Betreff
Erlass der Haushaltssatzung 2019
Vorlage
419/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019 wird beschlossen.

 


Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2018 wurden sowohl die Änderungsvorschläge der Ratsfraktionen, Vereine und Institutionen als auch die der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2019 unterbreitet.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2019 beinhaltet das Ergebnis der Beratungen bzw. Beschlussfassungen

 

-          des Integrationsrates vom 15.11.2018,

-          des Jugendhilfeausschusses vom 21.11.2018 und

-          des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2018.

 

Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:

 

 

 

 

Der nunmehr aktuelle Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan sind als Anlage 2 beigefügt.

 

Unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze im Haushaltsjahr 2019 bzw. im mittelfristigen Planungszeitraum wie folgt:

 

 

Das vorliegende Zahlenwerk in der Finanzplanung zeigt bei den Liquiditätssicherungskrediten nachfolgende Entwicklung auf:

 

 

Der im Entwurf der Haushaltssatzung 2019 festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätssicherungskredite in Höhe von 90 Mio. Euro wird damit im gesamten Finanzplanungszeitraum stetig zunehmend unterschritten und ermöglicht eine kontinuierliche Absenkung bzw. die vollständige Rückführung der Liquiditätssicherungskredite in 2022. Für den Haushalt 2019 wird daher im ersten Schritt der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung von bisher 100 Mio. Euro auf 90 Mio. Euro gesenkt.

 

Die Anlagen zur Haushaltssatzung 2019 (Anlage 1 = Budgetbildung, Anlage 2 = Zweckgebundene Erträge) wurden bereits mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2019 übersandt und haben keine Änderung erfahren.

 

 

 


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