Die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Eschweiler wird beschlossen.
Die Leihgebühren der Stadtbücherei Eschweiler
sind seit 1992 unverändert. Lediglich die Fernleih-und Mahngebühren
wurden im Jahre 2004 erhöht.
Im Laufe der Jahre hat sich die Auswahl von Angeboten der
Stadtbücherei verändert. Sie sind vielfältiger und anspruchsvoller geworden.
Einige Medien, wie z.B. VHS-Filme und Kassetten, sind nicht mehr Bestandteil
der Ausleihe, andere hingegen hinzugekommen. Die Nutzung des Internets, ursprünglich kostenpflichtig zur Deckung der Datenleitungskosten,
ist über die Jahre zu einer Selbstverständlichkeit geworden und wird heute
flächendeckend in Bibliotheken kostenfrei angeboten. In Eschweiler ist in der
aktuellen Benutzungsordnungs- und Gebührensatzung eine Gebühr von 1,00 € je
angefangene halbe Stunde festgelegt. Inzwischen wird in nahezu allen
öffentlichen Gebäuden offenes WLAN kostenfrei angeboten; dies sollte daher auch
in Eschweiler künftig in der Stadtbücherei gängige Praxis werden.
Die Onleihe (Ausleihe von eBooks, eAudios
und eVideos) wurde im Verbund mit 10 weiteren Bibliotheken in der Region Aachen
im Frühjahr 2014 im Rahmen eines zweijährigen Projektes eingeführt. Online-Datenbanken
wie Munzinger Datenbanken, Digitale Bibliothek etc. stehen für
aktuelle Literatur- und Faktenrecherchen zur Verfügung. Die aktuelle
Gebührenstruktur sieht keine Gebühr für das Ausleihen von eMedien und für die
Nutzung der Datenbanken vor. Dies bevorzugt Kunden, die die Bibliothek nicht aufsuchen gegenüber Kunden, die
vor Ort in die Bibliothek kommen und haptisch Medien entleihen.
Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, sollen mit der neuen
Satzung die Datenbankennutzung und die Onleihe kostenpflichtig werden und nur
Jahreskarteninhabern möglich sein. Die Gebühren werden moderat erhöht auf ein
vergleichbares Niveau in den umliegenden Bibliotheken.
Vor diesem Hintergrund muss die als Anlage beigefügte aktuelle
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei angepasst werden.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen sind zum
einen im Vergleich mit den in den Nachbarkommunen erhobenen Gebühren immer noch
moderat. Auch vor dem Hintergrund, dass in Eschweiler die Leihgebühren für Spielfilme (DVD) zuletzt
im Jahre 2001 erhöht wurden, die Einzelgebühren pro Medium und auch die
Jahreskartengebühr seit 1992 nicht mehr erhöht wurden, hält die Verwaltung die
vorgeschlagenen Einzelerhöhungen für angemessen und vertretbar. Reduziert
wurden in der Neufassung die Gebühren für die Fernleihe von 4 Euro auf 2,5
Euro, bzw. für die ermäßigte Personengruppe von 3 Euro auf 2 Euro vor dem
Hintergrund, dass in Hochschulen üblicherweise nur ein Preis von 1,50 Euro und
in anderen Bibliotheken der Kommunen ebenfalls nur 2,50 Euro erhoben werden.
Das macht in der Summe auf der Basis der vorliegenden
Besucherstatistikauswertung aus dem Jahre 2017 einen Einnahmeverlust in Höhe
von ca. 600 Euro aus.
Die im Einzelnen vorgenommenen Änderungen sind der ebenfalls als
Anlage beigefügten Synopse, in der die aktuelle Fassung der Satzung der
empfohlenen Neufassung gegenübergestellt ist, zu entnehmen.
Darüber hinaus
macht das neue Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der
Datenverarbeitung (DSGVO) datenschutzrechtliche Veränderungen erforderlich.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Satzung wie in der Anlage dargestellt, anzupassen.
Die Verwaltung davon aus, dass sich die Anpassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Eschweiler insgesamt positiv auf die Einnahmeentwicklung der Bücherei und damit auf den städtischen Haushalt auswirken wird.
Die Erträge werden bei dem Produkt 042720101 (Bibliothek), Sachkonto 43210100 (Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte) verbucht
Keine personellen Auswirkungen