Betreff
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Vorlage
406/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und Winterdienst“ der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019 vom 27.11.2018 vor (Anlage 2).

 

 


 

Veranlassung

 

Der Erlass der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) ist erforderlich, da dadurch gemäß beigefügter Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 vom 27.11.2018 (Anlage 2) eine Kostendeckung bei den nachfolgend aufgeführten Gebühren für die Straßenreinigungs- und Wintersatzung gegeben ist.

 

• Reinigungsklasse S 2.1:       1,23 €/m je Frontmeter (bisher 1,34 €/m)

• Reinigungsklasse S 2.2:       0,98 €/m je Frontmeter (bisher 1,07 €/m)

• Reinigungsklasse S 3.1:       2,36 €/m je Frontmeter (bisher 2,60 €/m)

• Reinigungsklasse S 3.2:       2,11 €/m je Frontmeter (bisher 2,33 €/m)

 

Zudem wurde die „Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler“ angepasst.

 

 

 

Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren

 

Die gebührenrelevanten Kostenansätze 2019 basieren auf den letzten Betriebsergebnissen und den voraussicht-lichen Entwicklungen 2018/2019. Darüber hinaus werden zur Bestimmung der Winterdienstkosten 2019 die Entwicklungen der letzten 5 Winterperioden herangezogen (Anlage 2).

 


 

Die Straßenreinigungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 4321 0100 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte - im Produkt 12 545 01 01 - Straßenreinigung und Winterdienst – verbucht.

 


 

Die Erstellung einer Straßenreinigungssatzung und die Durchführung der Straßenreinigung und des Winter-dienstes ist eine Pflichtaufgabe und bindet dementsprechend Arbeitskräfte.