Betreff
Beratung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2019
Vorlage
397/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 ist unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung und entsprechend dem Ergebnis der Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wurde am 27.08.2018 gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und am 28.08.2018 vom Bürgermeister bestätigt.

 

Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019 im Stadtrat am 18.09.2018 sind Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen neueren Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen. Die unabweisbar notwendigen Änderungen sind dem als  Anlage 1 beigefügten Veränderungsnachweis Teile A, B und Teile E - H und K - L  (= Veränderungen der Verwaltung) zu entnehmen.

 

Im Vergleich zur Entwurfsplanung ergibt sich in 2019 daraus eine Verbesserung in Höhe von rd. 2,9 Mio. Euro. Die Anpassungen auf der Ertragsseite begründen sich insbesondere mit den Veränderungen aufgrund der  Modellrechnung zum GFG 2019 vom 02.10.2018, aus der Novembersteuerschätzung 2018 sowie aus der aktuell verkündeten, vollständigen Weiterleitung des NRW-Anteils an den Bundesmitteln „Integrationspauschale“ in Höhe von rd. 433 Mio. Euro im laufenden Jahr.  Im Bereich der Aufwendungen ergeben sich die Veränderungen im Wesentlichen bei den Transferaufwendungen. Aufgrund des nun vorliegenden Entwurfes des Wirtschaftsplanes der Betreuungseinrichtungen für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler BKJ, AöR, für das Jahr 2019 war der Ansatz der seitens der Stadt Eschweiler zu leistenden Fehlbedarfsabdeckung anzupassen.

 

Bei der abzuführenden Regionsumlage wurde in der Entwurfsplanung 2019 unter Berücksichtigung der seinerzeitigen Umlagegrundlagen und des Eckdatenpapiers der StädteRegion Aachen zum Haushaltentwurf 2019  zunächst ein Umlagesatz von 41,3031 % zugrunde gelegt. Bei der Einbringung des städteregionalen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2019 wurden aber bereits zwei Forderungen der städteregionsangehörigen Kommunen aus dem Benehmensherstellungsverfahren berücksichtigt, mit der Folge, dass der städteregionale Haushaltsentwurf 2019 nunmehr einen abgesenkten Umlagesatz für die Allgemeine Regionsumlage 2019 in Höhe von 40,3862 v.H. vorsieht.

 

Mit Schreiben vom 19.09.2018 waren die Stadtratsfraktionen gebeten worden, bis zum 20.11.2018 ihre Änderungsanträge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2019 einzureichen.  Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage lagen die als Anlage 2 beigefügten Änderungsvorschläge der Stadtratsfraktionen SPD, CDU, FDP, DIE LINKE & Piratenpartei und UWG zum Haushaltsentwurf vor. Die Vorschläge sind im Veränderungsnachweis Teil C, D, bzw. Teil I, J und L zusammengefasst.

 

Wie bereits im letzten Jahr erfolgreich praktiziert, wird den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses bis zum 26.11.2018 als zusätzliche Beratungsunterlage  eine kumulierte Veränderungsliste einschließlich der Fraktionsanträge geordnet nach Produktbereichen zur Verfügung gestellt. 

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung stellen sich die ergebniswirksamen Veränderungen unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung sowie der Beratungsergebnisse im Integrationsrat am 15.11.2018 und  im Jugendhilfeausschuss am 21.11.2018 (Teil E und Teil F der beigefügten Anlage) wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen der Verwaltung sowie des Beratungsergebnisses im Jugendhilfeausschuss am 21.11.2018 ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze im Haushaltsjahr 2019 bzw. im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2022 wie folgt:

 

 

 


Siehe Ausführungen im Sachverhalt.

 


Keine.