Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 ist unter Berücksichtigung der
Veränderungsliste der Verwaltung und entsprechend dem Ergebnis der
Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wurde am
27.08.2018 gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und am
28.08.2018 vom Bürgermeister bestätigt.
Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019 im Stadtrat am
18.09.2018 sind Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan
aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen neueren Entwicklungen und Erkenntnissen
anzupassen. Die unabweisbar notwendigen Änderungen sind dem als Anlage 1 beigefügten Veränderungsnachweis
Teile A, B und Teile E - H und K - L (=
Veränderungen der Verwaltung) zu entnehmen.
Im Vergleich zur Entwurfsplanung ergibt sich in 2019 daraus eine
Verbesserung in Höhe von rd. 2,9 Mio. Euro. Die Anpassungen auf der
Ertragsseite begründen sich insbesondere mit den Veränderungen aufgrund
der Modellrechnung zum GFG 2019 vom
02.10.2018, aus der Novembersteuerschätzung 2018 sowie aus der aktuell
verkündeten, vollständigen Weiterleitung des NRW-Anteils an den Bundesmitteln
„Integrationspauschale“ in Höhe von rd. 433 Mio. Euro im laufenden Jahr. Im Bereich der Aufwendungen ergeben sich die
Veränderungen im Wesentlichen bei den Transferaufwendungen. Aufgrund des nun
vorliegenden Entwurfes des Wirtschaftsplanes der Betreuungseinrichtungen für
Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler BKJ, AöR, für das Jahr 2019 war
der Ansatz der seitens der Stadt Eschweiler zu leistenden Fehlbedarfsabdeckung
anzupassen.
Bei der abzuführenden Regionsumlage wurde in der Entwurfsplanung 2019
unter Berücksichtigung der seinerzeitigen Umlagegrundlagen und des
Eckdatenpapiers der StädteRegion Aachen zum Haushaltentwurf 2019 zunächst ein Umlagesatz von 41,3031 %
zugrunde gelegt. Bei der Einbringung des städteregionalen Haushaltes für das
Haushaltsjahr 2019 wurden aber bereits zwei Forderungen der
städteregionsangehörigen Kommunen aus dem Benehmensherstellungsverfahren
berücksichtigt, mit der Folge, dass der städteregionale Haushaltsentwurf 2019
nunmehr einen abgesenkten Umlagesatz für die Allgemeine Regionsumlage 2019 in
Höhe von 40,3862 v.H. vorsieht.
Mit Schreiben vom 19.09.2018 waren die Stadtratsfraktionen gebeten
worden, bis zum 20.11.2018 ihre Änderungsanträge zum Entwurf der
Haushaltssatzung 2019 einzureichen. Zum
Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage lagen die als Anlage 2
beigefügten Änderungsvorschläge der Stadtratsfraktionen SPD, CDU, FDP, DIE
LINKE & Piratenpartei und UWG zum Haushaltsentwurf vor. Die Vorschläge sind
im Veränderungsnachweis Teil C, D, bzw. Teil I, J und L zusammengefasst.
Wie bereits im letzten Jahr erfolgreich praktiziert, wird den Mitgliedern
des Haupt- und Finanzausschusses bis zum 26.11.2018 als zusätzliche
Beratungsunterlage eine kumulierte
Veränderungsliste einschließlich der Fraktionsanträge geordnet nach Produktbereichen
zur Verfügung gestellt.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung stellen sich die ergebniswirksamen
Veränderungen unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung sowie
der Beratungsergebnisse im Integrationsrat am 15.11.2018 und im Jugendhilfeausschuss am 21.11.2018 (Teil E
und Teil F der beigefügten Anlage) wie folgt dar:
Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen der Verwaltung sowie des
Beratungsergebnisses im Jugendhilfeausschuss am 21.11.2018 ermittelt sich die
Nettoneuverschuldungsgrenze im Haushaltsjahr 2019 bzw. im mittelfristigen
Finanzplanungszeitraum bis 2022 wie folgt:
Siehe Ausführungen im Sachverhalt.
Keine.