Betreff
Städtische Musikgesellschaft e.V.
Hier: Konzertplanung und Finanzierungsplan für das Jahr 2019
Vorlage
374/18
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Der im Sachverhalt und in der Anlage bezeichneten Konzertplanung wird zugestimmt.

 

  1. Die Finanzaufstellung wird zur Kenntnis genommen.

 

3. Dem  Antrag der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. auf Zuschusserhöhung von 5.900,00 € auf 6.500,00 € wird entsprochen.

 

4. Die Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung werden unter Ziffer 5.5 wie in der Anlage dargestellt dergestalt geändert, dass der jährliche Zuschuss an die städt. Musikgesellschaft von 5.900 Euro auf 6.500 Euro jährlich erhöht wird.

 

Da es sich bei dem Zuschuss um eine freiwillige Leistung der Stadt Eschweiler handelt, kann die Auszahlung erst nach Bestandskraft der Haushaltssatzung 2019 erfolgen.


Auf der Grundlage des § 8 Absatz 2 Buchstabe j) der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung der Stadt Eschweiler sowie § 10 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V. sind die Konzertplanung und der Finanzierungsplan der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V. dem Kulturausschuss der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In Ziffer 5.5 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ ist geregelt, dass die Städtische Musikgesellschaft Eschweiler e.V. einen Zuschuss in Höhe von 5.900,00 € erhält. Die Auszahlung erfolgt nach Ziffer 5.7 nach Rechtskraft des Haushalts für das jeweils laufende Jahr.

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 08.12.2004 (vgl. Verwaltungsvorlage Nummer 403/04) wurde u.a. der folgende Beschluss einstimmig gefasst:

„… eine grundsätzliche Förderwürdigkeit der Arbeit der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V. wird anerkannt. Die Auszahlung des Zuschusses kann erst nach Bestandskraft der Haushaltssatzung 2005 erfolgen. Der Kulturausschuss hegt aber die Erwartung, dass die Durchführung von Konzerten und Auftritten stärker als bisher und weitergehend aus eigenen Rückeinnahmen, wie Eintritts- und Sponsorengelder, finanziert wird.“

In diesem Zusammenhang wurde seitens der Ausschussmitglieder gebeten, bei zukünftigen Verwaltungsvorlagen eine spezifische Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Konzerte beizufügen.

 

Um diesen Anliegen Rechnung zu tragen, wurden die entsprechenden Daten zusammengestellt und als Anlage I bis III beigefügt. Bei den angegebenen Einnahmen und Ausgaben ab dem Weihnachtskonzert 2018 handelt es sich um Schätzkosten. Die Einnahmen- und Ausgabenstruktur der zuletzt durchgeführten Konzerte ist zum Vergleich beigefügt.

 

Für das kommende Jahr sind ein Frühjahrskonzert und ein Weihnachtskonzert (Anlage II) geplant.

 

Aus der Kalkulation der Einnahmen und Ausgaben für 2019 geht hervor, dass die Städtische Musikgesellschaft auf eine Bezuschussung der Stadt Eschweiler zwingend angewiesen ist, um weiterhin den gewohnt hohen Standard bei den Konzerten bieten zu können. Der Finanzierungsplan weist einen Verlustbetrag von 520,00 € aus, allerdings bereits vorbehaltlich des städt. Zuschusses von 5.900,00 €, der in den vergangenen Jahren in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt wurde. Hier sind jedoch die Einnahmen aus möglichen Spenden noch nicht berücksichtigt. Im Oktober 2018 hat die Städtische Musikgesellschaft eine Spende in Höhe von 500,00 € von Herrn Max Krieger aus dem Verkauf der EMF-Buttons erhalten, weshalb das Konto der Städtischen Musikgesellschaft zum 14.11.2018 einen Kontostand in Höhe von 324,89 € aufweist. Von diesem Betrag sind jeweils noch 400,00 € für die Monate November und Dezember 2018 an die Musikalische Leitung zu bezahlen, sowie die monatlichen Abrechnungen der Sparkasse Aachen. Aus dem aktuellen Kontostand der Städtischen Musikgesellschaft ist ersichtlich, dass das Honorar an die Musikalische Leitung im Dezember 2018 nicht ausgezahlt werden kann, da nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Des Weiteren folgt im November das diesjährige Weihnachtskonzert, dessen Ausgaben und Einnahmen noch nicht genau erfasst werden können.

Nur die Einnahmen aus dem städtischen Zuschuss in Höhe von 5.900,00 €, den Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 1.260,00 € und der Spende aus dem EMF-Button Verkauf in Höhe von 500,00 € reichen letztendlich nicht aus, um die Ausgaben und die durchschnittlichen Jahres-Konzert-Verluste zu decken.

 

Bisher konnten evt. durch Konzertausgaben entstandene Verluste sowie das monatliche Dirigentenhonorar auf den regelmäßigen Einnahmen bestritten werden. Das Dirigentenhonorar wurde jedoch im Jahre 2012 erhöht auf 400 Euro monatlich von 332 Euro. Diese Erhöhung war mehr als überfällig und ist bis heute zu eher niedrig im Vergleich zu den von anderen Institutionen in dieser Branche üblichen Honoraren. Dennoch schlägt diese eher moderate Erhöhung jährlich mit über 800 Euro zu Buche.

 

Bisher zahlen die Chormitglieder (aktuell 35) einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 3 Euro pro Monat. Es wurde seitens der Verwaltung angeregt, diesen moderat zu erhöhen, um auch dadurch eine Einnahmeverbesserung zu erzielen.

 

Um die Finanzierung auch weiterhin gesichert gewährleisten zu können, ist die Städt. Musikgesellschaft auf eine Erhöhung des Zuschusses um 600,00 € angewiesen. Ansonsten können vorgesehene Konzerte nicht vorfinanziert und somit nicht durchgeführt werden. Der Antrag auf Erhöhung ist als Anlage IV beigefügt.

 

 

Der Verein bittet  zunächst nur um eine moderate Erhöhung des städtischen Zuschusses von 600 Euro jährlich in der Hoffnung, dass das ehrenamtliche Engagement vieler Mitglieder und das Sponsorenverhalten zu einer Stabilisierung dieser Einnahmenart (Spenden/Inserate) auf rund 1.450 € pro Jahr führen wird.

Die Konzertkosten sind erfahrungsgemäß großen Schwankungen unterworfen und müssen dennoch längerfristig, durchschnittlich bei 7.700 € pro Jahr gehalten werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Wunsch der Städt. Musikgesellschaft zu entsprechen, zumal die Städt. Musikgesellschaft ein Aushängeschild der Stadt dargestellt und in der Stadt ein qualitativ hochwertiges musikalisches Angebot von klassischen Konzerten sichert. Dies bedingt allerdings eine Änderung der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung zur Folge hätte. Die als Anlage beigefügte neue Fassung der Richtlinien sollte daher zum 1.1.2019 in Kraft treten. Unter Ziffer 5.5. ist die entsprechend erforderliche Erhöhung von 5.900 Euro auf 6.500 Euro berücksichtigt.

 

 


Für das Haushaltsjahr 2019 wurde ein Zuschuss in Höhe von 5.900,00 € bei Sachkonto 53118030 (Zuschuss an „Städt. Musikgesellschaft“) bei Produkt 042810101 (Kulturveranstaltungen und –förderungen) vorgesehen. Bei entsprechender Beschlussfassung wäre dieser Ansatz auf 6.500,00 € zu erhöhen.

 

Bei dem Zuschuss an die Städtische Musikgesellschaft handelt es sich um eine freiwillige Leistung.


Keine personellen Auswirkungen