Hier: Konzertplanung und Finanzierungsplan für das Jahr 2019
- Der im Sachverhalt und in der Anlage bezeichneten Konzertplanung
wird zugestimmt.
- Die Finanzaufstellung wird zur Kenntnis genommen.
3. Dem Antrag der Städtischen Musikgesellschaft
Eschweiler e.V. auf Zuschusserhöhung von 5.900,00 € auf 6.500,00 € wird
entsprochen.
4. Die Richtlinien
der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung
werden unter Ziffer 5.5 wie in der Anlage dargestellt dergestalt geändert, dass
der jährliche Zuschuss an die städt. Musikgesellschaft von 5.900 Euro auf 6.500
Euro jährlich erhöht wird.
Da es sich bei dem Zuschuss um eine freiwillige Leistung der Stadt Eschweiler handelt, kann die Auszahlung erst nach Bestandskraft der Haushaltssatzung 2019 erfolgen.
Auf der Grundlage
des § 8 Absatz 2 Buchstabe j) der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung der
Stadt Eschweiler sowie § 10 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Städt.
Musikgesellschaft Eschweiler e.V. sind die Konzertplanung und der
Finanzierungsplan der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V. dem
Kulturausschuss der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorzulegen.
In Ziffer 5.5 der
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ ist geregelt, dass die Städtische Musikgesellschaft Eschweiler
e.V. einen Zuschuss in Höhe von 5.900,00 € erhält. Die Auszahlung erfolgt nach
Ziffer 5.7 nach Rechtskraft des Haushalts für das jeweils laufende Jahr.
In der Sitzung des
Kulturausschusses am 08.12.2004 (vgl. Verwaltungsvorlage Nummer 403/04) wurde
u.a. der folgende Beschluss einstimmig gefasst:
„… eine
grundsätzliche Förderwürdigkeit der Arbeit der Städt. Musikgesellschaft
Eschweiler e.V. wird anerkannt. Die Auszahlung des Zuschusses kann erst nach
Bestandskraft der Haushaltssatzung 2005 erfolgen. Der Kulturausschuss hegt aber
die Erwartung, dass die Durchführung von Konzerten und Auftritten stärker als
bisher und weitergehend aus eigenen Rückeinnahmen, wie Eintritts- und
Sponsorengelder, finanziert wird.“
In diesem
Zusammenhang wurde seitens der Ausschussmitglieder gebeten, bei zukünftigen
Verwaltungsvorlagen eine spezifische Einnahmen- und Ausgabenstruktur der
Konzerte beizufügen.
Um diesen Anliegen
Rechnung zu tragen, wurden die entsprechenden Daten zusammengestellt und als
Anlage I bis III beigefügt. Bei den angegebenen Einnahmen und Ausgaben ab dem
Weihnachtskonzert 2018 handelt es sich um Schätzkosten. Die Einnahmen- und
Ausgabenstruktur der zuletzt durchgeführten Konzerte ist zum Vergleich beigefügt.
Für das kommende
Jahr sind ein Frühjahrskonzert und ein Weihnachtskonzert (Anlage II)
geplant.
Aus der Kalkulation
der Einnahmen und Ausgaben für 2019 geht hervor, dass die Städtische
Musikgesellschaft auf eine Bezuschussung der Stadt Eschweiler zwingend
angewiesen ist, um weiterhin den gewohnt hohen Standard bei den Konzerten
bieten zu können. Der Finanzierungsplan weist einen Verlustbetrag von 520,00 €
aus, allerdings bereits vorbehaltlich des städt. Zuschusses von 5.900,00 €, der
in den vergangenen Jahren in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt wurde. Hier
sind jedoch die Einnahmen aus möglichen Spenden noch nicht berücksichtigt. Im
Oktober 2018 hat die Städtische Musikgesellschaft eine Spende in Höhe von
500,00 € von Herrn Max Krieger aus dem Verkauf der EMF-Buttons erhalten,
weshalb das Konto der Städtischen Musikgesellschaft zum 14.11.2018 einen Kontostand
in Höhe von 324,89 € aufweist. Von diesem Betrag sind jeweils noch 400,00 € für
die Monate November und Dezember 2018 an die Musikalische Leitung zu bezahlen,
sowie die monatlichen Abrechnungen der Sparkasse Aachen. Aus dem aktuellen
Kontostand der Städtischen Musikgesellschaft ist ersichtlich, dass das Honorar
an die Musikalische Leitung im Dezember 2018 nicht ausgezahlt werden kann, da
nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Des Weiteren folgt im November
das diesjährige Weihnachtskonzert, dessen Ausgaben und Einnahmen noch nicht
genau erfasst werden können.
Nur die Einnahmen
aus dem städtischen Zuschuss in Höhe von 5.900,00 €, den Mitgliedsbeiträgen in
Höhe von 1.260,00 € und der Spende aus dem EMF-Button Verkauf in Höhe von
500,00 € reichen letztendlich nicht aus, um die Ausgaben und die
durchschnittlichen Jahres-Konzert-Verluste zu decken.
Bisher konnten evt.
durch Konzertausgaben entstandene Verluste sowie das monatliche
Dirigentenhonorar auf den regelmäßigen Einnahmen bestritten werden. Das
Dirigentenhonorar wurde jedoch im Jahre 2012 erhöht auf 400 Euro monatlich von
332 Euro. Diese Erhöhung war mehr als überfällig und ist bis heute zu eher
niedrig im Vergleich zu den von anderen Institutionen in dieser Branche
üblichen Honoraren. Dennoch schlägt diese eher moderate Erhöhung jährlich mit
über 800 Euro zu Buche.
Bisher zahlen die
Chormitglieder (aktuell 35) einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 3 Euro pro
Monat. Es wurde seitens der Verwaltung angeregt, diesen moderat zu erhöhen, um
auch dadurch eine Einnahmeverbesserung zu erzielen.
Um die Finanzierung
auch weiterhin gesichert gewährleisten zu können, ist die Städt.
Musikgesellschaft auf eine Erhöhung des Zuschusses um 600,00 € angewiesen.
Ansonsten können vorgesehene Konzerte nicht vorfinanziert und somit nicht
durchgeführt werden. Der Antrag auf Erhöhung ist als Anlage IV
beigefügt.
Der Verein
bittet zunächst nur um eine moderate
Erhöhung des städtischen Zuschusses von 600 Euro jährlich in der Hoffnung, dass
das ehrenamtliche Engagement vieler Mitglieder und das Sponsorenverhalten zu
einer Stabilisierung dieser Einnahmenart (Spenden/Inserate) auf rund 1.450 €
pro Jahr führen wird.
Die Konzertkosten
sind erfahrungsgemäß großen Schwankungen unterworfen und müssen dennoch
längerfristig, durchschnittlich bei 7.700 € pro Jahr gehalten werden.
Die Verwaltung
schlägt vor, dem Wunsch der Städt. Musikgesellschaft zu entsprechen, zumal die
Städt. Musikgesellschaft ein Aushängeschild der Stadt dargestellt und in der
Stadt ein qualitativ hochwertiges musikalisches Angebot von klassischen
Konzerten sichert. Dies bedingt allerdings eine Änderung der Richtlinien der
Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung zur
Folge hätte. Die als Anlage beigefügte neue Fassung der Richtlinien sollte
daher zum 1.1.2019 in Kraft treten. Unter Ziffer 5.5. ist die entsprechend
erforderliche Erhöhung von 5.900 Euro auf 6.500 Euro berücksichtigt.
Für das Haushaltsjahr 2019 wurde ein Zuschuss in Höhe von 5.900,00 € bei Sachkonto 53118030 (Zuschuss an „Städt. Musikgesellschaft“) bei Produkt 042810101 (Kulturveranstaltungen und –förderungen) vorgesehen. Bei entsprechender Beschlussfassung wäre dieser Ansatz auf 6.500,00 € zu erhöhen.
Bei dem Zuschuss an die Städtische Musikgesellschaft handelt es sich um eine freiwillige Leistung.
Keine personellen
Auswirkungen