Betreff
Neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei
Vorlage
393/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Eschweiler wird beschlossen.


Die Leihgebühren der Stadtbücherei Eschweiler sind seit 1992 unverändert. Lediglich die Fernleih-und Mahngebühren wurden im Jahre 2004 erhöht.

 

Im Laufe der Jahre hat sich die Auswahl von Angeboten der Stadtbücherei verändert. Sie sind vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Einige Medien, wie z.B. VHS-Filme und Kassetten, sind nicht mehr Bestandteil der Ausleihe, andere hingegen hinzugekommen. Die Nutzung des Internets, ursprünglich kostenpflichtig zur Deckung der Datenleitungskosten, ist über die Jahre zu einer Selbstverständlichkeit geworden und wird heute flächendeckend in Bibliotheken kostenfrei angeboten. In Eschweiler ist in der aktuellen Benutzungsordnungs- und Gebührensatzung eine Gebühr von 1,00 € je angefangene halbe Stunde festgelegt. Inzwischen wird in nahezu allen öffentlichen Gebäuden offenes WLAN kostenfrei angeboten; dies sollte daher auch in Eschweiler künftig in der Stadtbücherei gängige Praxis werden.

 

Die Onleihe (Ausleihe von eBooks, eAudios und eVideos) wurde im Verbund mit 10 weiteren Bibliotheken in der Region Aachen im Frühjahr 2014 im Rahmen eines zweijährigen Projektes eingeführt.  Online-Datenbanken wie Munzinger Datenbanken, Digitale Bibliothek etc. stehen für aktuelle Literatur- und Faktenrecherchen zur Verfügung. Die aktuelle Gebührenstruktur sieht keine Gebühr für das Ausleihen von eMedien und für die Nutzung der Datenbanken vor. Dies bevorzugt Kunden, die die Bibliothek nicht aufsuchen gegenüber Kunden, die vor Ort in die Bibliothek kommen und haptisch Medien entleihen.

Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, sollen mit der neuen Satzung die Datenbankennutzung und die Onleihe kostenpflichtig werden und nur Jahreskarteninhabern möglich sein. Die Gebühren werden moderat erhöht auf ein vergleichbares Niveau in den umliegenden Bibliotheken.

 

Vor diesem Hintergrund muss die als Anlage beigefügte aktuelle Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei angepasst werden.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen sind zum einen im Vergleich mit den in den Nachbarkommunen erhobenen Gebühren immer noch moderat. Auch vor dem Hintergrund, dass in Eschweiler  die Leihgebühren für Spielfilme (DVD) zuletzt im Jahre 2001 erhöht wurden, die Einzelgebühren pro Medium und auch die Jahreskartengebühr seit 1992 nicht mehr erhöht wurden, hält die Verwaltung die vorgeschlagenen Einzelerhöhungen für angemessen und vertretbar. Reduziert wurden in der Neufassung die Gebühren für die Fernleihe von 4 Euro auf 2,5 Euro, bzw. für die ermäßigte Personengruppe von 3 Euro auf 2 Euro vor dem Hintergrund, dass in Hochschulen üblicherweise nur ein Preis von 1,50 Euro und in anderen Bibliotheken der Kommunen ebenfalls nur 2,50 Euro erhoben werden. Das macht in der Summe auf der Basis der vorliegenden Besucherstatistikauswertung aus dem Jahre 2017 einen Einnahmeverlust in Höhe von ca. 600 Euro aus.

 

Die im Einzelnen vorgenommenen Änderungen sind der ebenfalls als Anlage beigefügten Synopse, in der die aktuelle Fassung der Satzung der empfohlenen Neufassung gegenübergestellt ist, zu entnehmen.

 

Darüber hinaus macht das neue Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (DSGVO) datenschutzrechtliche Veränderungen erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Satzung wie in der Anlage dargestellt, anzupassen.

 

 


Die Verwaltung davon aus, dass sich die Anpassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Eschweiler insgesamt positiv auf die Einnahmeentwicklung der Bücherei und damit auf den städtischen Haushalt auswirken wird.

 

Die Erträge werden bei dem Produkt 042720101 (Bibliothek), Sachkonto 43210100 (Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte) verbucht 


Keine personellen Auswirkungen