiz). Der beigefügte Teilfachplan ist daher Grundlage für
die zum 15.03.2019 zu tätigenden Meldungen an das Land NRW.
Ein ausführlicher Sonderdruck des Jugendhilfeplanes wird nach Beratung
und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss zugestellt.
Die Entscheidung über die Jugendhilfeplanung im Rahmen der vom Rat
bereitgestellten Haushaltsmittel trifft der Jugendhilfeausschuss gem. § 6
Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt
Eschweiler in der Fassung vom 24.09.2014.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, den zur Beschlussfassung
vorgelegten Teilfachplan zu beschließen.
Das Land NRW beteiligt sich an den Kosten für die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege) nach Maßgabe des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII. Grundlage für die Jugendhilfeplanung ist hier u.a. die Jugendhilfeplanung (vgl. hierzu §§ 18 Abs. 2 und 21 Abs. 9 KiBiz).
Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden grundsätzlich anteilig durch die Stadt Eschweiler, durch das Land und durch die Träger finanziert. Auch die Eltern leisten einen Anteil an den Betriebskosten. Die Abwicklung erfolgt über die nachfolgenden Sachkonten im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -:
Ertrag:
Sachkonto |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz für 2019 |
41413000 |
LZW Betriebskosten Kindergarten |
11.569.850,00 € |
43212400 |
Elternbeiträge Kindergärten
freie Träger |
950.000,00 € |
43212410 |
Elternbeiträge städt.
Kindergärten |
950.000,00 € |
41413100 |
LZW Kindergarten
Sprachförderkurse |
90.000,00 € |
41413400 |
LZW Familienzentren |
310.000,00 € |
41410010 |
LZW Kindertagespflege |
180.900,00 € |
42110310 |
Elternbeiträge gem. § 23 SGB
VIII |
185.000,00 € |
Aufwand:
Sachkonto |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz für 2019 |
53118180 |
Betriebskostenzuschüsse freie
Träger KiTa |
11.852.650,00 € |
53118340 |
Betriebskostenzuschüsse
AöR-Kindergärten |
9.132.750,00 € |
53118120 |
Zuschüsse Zweites
beitragsfreies Kindergartenjahr |
300.000,00 € |
53118150 |
Fehlbedarfsabdeckung
AöR-Kindergärten |
1.647.100,00 € |
53118230 |
Weiterleitung Landeszuschüsse
Familienzentren |
310.000,00 € |
53118240 |
Weiterleitung Landeszuschüsse
Sprachförderung |
90.000,00 € |
53320100 |
Tagespflege gem. § 23 SGB VIII |
2.092.500,00 € |
Keine.