Die als Anlage beigefügte Satzung Peter-Lersch-Stiftung wird beschlossen.
Das Finanzamt Aachen – Kreis teilte nach Überprüfung der Satzung der
Peter-Lersch-Stiftung vom 30.03.1990 mit Schreiben vom 6.3.2018 mit, dass die
aktuelle Satzung derzeit nicht im vollen Umfang den Bestimmungen der Abgabenordnung
entspreche und von daher entsprechend geändert werden müsse. Erläuternd führte
das Finanzamt Aachen – Kreis insoweit aus, dass aufgrund einer Gesetzesänderung
nunmehr die Formulierungen der Mustersatzung gemäß Anlage 1 zu § 60 der Abgabenordnung bindend
und wortwörtlich zu übernehmen seien. Konkret wies das Finanzamt Aachen-Kreis
darauf hin, dass die Satzung der Peter-Lersch-Stiftung um eine Regelung zum
Vermögensanfall entsprechend der Regelung aus der Mustersatzung zu ergänzen
sei.
Aufgrund des vorgenannten Schreibens des Finanzamts Aachen-Kreis ist die
Satzung der Peter-Lersch-Stiftung nunmehr zu ändern. Die bisherige Satzung ist
- entsprechend dem Hinweis des Finanzamtes Aachen – Kreis – um einen weiteren
Paragraphen mit einer Regelung zum Vermögensanfall zu ergänzen. Dem wird durch
die Aufnahme eines neuen Paragraphen 10 Rechnung getragen.
Wie aus der in der Anlage beigefügten Synopse ersichtlich, besteht
darüber hinaus ein weitergehender Änderungsbedarf in Bezug auf die Regelungen
der §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 4 der Satzung der
Peter-Lersch-Stiftung, der zum Teil der Anpassung an geänderte Formulierungen
in gesetzlichen Regelungen, geänderten Behördenbezeichnungen oder auch der
Anpassung an Gender geschuldet sind.
Die entsprechenden Änderungen sind zur besseren Erkennbarkeit in der
Synopse farblich hervorgehoben.
Der im oben genannten Umfang geänderte Satzungstext wurde im Entwurf
vorab dem Finanzamt Aachen – Kreis mit der Bitte um Prüfung vorgelegt. Von dort
wurde mit Schreiben vom 23.10.2018 mitgeteilt, dass der Entwurf in vollem
Umfang den Bestimmungen der Abgabenordnung entspricht.
Die Satzungsänderung wird nach Beschluss öffentlich bekanntgemacht und dem Vorstand sowie der Stiftungsbehörde zur Kenntnis gebracht. Der Vorstand wurde parallel über die vom Rat der Stadt Eschweiler vorzunehmende Satzungsänderung informiert.
Keine finanziellen Auswirkungen
Keine personellen Auswirkungen