Betreff
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler
Vorlage
388/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die als Anlage 1 beigefügte Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 

Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 15.11.2018 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage 2) zugrunde.

 


 

Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung

 

Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung stammt aus dem Jahr 1997. Hierzu wurde mittlerweile die 21. Nachtragssatzung erlassen.  Insbesondere aus diesem Grunde wurde es seitens der Verwaltung für notwendig erachtet, die Satzung insgesamt  neu aufzulegen. Eine Mustersatzung gibt es aufgrund der vielfältigen Gebührenerhebungsverfahren im Bereich der Abfallentsorgung nicht. Auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW wurde daher ein Abgleich mit den entsprechenden Vorschriften der Mustersatzung für Entwässerungsgebühren (Stand 12.09.2016) vorgenommen. Hieraus ergeben sich überwiegend redaktionelle Änderungen, die insgesamt der als Anlage 3 beigefügten Synopse entnommen werden können.

 

Abfallentsorgungsgebühren

 

Die Gebührensätze für die Abfallentsorgung sind in der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler festgesetzt.

Für die Gebührenkalkulation 2018 wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und basierend auf dem Betriebsergebnis 2016 ermittelt. Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 15.11.2018 ergeben sich ab dem 01.01.2019 nachfolgende Gebührensätze:

 

Benutzungsgebühr
jährlich in Euro

2018

2019

1.

Ohne Benutzung einer Biotonne

 

1.1

für einen 60-l-Abfallbehälter

136,19

133,37 

 

1.2

für einen 120-l-Abfallbehälter

227,94

223,85 

 

1.3

für einen 240-l-Abfallbehälter

411,45

404,81 

 

1.4

für einen 1,1 cbm-Container

1.726,60

1.701,66 

2.

Mit Benutzung einer Biotonne

 

2.1

für einen 60-l-Abfallbehälter

169,75

169,72 

 

2.2

für einen 120-l-Abfallbehälter

273,53

273,20 

 

2.3

für einen 240-l-Abfallbehälter

481,09

480,15 

 

2.4

für einen 1,1 cbm-Container

1.796,24

1.777,00 

3.

Für jede zusätzliche Biotonne

 

Unterschiedsbetrag zwischen 240-l-Abfallbehälter
ohne Benutzung einer Biotonne und 240-l-Abfall-
behälter mit Benutzung einer Biotonne

69,64

75,34 

 

 

4.

Benutzungsgebühr für zugelassene Abfallsäcke

 

je Abfallsack

4,90

4,80 

5.

Benutzungsgebühr für zugelassene Bioabfallsäcke

 

je Abfallsack

3,10

3,20 

 

 

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 12 ff.). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2019, wie vorstehend angegeben, festzusetzen.

 


Die Abfallentsorgungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 43211400 - Abfallbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte - im Produkt 115370101 - Abfallwirtschaft - verbucht.

 

 


keine Auswirkungen