Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, aus den Mitteln des Investitionsprogrammes
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018 (349.457,40 Euro) folgende U3-Maßnahmen
zu fördern:
Kinder- und
Familienzentrum St. Marien |
6 U3-Plätze |
64.800,00 Euro Fördermittel |
Kindertagesstätte
Ringofengelände (geplanter Neubau) |
9 U3-Plätze |
162.000,00 Euro Fördermittel |
St. Josef Dürwiß |
6 U3-Plätze |
64.800,00 Euro Fördermittel |
Tagespflege (Umbau und
Ausstattung anderer geeigneter Räumlichkeiten) |
3 U3-Plätze |
31.570,00 Euro Fördermittel |
Darüber hinaus
werden Einzelanträge im Rahmen der Kindertagespflege gefördert.
Mit Rundschreiben Nr. 42/870 – 2014 vom 11.11.2014 (Anlage 1) informiert
der Landschaftsverband Rheinland die Kommunen über einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern
und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der
Kindertagesbetreuung - Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015
– 2018“.
Hiernach werden der Stadt Eschweiler insgesamt Fördermittel in Höhe von
349.457,40 Euro zugewiesen.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel sind:
- Bis spätestens 15.03.2015 müssen
entscheidungsreife Anträge auf der Grundlage der „Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter drei Jahren“ beim Landschaftsverband Rheinland eingegangen
sein.
- Parallel hierzu ist eine Meldung an den
Landschaftsverband Rheinland bis spätestens 15.03.2015 zu übersenden
(Anlage 2).
- Mit der Schaffung der zusätzlichen
U3-Betreuungsplätze wurde nicht vor dem 01.04.2014 begonnen.
- Die Maßnahme muss bis 30.06.2017
abgeschlossen worden sein.
Auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren“ sind
folgende Förderungen möglich:
Neubau von Kindertageseinrichtungen:
Der maximale Förderbetrag pro neu geschaffenen U3-Betreuungsplatz beträgt
20.000,00 Euro abzgl. 10 % Eigenanteil = 18.000,00 Euro. Die Zweckbindung für
derartige Maßnahmen beträgt 20 Jahre, d.h. die Betreuung der
U3-Kinder muss 20 Jahre lang durchgeführt werden oder im Falle des
Wegfalles des Bedarfs müssen die
Räumlichkeiten für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe genutzt
werden.
Aus-/Umbau bzw. Ausstattung von Kindertageseinrichtungen:
Der maximale Förderbetrag pro neu geschaffenen U3-Betreuungsplatz beträgt
8.500,00 Euro für die Baumaßnahme und 3.500,00 Euro für die Ausstattung, wobei
auch in diesem Fall ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten ist, so dass
die Gesamtfördersumme je Betreuungsplatz insgesamt 10.800,00 Euro beträgt. In
diesen Fällen liegt eine Zweckbindung von 5 Jahren vor.
Kindertagespflege:
Ein neu geschaffener U3-Betreuungsplatz in der Kindertagespflege kann
pauschal mit 500,00 Euro
gefördert werden, sofern die Betreuung in den privaten Räumlichkeiten der
Tagespflegeperson stattfindet.
Findet die Betreuung in anderen geeigneten Räumlichkeiten statt, können
pro neu geschaffenen U3-Platz
8.500,00 Euro für An- und Umbaumaßnahmen sowie 3.500,00 Euro für die
Ausstattung der Räume beantragt
werden. Hierbei ist ein Eigenanteil von 10 % zu leisten; die Zweckbindung
beträgt 5 Jahre.
Der Stadt Eschweiler werden gemäß Rundschreiben Nr. 42/870-2014 vom
11.11.2014 Fördermittel im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ in Höhe von insgesamt 349.457,40
Euro
reserviert.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Landschaftsverband Rheinland folgende
Maßnahmen zur Förderung im Rahmen des vorg. Investitionsprogramms zu melden:
Kinder- und Familienzentrum St. Marien, Am Burgfeld 9:
Der Träger, Caritas Lebenswelten GmbH, betreibt im Stadtteil Röthgen eine
dreigruppige Kindertageseinrichtung. Hier werden ca. 50 Kinder im Alter von 2
bis 6 Jahren betreut, wobei es auch einen Anteil an inklusiven Betreuungsplätzen
gibt. Dem Träger bietet sich nunmehr die Möglichkeit, Räumlichkeiten der
Kirche, die direkt mit dem Kindergartengebäude verbunden sind und die bisher
zur Seniorenbetreuung genutzt werden, als Nutzungsfläche für die Kindertageseinrichtung
zu erhalten. Der Bedarf für die bisherige Seniorenbetreuung ist
zwischenzeitlich nicht mehr gegeben, da die Anzahl der Senioren gesunken ist
und diese auf Räumlichkeiten im Pastor-Zoren-Haus ausweichen können.
Um die Räumlichkeiten nunmehr für die Kindertageseinrichtung, die im
Übrigen auch für den Stadtteil Röthgen die Aufgaben eines Familienzentrums
wahrnimmt, nutzbar zu machen, sind umfangreiche Umbaumaßnahmen im
Gebäude erforderlich. Auch zusätzliche Ausstattungsgegenstände für die Räumlichkeiten
sind anzuschaffen.
Der Träger, Caritas Lebenswelten GmbH, wird somit einen Antrag auf
Förderung von 6 U3-Betreuungsplätzen
stellen. Hierfür beträgt die maximale Fördersumme insgesamt 64.800,00
Euro. Die Zweckbindung beträgt 5 Jahre.
Neubau einer Kindertageseinrichtung auf dem Gelände „Ringofen“:
Es ist vorgesehen, auf dem Gelände „Ringofen“ eine Kindertageseinrichtung
neu zu bauen, die nach Fertigstellung die zwei Gruppen (derzeit 34 Kinder) aus
der inklusiven Einrichtung „Sonnenschein“, Karlstraße, sowie die drei heilpädagogischen
Gruppen (24 Kinder) aus der Einrichtung „Katharina Fey“ aufnimmt. Bei beiden
Gebäuden ist die Bausubstanz abgängig und die Betriebserlaubnis durch den
Landschaftsverband Rheinland befristet.
Insgesamt stehen hier dann 12 U3-Betreuungsplätze zur Verfügung. Da
jedoch bereits unter der Vorgänger-Trägerschaft des DRK drei
U3-Betreuungsplätze in der Einrichtung „Sonnenschein“ bezuschusst wurden, wird
der geplante Träger, Caritas Lebenswelten GmbH, einen Zuschussantrag für
insgesamt 9 Plätze mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von 162.000,00 Euro
stellen. Die Zweckbindung beläuft sich in diesem Fall auf 20 Jahre.
Kindertageseinrichtung St. Josef Dürwiß, Bonifatiusstraße 20:
Der Träger, Kath. Kirchengemeindeverband Eschweiler-Nord, betreibt im
Stadtteil Dürwiß eine dreigruppige Kindertageseinrichtung, in der 75 Kinder ab
drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden.
Um zukunftsfähig zu bleiben, möchte der Träger hier 6 U3-Betreuungsplätze
einrichten und hierfür einen entsprechenden Antrag im Rahmen des o.g.
Investitionsprogramms stellen. Derzeit wird allerdings noch geprüft, ob die
Schaffung der U3-Plätze die Schließung einer der vorhandenen Gruppen nach sich
ziehen wird oder ob durch einen Anbau zusätzlicher Raum geschaffen werden soll,
der auf jeden Fall zur Betreuung von U3-Kindern erforderlich wäre, da die
vorhandenen Räumlichkeiten dies durch ihre Größe und Anordnung nicht
gewährleisten können.
Die maximale Fördersumme beträgt auch hier, wie beim Kinder- und
Familienzentrum St. Marien, 64.800,00 Euro, wobei eine Zweckbindung von 5
Jahren zugrunde zu legen ist.
Ausbau im Bereich der Kindertagespflege:
Bereits im Vorjahr hat eine Tagespflegeperson einen Zuschussantrag in Höhe
von 31.750,00 Euro (nach Abzug des 10%igen Eigenanteils) zum Umbau und
Ausstattung von anderen geeigneten Räumlichkeiten gestellt. Bisher wurden hier
durch das Land jedoch noch keine Fördermittel bewilligt.
Die noch verbleibenden Fördermittel sollen für weitere Einzelanträge im Bereich der Kindertagespflege verwendet werden.
Gemäß Darstellung im Sachverhalt.
Keine