Betreff
1.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017
Vorlage
408/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.

 

Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 19.11.2018 für den Gebührenhaushalt –Entwässerung und Abwasserbeseitigung- der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019 zugrunde. (Anlage 2).

 


Die Gebührensätze für Abwasser sind in der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 13.12.2017 festgesetzt.

 

Für die Gebührenkalkulation 2019 wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen ermittelt.  Dabei wurden insbesondere auch die mit  der beabsichtigten Rekommunalisierung der WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH einhergehenden Kosten- und Ertragsänderungen berücksichtigt. Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 19.11.2018 ergeben sich ab dem 01.01.2019 nachfolgende Gebührensätze:

 

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 3 ff.). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2019, wie vorstehend angegeben, festzusetzen.

 


Die Abwasserbeseitigungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 43211100 - Abwasserbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte - im Produkt 11 538 0201 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung - verbucht.

 


keine Auswirkungen