Betreff
Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports; hier: Beschluss über den Antrag des SC 1912 Berger Preuß e.V
Vorlage
399/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Antrag des SC 1912 Berger Preuß über einen Zuschuss zur Errichtung des Baus eines Schulungsraums in Höhe von 7.100,00 € wird entsprochen. Im Haushaltsplan 2019 werden entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt. Der Verein verpflichtet sich im Gegenzug zur Übernahme der laufenden Betriebskosten für den neuen Raum.

 


Der Neubau des Schulungsraumes war bereits mehrfach Gegenstand in den Gremien des Rates (siehe Verwaltungsvorlage 290/17). Zuletzt wurde im Sportausschuss am 28.06.2018 mitgeteilt, dass der Verein „SC 1912 Berger Preuß e. V.“  am 07.06.2018 einen Bauantrag gestellt hat.

 

Mit Schreiben aus dem Monat Oktober 2018 hat der Verein „SC 1912 Berger Preuß e. V.“ nun einen Antrag auf Bezuschussung des Neubaus eines Schulungsheimes gestellt, obwohl bei der ersten Antragstellung im Juni 2018 davon ausgegangen wurde, dass der Verein die Baumaßnahme ohne städtische finanzielle Unterstützung stemmen könne. Er begründete den Antrag damit, dass die geplanten 70.000 € an Eigenmitteln nach der jetzigen Kalkulation nicht mehr ausreichten, da ein zusätzliches Streifenfundament notwendig sei und es zu Preissteigerungen bei den Baumaterialien gekommen sei. Der Verein bat um einen Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € bis 8.000,00 €.

 

Aufgrund der Nachfrage der Verwaltung vom 31.10,2018 konkretisierte der Verein seinen Zuschusswunsch. Er erläuterte die notwendigen Mehrkosten, die in den Kosten für ein benötigtes Bodengutachten, zusätzlichem Beton, der Ausleihe einer Betonpumpe, zusätzlichen Bewehrungseisen und der Ausleihe eines Minibaggers begründet sind. Weiterhin seien 1.500 € Mehrkosten durch Preissteigerungen im Bereich der Gewerke und des Materials zu erwarten.

 

Im Falle einer Bezuschussung erklärt sich der Verein zur Übernahme der laufenden Betriebskosten des Anbaus bereit.

 

Die Förderung kann im Rahmen der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports erfolgen. Gemäß § 3C der Richtlinien ist eine Bezuschussung u.a. für Neubaumaßnahmen und Gebäudeerweiterungen möglich, wenn die Investition sowohl vom technischen als auch vom finanziellen Aufwand her einer Neubaumaßnahme entspricht. Insofern wäre die Maßnahme zuschussfähig. Die unter § 4 C geforderte Höhe der förderungsfähigen Kosten ist deutlich erreicht. Auf das in § 5.3 geforderte Antragsverfahren kann aufgrund der Erläuterungen der Verwaltungsvorlage 290/17 und der Anlage verzichtet werden. Der Haushaltsansatz des entsprechenden Sachkontos müsste in 2019 um einmalig 7.100 € erhöht werden.

 


Der Haushaltsansatz im Produkt 084210101 „Förderung des Sports“, hier Sachkonto 53118170 wird in 2019 auf 11.100 € erhöht.

Die Vereinnahmung der laufenden Betriebskosten, die in der Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können, erfolgen im Produkt 01 111 1201 - Infrastrukturelles/kaufmännisches Gebäudemanagement auf Sachkonto 4321 3000 -Beteiligung Energiekosten.

 


  keine