Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das
Haushaltsjahr 2019 wird beschlossen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 29.11.2018 wurden sowohl die Änderungsvorschläge der
Ratsfraktionen, Vereine und Institutionen als auch die der Verwaltung zum
Entwurf der Haushaltssatzung 2019 unterbreitet.
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2019 beinhaltet
das Ergebnis der Beratungen bzw. Beschlussfassungen
-
des
Integrationsrates vom 15.11.2018,
-
des
Jugendhilfeausschusses vom 21.11.2018 und
-
des
Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2018.
Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen stellt sich die Ergebnisentwicklung
wie folgt dar:
Der nunmehr aktuelle Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan sind als Anlage
2 beigefügt.
Unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses
und des Haupt- und Finanzausschusses ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze
im Haushaltsjahr 2019 bzw. im mittelfristigen Planungszeitraum wie folgt:
Das vorliegende Zahlenwerk in der Finanzplanung zeigt bei den Liquiditätssicherungskrediten
nachfolgende Entwicklung auf:
Der im Entwurf der Haushaltssatzung 2019 festgesetzte Höchstbetrag der
Liquiditätssicherungskredite in Höhe von 90 Mio. Euro wird damit im gesamten
Finanzplanungszeitraum stetig zunehmend unterschritten und ermöglicht eine
kontinuierliche Absenkung bzw. die vollständige Rückführung der
Liquiditätssicherungskredite in 2022. Für den Haushalt 2019 wird daher im ersten
Schritt der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung von bisher 100
Mio. Euro auf 90 Mio. Euro gesenkt.
Die Anlagen zur Haushaltssatzung 2019 (Anlage 1 = Budgetbildung, Anlage 2
= Zweckgebundene Erträge) wurden bereits mit dem Entwurf der Haushaltssatzung
2019 übersandt und haben keine Änderung erfahren.
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