1.) Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
2.) Dem im Rahmen des European Energy Award
erstellten Energiepolitischen Arbeitsprogramm der Stadt Eschweiler wird
zugestimmt (Anlage 1).
3.) Die Verwaltung wird beauftragt, soweit
erforderlich, für die Umsetzung einzelner Maßnahmen die notwendigen Beschlüsse
vorzubereiten.
4.) Die Umsetzung einzelner Maßnahme, soweit sie
mit zusätzlichen finanziellen Maßnahmen verbunden sind, steht unter dem
Vorbehalt der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Rates.
Die Stadt Eschweiler
nimmt im Zeitraum 2017 bis 2021 im Rahmen einer Folgeförderung am European
Energy Award teil, mit dem Ziel, die 2016 beim ersten externen Audit erzielten
56 % der möglichen Punkte zu steigern.
Im Rahmen dieser
Teilnahme ist alle 2 Jahre ein internes Audit vorzunehmen und jährlich ein
energiepolitisches Arbeitsprogramm zu erarbeiten.
Das interne Audit,
also eine interne Bewertung der städtischen Bemühungen zu den einzelnen
Handlungsfeldern des European Energy Awards, ist dieses Jahr unter Leitung des
Fachberaters Herrn Ackermann vom Ingenieurbüro Gertec erfolgt.
Der entsprechende
Bericht muss durch Herrn Ackermann noch bearbeitet werden, jedoch ist dies
aufgrund einer Erkrankung bisher nicht möglich gewesen.
Der Bericht wird,
sobald dieser vorliegt, Anfang 2019 zur Kenntnis gegeben. Nach aktuellem
Sachstand ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen.
Das
energiepolitische Arbeitsprogramm wurde durch das Energieteam überarbeitet.
Das vorliegende
Arbeitsprogramm (Anlage 1) stellt eine aktuelle Version des Arbeitsprogrammes
2017 (VV-Nr. 222/17) dar.
Neuerung sind nicht
zu verzeichnen; Aufgaben, welche fortlaufend berücksichtigt und bearbeitet
werden, sind in das Verwaltungshandeln übergegangen und unterliegen daher
keiner Priorität, da die Maßnahmen durchweg durchgeführt werden.
Aufgrund der
fortwährenden Tätigkeiten der Stadt Eschweiler im Rahmen des weiten Feldes des
Klimaschutzes, empfiehlt die Verwaltung, die Abarbeitung des bestehenden
Programmes zu intensivieren bevor neue Punkte aufgenommen werden.
Der Beschluss des
Energiepolitischen Arbeitsprogrammes ist eine Voraussetzung für die
Zertifizierung und die Teilnahme am European Energy Award und vor allem ein
weiterer Beitrag zum Klimaschutz in Eschweiler.
Das Arbeitsprogramm
ist keine abschließende Betrachtung der einzelnen Maßnahmen, sondern dient als
Richtungsweiser für die einzelnen Handlungsfelder und ermöglicht eine
strategisch sinnvolle Bearbeitung der Maßnahmen. Die Umsetzung der Maßnahmen
und Projekte erfolgt durch die fachlich und organisatorisch zuständigen
Dienststellen.
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit zusätzlichen finanziellen Mitteln verbunden sind, steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Rates.
Der EEA-Prozess
bindet tageweise Personal im Rahmen der Treffen des Energie-Teams sowie der
Zusammenstellung der einzelnen Arbeitsergebnisse. Bei den einzelnen Projekten
können auch weitere Organisationseinheiten betroffen sein.