Betreff
Stiftungssatzung Peter-Lersch-Stiftung
Vorlage
392/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage beigefügte Satzung Peter-Lersch-Stiftung wird beschlossen.


Das Finanzamt Aachen – Kreis teilte nach Überprüfung der Satzung der Peter-Lersch-Stiftung vom 30.03.1990 mit Schreiben vom 6.3.2018 mit, dass die aktuelle Satzung derzeit nicht im vollen Umfang den Bestimmungen der Abgabenordnung entspreche und von daher entsprechend geändert werden müsse. Erläuternd führte das Finanzamt Aachen – Kreis insoweit aus, dass aufgrund einer Gesetzesänderung nunmehr die Formulierungen der Mustersatzung gemäß  Anlage 1 zu § 60 der Abgabenordnung bindend und wortwörtlich zu übernehmen seien. Konkret wies das Finanzamt Aachen-Kreis darauf hin, dass die Satzung der Peter-Lersch-Stiftung um eine Regelung zum Vermögensanfall entsprechend der Regelung aus der Mustersatzung zu ergänzen sei.   

 

Aufgrund des vorgenannten Schreibens des Finanzamts Aachen-Kreis ist die Satzung der Peter-Lersch-Stiftung nunmehr zu ändern. Die bisherige Satzung ist - entsprechend dem Hinweis des Finanzamtes Aachen – Kreis – um einen weiteren Paragraphen mit einer Regelung zum Vermögensanfall zu ergänzen. Dem wird durch die Aufnahme eines neuen Paragraphen 10 Rechnung getragen.

 

Wie aus der in der Anlage beigefügten Synopse ersichtlich, besteht darüber hinaus ein weitergehender Änderungsbedarf in Bezug auf die Regelungen der §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 4 der Satzung der Peter-Lersch-Stiftung, der zum Teil der Anpassung an geänderte Formulierungen in gesetzlichen Regelungen, geänderten Behördenbezeichnungen oder auch der Anpassung an Gender geschuldet sind. 

Die entsprechenden Änderungen sind zur besseren Erkennbarkeit in der Synopse farblich hervorgehoben.

 

Der im oben genannten Umfang geänderte Satzungstext wurde im Entwurf vorab dem Finanzamt Aachen – Kreis mit der Bitte um Prüfung vorgelegt. Von dort wurde mit Schreiben vom 23.10.2018 mitgeteilt, dass der Entwurf in vollem Umfang den Bestimmungen der Abgabenordnung entspricht.

 

Die Satzungsänderung wird nach Beschluss öffentlich bekanntgemacht und dem Vorstand sowie der Stiftungsbehörde zur Kenntnis gebracht. Der Vorstand wurde parallel über die vom Rat der Stadt Eschweiler vorzunehmende Satzungsänderung informiert. 


Keine finanziellen Auswirkungen


Keine personellen Auswirkungen