Betreff
Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V.;
hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Vorlage
364/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Antrag des Orchesters Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. vom 31.08.2018 auf Gewährung eines städt. Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 1.366,50 € wird zugestimmt.

 

 


Mit Schreiben vom 31.08.2018 hat das Orchester der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Heinz-Theo Frings, Antragssteller hier Herrn Jonas Nobis, einen Zuschuss für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2018 beantragt (Anlage).

 

Der vorgenannte Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 13.12.2016 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.

 

Das Orchester der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. ist in die Liste der Kulturvereine der Stadt Eschweiler aufgenommen, sodass es grundsätzlich berechtigt ist, kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o.g. Richtlinien zu erhalten.

 

Die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 der Richtlinien anzusehen.

 

Hiernach fördert die Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen mit einem Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen, wie z.B. Hifi-Anlagen und Computer.

 

Nach den „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen Anschaffungswert von weniger als 410 € ohne Mehrwertsteuer haben, in der Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln. Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird und die Ausgaben insgesamt mehr als 410,00 € betragen, handelt es sich ebenfalls um eine förderfähige Ausgabe. Bezuschusst werden nur Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich sind.

 

Gemäß den Anlagen zum Antrag des Orchesters Freiwillige Feuerwehr der Stadt Eschweiler e.V. hat dieser im Jahr 2018 Ausrüstungsgegenstände mit einem netto Gesamtwert von 4.966,94 € beschafft. Bei einigen Anschaffungen handelt es sich nicht um Ausrüstungsgegenständen und bei anderen wurde der netto Gesamtwert von mindestens 410,00 € nicht erreicht oder es konnte keine Sachgesamtheit von mindestens 410,00 € netto gebildet werden. Lediglich das Sousaphon mit einem netto Gesamtwert von 4.555,00 € liegt über den 410,00 € netto. Das Sousaphon wurde dem angestellten Dirigenten des Orchesters Freiwillige Feuerwehr der Stadt Eschweiler e.V. abgekauft. Dieser benötigt es privat nicht mehr.

 

Das Orchester Freiwillige Feuerwehr Eschweiler der Stadt Eschweiler e.V. hat keinen Antrag auf Förderung bei der StädteRegion Aachen eingereicht.

 

Die gemäß Ziffer 9.1 beizufügenden Unterlagen – letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug aus dem Vereinsregister des Amtsgerichtes – liegen vor. Der Antrag ist vor dem 01.09.2018 bei der Stadtverwaltung eingegangen, sodass nach Ziffer 9.3 eine Berücksichtigung noch in diesem Jahr ermöglicht werden kann. Die Einreichung eines Verwendungsnachweises nach Ziffer 10.5 entfällt, da dem Antrag alle angefallenen Rechnungen in Kopie beigefügt sind.

 

Das Orchester Freiwillige Feuerwehr der Stadt Eschweiler e.V. stellt ein wichtiges Aushängeschild für die Stadt Eschweiler dar und trägt zur Brauchtumspflege bei.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen dem Orchester Freiwillige Feuerwehr der Stadt Eschweiler e.V. einen Zuschussbetrag in Höhe von 1.366,50 €, entspricht 30% des Betrages von 4.555,00 €, zu bewilligen.

 

Laut Ziffer 2 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden dürfen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

 


Im Haushalt 2018 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von insgesamt 2.500,00 € bereitgestellt worden.

Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.

 


keine