hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
1. Dem Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. vom 30.08.2018 auf Gewährung eines städt. Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung nach Ziffer 6.1 für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 557,94 € wird nicht zugestimmt.
2. In Umdeutung des Antrags wird dem Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 560,00 € nach Ziffer 10.3 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ gewährt.
Mit Schreiben vom
30.08.2018 hat der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V., vertreten
durch den Vorsitzenden Herrn Hans Houck, einen Zuschuss für die Anschaffung von
Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2018 beantragt (Anlage).
Der vorgenannte
Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am
13.12.2016 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung
von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.
Der Förderverein
Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. ist in die Liste der Kulturvereine der
Stadt Eschweiler aufgenommen, sodass er grundsätzlich berechtigt ist,
kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o.g. Richtlinien zu erhalten.
Die Anschaffung von
Geräten und Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 der
Richtlinien anzusehen.
Hiernach fördert die
Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen mit einem
Anschaffungswert von mindestens 410 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Hierzu
gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen, wie z.B. Hifi-Anlagen
und Computer.
Nach den
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen
Anschaffungswert von weniger als 410 € ohne Mehrwertsteuer haben, in der
Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um
eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln.
Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder
wirtschaftlich miteinander verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen
Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung und
Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel
nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der
Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird
und die Ausgabe insgesamt mehr als 410 € betragen, handelt es sich ebenfalls um
eine förderfähige Ausgabe. Bezuschusst werden nur Geräte und
Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich
sind.
Gemäß den Anlagen
zum Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. hat dieser im
Jahr 2018 Rechnungen mit einem netto Gesamtwert von 1.549,19 € eingereicht. Zu
den Anschaffungen zählten u.a. eine Filmkamera für Dokumentationen und ein
Stativ für einen netto Gesamtwert von 348,49 €. In den vergangenen Jahren
wurden für das Karnevalsmuseum durch den Förderverein viele technische Anlagen
beschafft und angebracht. Zur Erweiterung des Bestandes wurden Zeitungen für
einen netto Gesamtwert von 516,20 € gebunden. Ebenfalls musste eine neue
Firewall für einen netto Gesamtwert von 337,50 € angeschafft werden. Für die
Firewall wurde zusätzlich ein Servicevertrag und eine Garantieverlängerung zu
einem netto Gesamtwert von 347,00 € abgeschlossen. Da keines der angeschafften
Ausrüstungsgegenstände mindestens einen Wert von 410,00 € hat oder keine Geräte
oder Ausrüstungsgegenstände sind, handelt es sich hierbei nicht um förderfähige
Ausgaben.
Der Förderverein
Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. erhielt in den Jahren 2009 bis 2017
bereits Zuschüsse für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen,
beschaffte nach eigenen Angaben jedoch vieles auch in erheblicher
Eigenleistung. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht den Eschweiler
Karneval und seinen Brauchtum zu pflegen, zu archivieren und zu erweitern.
Darüber hinaus stellt das Karnevalsmuseum ein wichtiges Aushängeschild für die
Stadt Eschweiler dar.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, den Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007
e.V. gemäß Ziffer 10.3 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung
von Zuschüssen zur Kulturförderung“ einen Zuschussbetrag in Höhe von 560,00 €
zu bewilligen.
Die gemäß Ziffer 9.1
beizufügenden Unterlagen – letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug
aus dem Vereinsregister des Amtsgerichtes -
liegen vor.
Laut Ziffer 2 der
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der
Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im
Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden
dürfen (siehe finanzielle Auswirkungen). Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung
von Zuschüssen besteht nicht.
Im Haushalt 2018 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von insgesamt 2.500,00 € bereitgestellt worden.
Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.
keine