I.          Das geänderte Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK Anlage 3) Eschweiler-West wird als Grundlage für die Stadtentwicklung und Stadterneuerung und für einen Antrag auf Städtebaufördermittel beschlossen.

 

II.         Das mit Beschluss vom 04.07.2012 gemäß § 171b Baugesetzbuch (BauGB) festgelegte Stadtumbaugebiet „Eschweiler-West“ wird aufgehoben.

 

III.        Das in der Anlage 4 dargestellte geänderte Gebiet wird gemäß § 171e BauGB als „Soziale Stadt Eschweiler-West“ festgelegt.

 

IV.        Die Verwaltung wird beauftragt, für die „Soziale Stadt Eschweiler-West“ die Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm NRW 2019 zu beantragen.

 


 

Der aktuelle Sachverhalt wurde bereits in der Sitzungsvorlage 238/18 (Anlage 1) erläutert. Allerdings wurde während der Vorberatung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 22.11.2018 von der SPD-Fraktion der Wunsch geäußert, den Geltungsbereich um das Gebiet der Ichenberger Mühle zu erweitern (Anlage 2, Antrag der SPD-Fraktion vom 17.10.2018).

 

Dieses überwiegend in städtischem Eigentum befindliche Gebiet zwischen der Inde im Norden, der Straße Am Hohenstein im Osten, der Odilienstraße im Süden und dem Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Stoltenhoffstraße im Westen wird derzeit von diversen Planungen bzw. Restriktionen tangiert:

·         Die fast trocken gefallenen Teiche sind neu verpachtet worden, der zukünftige und dauerhafte Wasserzufluss ist allerdings vor einem langfristigen Pachtvertrag noch zu klären.

·         Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) plant die Renaturierung der Inde in Eschweiler-West von der Kreuzung der Inde mit der Euregiobahn / Odilienstraße im Westen bis zur Steinstraße im Osten. Welche Flächen genau hierfür benötigt werden, ist zukünftig mit der konkreten Renaturierungsplanung abzustimmen.

·         Der gesamte Bereich ist im Landschaftsplan III Eschweiler - Stolberg als Landschaftsschutzgebiet 2.2-4 LSG Indetal zwischen Stolberg und Eschweiler festgesetzt. Hier bedürfen alle Veränderungen, auch die Anlagen von z.B. Wegen, der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Verboten ist auch, Ufer und Wasserzufuhr von stehenden oder fließenden Gewässern einschließlich Fischteichen/Fischzuchtanlagen zu verändern.

·         Bei dem Geschützten Landschaftsbestandteil 2.4-10 „zwei Baumgruppen östlich LB Kupfermühlenkamp“ handelt es sich um zwei Rosskastaniengruppen, die damit einem besonderen Schutz unterliegen.

·         Der das Gebiet querende Padtkohlgraben ist ein Entwässerungsgraben der ehemaligen Grube „Centrum“, der heute noch Grundwasser aus dem gleichnamigen Kunstschacht abführt.

 

Die städtische Fläche am Ende der Gutenbergstraße und östlich der aufgeständerten Straße Am Hohenstein
(L 238) soll zu einer Spiellandschaft, einem Spiel- und Begegnungsraum für alle Generationen werden. Wie diese Spielelandschaft aussehen wird, soll bei Einstellung in das Förderprogramm in einem qualitätssichernden Verfahren im nächsten Jahr geklärt werden. Die Erweiterung der Abgrenzung der „Sozialen Stadt Eschweiler-West“ um die Fläche an der Ichenberger Mühle könnte hier z.B. weitere Wegeverbindungen und eine Verbesserung der Naherholungsfunktionen ermöglichen.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 der Vergrößerung des Gebietes mit einer Enthaltung zugestimmt. Das ISTEK musste daraufhin geändert und angepasst werden.

Die Verwaltung empfiehlt:

·         das in der Anlage 3 beigefügte aktualisierte Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK) Eschweiler-West zu beschließen,

·         das in der Anlage 4 dargestellte aktualisierte Gebiet als „Soziale Stadt Eschweiler-West“ festzulegen und

·         für die „Soziale Stadt Eschweiler-West“ die Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm NRW 2019 zu beantragen.

 


Die Sitzungsvorlage 238/18 beinhaltete in ihrer Anlage 2 eine Übersicht über die Maßnahmen, ihre Schätzkosten, deren Finanzierung und den städtischen Eigenanteil, diese Übersicht wurde nicht geändert.

 


Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK) Eschweiler-West und die Beantragung von Städtebaufördermittel binden als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.