Betreff
Haushalt 2019 - Jugendhilfeetat -
Vorlage
361/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltsvoranschläge für die Produkte

 

a)       05 341 01 01 - Unterhaltsvorschussleistungen -

b)       06 361 01 01 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -

c)       06 362 01 01 - Kinder- und Jugendförderung -

d)       06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -

e)       13 551 01 01 - Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze -

 

Entsprechend dem Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2019 unter Berücksichtigung der beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes zu beschließen.

 

 


Entsprechend § 71 Abs. 3 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe der vom Rat beschlossenen Mittel.

 

Insoweit bildet die Haushaltssatzung 2019 die haushaltswirtschaftliche Grundlage für die Entscheidungen des Jugendhilfehilfeausschusses.

 

Die den Jugendhilfeetat betreffenden Teilbereiche der Haushaltssatzung sind in den Produkten

 

a)       05 341 01 01 - Unterhaltsvorschussleistungen -,

b)       06 361 01 01 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -,

c)       06 362 01 01 - Kinder- und Jugendförderung -,

d)       06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien - und

e)       13 551 01 01 - Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze -

 

abgebildet (Anlage 1).

 

Die in den jeweiligen Produkten veranschlagten Ansätze entsprechen den aktuellen Erkenntnissen und Prognosen in den einzelnen Fachbereichen des Jugendamtes sowie den zwischenzeitlich nach der ersten Kalkulation der Ansätze eingetretenen Änderungen der tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnisse.

 

Abweichend hiervon ergeben sich nachfolgende Änderungen:

 

Für das Haushaltsjahr 2019 werden bei Produkt 06 361 01 01 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege - die Sachkonten 41410000 - Zuweisungen u. Zuschüsse vom Land f. lfd. Zwecke - und 53118000 - Zuw. und Zuschüsse lfd. Zwecke übrige Bereiche - mit Ansätzen von jeweils 19.200,00 € aufgenommen. Die Mittel sind für das Projekt „Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen“ des Helene-Weber-Hauses bestimmt, wozu derzeitig das Bewilligungsverfahren beim Landschaftsverband Rheinland läuft. Bei positiver Bescheidung des Antrages werden die bewilligten Fördermittel an den Maßnahmenträger weitergeleitet.

 

Im kommenden Jahr ist die Neuauflage der Spielplatzbroschüre der Stadt Eschweiler geplant; hierfür wird bei dem bei Produkt 06 361 01 01 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege - geführten Sachkonto 54310000 - Geschäftsaufwendungen – für das Haushaltsjahr 2019 ein Betrag in Höhe von 5.000,00 € nachgemeldet.

 

Durch die Anpassung der Verwaltungskostenpauschale für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer wird der Ansatz bei dem bei Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien - geführten Sachkonto 44821101 - Erstattung Jugendhilfeträger umA - um 37.450,00 € auf 2.421.450,00 € angehoben.

 

Alle weiteren Änderungen ergeben sich aus der beigefügten Veränderungsliste (Anlage 2).

 

Grundsätzlich sind die jeweiligen Ansätze nach den Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ermittelt worden. Sie wurden so festgelegt, dass es der Stadt Eschweiler als Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich ist, ihre Aufgaben, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergeben, nach pflichtgemäßem Ermessen ordnungsgemäß zu erfüllen.

 


  ./.

 


  keine