Betreff
U3-Ausbau; hier: Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018
Vorlage
053/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, aus den Mitteln des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018 (349.457,40 Euro) folgende U3-Maßnahmen zu fördern:

 

Kinder- und Familienzentrum

St. Marien

6 U3-Plätze

64.800,00 Euro Fördermittel

Kindertagesstätte Ringofengelände

(geplanter Neubau)

9 U3-Plätze

162.000,00 Euro Fördermittel

St. Josef Dürwiß

6 U3-Plätze

64.800,00 Euro Fördermittel

Tagespflege

(Umbau und Ausstattung anderer geeigneter Räumlichkeiten)

3 U3-Plätze

31.570,00 Euro Fördermittel

 

Darüber hinaus werden Einzelanträge im Rahmen der Kindertagespflege gefördert.

 


 

Mit Rundschreiben Nr. 42/870 – 2014 vom 11.11.2014 (Anlage 1) informiert der Landschaftsverband Rheinland die Kommunen über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung - Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“.

Hiernach werden der Stadt Eschweiler insgesamt Fördermittel in Höhe von 349.457,40 Euro zugewiesen.

 

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel sind:

 

  • Bis spätestens 15.03.2015 müssen entscheidungsreife Anträge auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren“ beim Landschaftsverband Rheinland eingegangen sein.
  • Parallel hierzu ist eine Meldung an den Landschaftsverband Rheinland bis spätestens 15.03.2015 zu übersenden (Anlage 2).
  • Mit der Schaffung der zusätzlichen U3-Betreuungsplätze wurde nicht vor dem 01.04.2014 begonnen.
  • Die Maßnahme muss bis 30.06.2017 abgeschlossen worden sein.

 

Auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren“ sind folgende Förderungen möglich:

 

 

Neubau von Kindertageseinrichtungen:

 

Der maximale Förderbetrag pro neu geschaffenen U3-Betreuungsplatz beträgt 20.000,00 Euro abzgl. 10 % Eigenanteil = 18.000,00 Euro. Die Zweckbindung für derartige Maßnahmen beträgt 20 Jahre, d.h. die Betreuung der

U3-Kinder muss 20 Jahre lang durchgeführt werden oder im Falle des Wegfalles des Bedarfs müssen die

Räumlichkeiten für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden.

 

 

Aus-/Umbau bzw. Ausstattung von Kindertageseinrichtungen:

 

Der maximale Förderbetrag pro neu geschaffenen U3-Betreuungsplatz beträgt 8.500,00 Euro für die Baumaßnahme und 3.500,00 Euro für die Ausstattung, wobei auch in diesem Fall ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten ist, so dass die Gesamtfördersumme je Betreuungsplatz insgesamt 10.800,00 Euro beträgt. In diesen Fällen liegt eine Zweckbindung von 5 Jahren vor.

 

 

Kindertagespflege:

 

Ein neu geschaffener U3-Betreuungsplatz in der Kindertagespflege kann pauschal mit 500,00 Euro

gefördert werden, sofern die Betreuung in den privaten Räumlichkeiten der Tagespflegeperson stattfindet.

Findet die Betreuung in anderen geeigneten Räumlichkeiten statt, können pro neu geschaffenen U3-Platz

8.500,00 Euro für An- und Umbaumaßnahmen sowie 3.500,00 Euro für die Ausstattung der Räume beantragt

werden. Hierbei ist ein Eigenanteil von 10 % zu leisten; die Zweckbindung beträgt 5 Jahre.

 

Der Stadt Eschweiler werden gemäß Rundschreiben Nr. 42/870-2014 vom 11.11.2014 Fördermittel im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ in Höhe von insgesamt 349.457,40 Euro

reserviert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Landschaftsverband Rheinland folgende Maßnahmen zur Förderung im Rahmen des vorg. Investitionsprogramms zu melden:

 

 

 

Kinder- und Familienzentrum St. Marien, Am Burgfeld 9:

 

Der Träger, Caritas Lebenswelten GmbH, betreibt im Stadtteil Röthgen eine dreigruppige Kindertageseinrichtung. Hier werden ca. 50 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren betreut, wobei es auch einen Anteil an inklusiven Betreuungsplätzen gibt. Dem Träger bietet sich nunmehr die Möglichkeit, Räumlichkeiten der Kirche, die direkt mit dem Kindergartengebäude verbunden sind und die bisher zur Seniorenbetreuung genutzt werden, als Nutzungsfläche für die Kindertageseinrichtung zu erhalten. Der Bedarf für die bisherige Seniorenbetreuung ist zwischenzeitlich nicht mehr gegeben, da die Anzahl der Senioren gesunken ist und diese auf Räumlichkeiten im Pastor-Zoren-Haus ausweichen können.

Um die Räumlichkeiten nunmehr für die Kindertageseinrichtung, die im Übrigen auch für den Stadtteil Röthgen die Aufgaben eines Familienzentrums wahrnimmt, nutzbar zu machen, sind umfangreiche Umbaumaßnahmen im

Gebäude erforderlich. Auch zusätzliche Ausstattungsgegenstände für die Räumlichkeiten sind anzuschaffen.

Der Träger, Caritas Lebenswelten GmbH, wird somit einen Antrag auf Förderung von 6 U3-Betreuungsplätzen

stellen. Hierfür beträgt die maximale Fördersumme insgesamt 64.800,00 Euro. Die Zweckbindung beträgt 5 Jahre.

 

 

Neubau einer Kindertageseinrichtung auf dem Gelände „Ringofen“:

 

Es ist vorgesehen, auf dem Gelände „Ringofen“ eine Kindertageseinrichtung neu zu bauen, die nach Fertigstellung die zwei Gruppen (derzeit 34 Kinder) aus der inklusiven Einrichtung „Sonnenschein“, Karlstraße, sowie die drei heilpädagogischen Gruppen (24 Kinder) aus der Einrichtung „Katharina Fey“ aufnimmt. Bei beiden Gebäuden ist die Bausubstanz abgängig und die Betriebserlaubnis durch den Landschaftsverband Rheinland befristet.

Insgesamt stehen hier dann 12 U3-Betreuungsplätze zur Verfügung. Da jedoch bereits unter der Vorgänger-Trägerschaft des DRK drei U3-Betreuungsplätze in der Einrichtung „Sonnenschein“ bezuschusst wurden, wird der geplante Träger, Caritas Lebenswelten GmbH, einen Zuschussantrag für insgesamt 9 Plätze mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von 162.000,00 Euro stellen. Die Zweckbindung beläuft sich in diesem Fall auf 20 Jahre.

 

 

Kindertageseinrichtung St. Josef Dürwiß, Bonifatiusstraße 20:

 

Der Träger, Kath. Kirchengemeindeverband Eschweiler-Nord, betreibt im Stadtteil Dürwiß eine dreigruppige Kindertageseinrichtung, in der 75 Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden.

Um zukunftsfähig zu bleiben, möchte der Träger hier 6 U3-Betreuungsplätze einrichten und hierfür einen entsprechenden Antrag im Rahmen des o.g. Investitionsprogramms stellen. Derzeit wird allerdings noch geprüft, ob die Schaffung der U3-Plätze die Schließung einer der vorhandenen Gruppen nach sich ziehen wird oder ob durch einen Anbau zusätzlicher Raum geschaffen werden soll, der auf jeden Fall zur Betreuung von U3-Kindern erforderlich wäre, da die vorhandenen Räumlichkeiten dies durch ihre Größe und Anordnung nicht gewährleisten können.

Die maximale Fördersumme beträgt auch hier, wie beim Kinder- und Familienzentrum St. Marien, 64.800,00 Euro, wobei eine Zweckbindung von 5 Jahren zugrunde zu legen ist.

 

 

Ausbau im Bereich der Kindertagespflege:

 

Bereits im Vorjahr hat eine Tagespflegeperson einen Zuschussantrag in Höhe von 31.750,00 Euro (nach Abzug des 10%igen Eigenanteils) zum Umbau und Ausstattung von anderen geeigneten Räumlichkeiten gestellt. Bisher wurden hier durch das Land jedoch noch keine Fördermittel bewilligt. 

 

Die noch verbleibenden Fördermittel sollen für weitere Einzelanträge im Bereich der Kindertagespflege verwendet werden.


 

Gemäß Darstellung im Sachverhalt.

 


 

Keine