Betreff
Benennung eines Wahlvorschlages als kommunale/r Vertreter/in in den Aufsichtsrat der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Vorlage
416/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt,

 

a)       dass das bisherige Aufsichtsratsmitglied Frau Ratsmitglied Nadine Leonhardt zur Wiederwahl als kommunale Vertreterin für den Aufsichtsrat der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH vorgeschlagen wird.

 

oder

 

b)       dass __________________ als kommunale/r Vertreter/in für den Aufsichtsrat der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH als  Wahlvorschlag unterbreitet wird.

 

 

 

 


Mit Schreiben vom 19.11.2018, welches als Anlage beigefügt ist, bittet die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH um Benennung eines Wahlvorschlages für den kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH.

 

Laut Gesellschaftsvertrag der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH erfolgt die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder „für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit (…) beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird bei dem Vierjahreszeitraum nicht mitgerechnet.“

 

„Bei solchen Mitgliedern, die aufgrund eines zurzeit ihre Wahl innegehabten öffentlichen Amtes in den Aufsichtsrat gewählt werden, erfolgt die Wahl längstens auf die Dauer dieses Amtes.“

 

Demnach erfolgt die Wahl längstens bis zum Ende der Legislaturperiode 2014/2020.

 


keine 

 


keine