hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Dem Antrag des
Orchesters Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. vom 31.08.2018 auf
Gewährung eines städt. Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die
Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 1.366,50 € wird
zugestimmt.
Mit Schreiben vom
31.08.2018 hat das Orchester der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V.,
vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Heinz-Theo Frings, Antragssteller hier
Herrn Jonas Nobis, einen Zuschuss für die Anschaffung von Geräten und
Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2018 beantragt (Anlage).
Der vorgenannte
Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am
13.12.2016 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung
von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.
Das Orchester der
Freiwilligen Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. ist in die Liste der Kulturvereine
der Stadt Eschweiler aufgenommen, sodass es grundsätzlich berechtigt ist,
kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o.g. Richtlinien zu erhalten.
Die Anschaffung von
Geräten und Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 der
Richtlinien anzusehen.
Hiernach fördert die
Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen mit
einem Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche
Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen,
wie z.B. Hifi-Anlagen und Computer.
Nach den
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen
Anschaffungswert von weniger als 410 € ohne Mehrwertsteuer haben, in der
Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um
eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln.
Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder
wirtschaftlich miteinander verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen
Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung und
Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel
nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der
Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird
und die Ausgaben insgesamt mehr als 410,00 € betragen, handelt es sich
ebenfalls um eine förderfähige Ausgabe. Bezuschusst werden nur Geräte und
Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich
sind.
Gemäß den Anlagen
zum Antrag des Orchesters Freiwillige Feuerwehr der Stadt Eschweiler e.V. hat
dieser im Jahr 2018 Ausrüstungsgegenstände mit einem netto Gesamtwert von
4.966,94 € beschafft. Bei einigen Anschaffungen handelt es sich nicht um
Ausrüstungsgegenständen und bei anderen wurde der netto Gesamtwert von
mindestens 410,00 € nicht erreicht oder es konnte keine Sachgesamtheit von
mindestens 410,00 € netto gebildet werden. Lediglich das Sousaphon mit einem
netto Gesamtwert von 4.555,00 € liegt über den 410,00 € netto. Das Sousaphon wurde
dem angestellten Dirigenten des Orchesters Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Eschweiler e.V. abgekauft. Dieser benötigt es privat nicht mehr.
Das Orchester
Freiwillige Feuerwehr Eschweiler der Stadt Eschweiler e.V. hat keinen Antrag
auf Förderung bei der StädteRegion Aachen eingereicht.
Die gemäß Ziffer 9.1
beizufügenden Unterlagen – letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug
aus dem Vereinsregister des Amtsgerichtes – liegen vor. Der Antrag ist vor dem
01.09.2018 bei der Stadtverwaltung eingegangen, sodass nach Ziffer 9.3 eine
Berücksichtigung noch in diesem Jahr ermöglicht werden kann. Die Einreichung
eines Verwendungsnachweises nach Ziffer 10.5 entfällt, da dem Antrag alle
angefallenen Rechnungen in Kopie beigefügt sind.
Das Orchester
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Eschweiler e.V. stellt ein wichtiges
Aushängeschild für die Stadt Eschweiler dar und trägt zur Brauchtumspflege bei.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
dem Orchester Freiwillige Feuerwehr der Stadt Eschweiler e.V. einen
Zuschussbetrag in Höhe von 1.366,50 €, entspricht 30% des Betrages von 4.555,00
€, zu bewilligen.
Laut Ziffer 2 der
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der
Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im
Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden
dürfen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
Im Haushalt 2018 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von insgesamt 2.500,00 € bereitgestellt worden.
Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.
keine