Betreff
Bebauungsplan 303 - Zum Blaustein-See – Nördlich Seezentum -
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
368/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Aufstellung des Bebauungsplans 303 – Zum Blaustein-See – Nördlich Seezentrum – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Zur Förderung der touristischen Entwicklung im indeland besteht seitens der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH Interesse an der Errichtung von kleinen Ferienhäusern („tiny houses“) am westlichen Ufer des Blaustein-Sees nördlich des Seezentrums.

 

Angestrebt ist die Realisierung von ca. 12 Holzhäusern, welche durch 2 an dieser Stelle nahe am Ufer liegende „schwimmende“ Häuser ergänzt werden sollen.

 

 

Beispielhafte Lage der Ferienhäuser

 

Ein Bebauungsplan besteht an dieser Stelle nicht. Zur planungsrechtlichen Vorbereitung dieses Vorhabens ist somit die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans erforderlich. Dieser soll in dem betroffenen Bereich „Sondergebiete, die der Erholung dienen“ (gem. § 10 BauNVO) sowie „Sondergebiete für Steganlagen und schwimmende Häuser innerhalb von Wasserflächen“ (gem. § 11 BauNVO) festsetzen. Mittels Baugrenzen wird innerhalb des Plangebietes eine überbaubare Grundstücksfläche nördlich des bestehenden Parkplatzes definiert werden.

 

Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Anlagen für Freizeit und Erholung“ dar, so dass das Projekt den Zielen der Stadt entspricht und ein entsprechender Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gelten kann.

Das Plangebiet liegt südlich und damit außerhalb des Naturschutzgebietes „Nordöstlicher Blaustein-See“. Die Seefläche ist an dieser Stelle als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Im Verfahren wird eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde erfolgen.

 

Da die Haustypen und -größen der geplanten Ferienhäuser sowie deren konkrete Lage derzeit noch nicht näher definiert sind, wird ein entsprechendes Konzept im weiteren Verfahren vorgelegt. Sobald ausreichende Informationen vorliegen, soll eine frühzeitige Beteiligung innerhalb dieses Aufstellungsverfahrens erfolgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans 303 – Zum Blaustein-See – Nördlich Seezentrum – zu beschließen.

 

 


Bei den hier zu entwickelnden Grundstücken handelt es sich um Flächen der Blaustein-See GmbH.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.

 


Die Aufstellung des o.g. Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.