Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltsvoranschläge für die
Produkte
a) 05 341 01 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
-
b) 06 361 01 01 - Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege -
c) 06 362 01 01 - Kinder- und Jugendförderung -
d) 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien -
e) 13 551 01 01 - Öffentliches Grün -
Teilbereich Kinderspielplätze -
Entsprechend dem
Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2019 unter Berücksichtigung der
beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes zu beschließen.
Entsprechend § 71 Abs. 3 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in
Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der
Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe der vom
Rat beschlossenen Mittel.
Insoweit bildet die
Haushaltssatzung 2019 die haushaltswirtschaftliche Grundlage für die
Entscheidungen des Jugendhilfehilfeausschusses.
Die den
Jugendhilfeetat betreffenden Teilbereiche der Haushaltssatzung sind in den
Produkten
a) 05 341 01 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
-,
b) 06 361 01 01 - Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege -,
c) 06 362 01 01 - Kinder- und Jugendförderung -,
d) 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien - und
e) 13 551 01 01 - Öffentliches Grün -
Teilbereich Kinderspielplätze -
abgebildet (Anlage
1).
Die in den jeweiligen Produkten veranschlagten Ansätze entsprechen den
aktuellen Erkenntnissen und Prognosen in den einzelnen Fachbereichen des
Jugendamtes sowie den zwischenzeitlich nach der ersten Kalkulation der Ansätze
eingetretenen Änderungen der tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnisse.
Abweichend hiervon ergeben sich nachfolgende Änderungen:
Für das Haushaltsjahr 2019 werden bei Produkt 06 361 01 01 - Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege - die Sachkonten 41410000
- Zuweisungen u. Zuschüsse vom Land f. lfd. Zwecke - und 53118000 - Zuw. und
Zuschüsse lfd. Zwecke übrige Bereiche - mit Ansätzen von jeweils 19.200,00 €
aufgenommen. Die Mittel sind für das Projekt „Niedrigschwellige
Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien
und vergleichbaren Lebenslagen“ des Helene-Weber-Hauses bestimmt, wozu
derzeitig das Bewilligungsverfahren beim Landschaftsverband Rheinland läuft.
Bei positiver Bescheidung des Antrages werden die bewilligten Fördermittel an
den Maßnahmenträger weitergeleitet.
Im kommenden Jahr ist die Neuauflage der Spielplatzbroschüre der Stadt
Eschweiler geplant; hierfür wird bei dem bei Produkt 06 361 01 01 - Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege - geführten Sachkonto
54310000 - Geschäftsaufwendungen – für das Haushaltsjahr 2019 ein Betrag in
Höhe von 5.000,00 € nachgemeldet.
Durch die Anpassung der Verwaltungskostenpauschale für die Betreuung der
unbegleiteten minderjährigen Ausländer wird der Ansatz bei dem bei Produkt 06
363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien - geführten Sachkonto
44821101 - Erstattung Jugendhilfeträger umA - um 37.450,00 € auf 2.421.450,00 €
angehoben.
Alle weiteren Änderungen ergeben sich aus der beigefügten
Veränderungsliste (Anlage 2).
Grundsätzlich sind die jeweiligen Ansätze nach den Prinzipien der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ermittelt worden. Sie wurden so festgelegt,
dass es der Stadt Eschweiler als Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich
ist, ihre Aufgaben, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergeben,
nach pflichtgemäßem Ermessen ordnungsgemäß zu erfüllen.
./.
keine