Betreff
Finanzierung des Familienpatendienstes im Rahmen der Frühen Hilfen
Vorlage
358/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler werden zur Finanzierung des Familienpatendienstes anteilige Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.

 


Die ersten Lebensmonate und -jahre sind von besonderer Bedeutung für die gesamte weitere Entwicklung eines Kindes. Daher ist es gerade in dieser Zeit wichtig, (werdende) Eltern zu unterstützen.

Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung dieses Ziels in § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgelegt, dass der Bund einen auf Dauer angelegten Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichtet.

 

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen stellt nun in der Nachfolge zur Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“ seit dem 1.1.2018 sicher, dass die vorhandenen Strukturen und Angebote weiter bestehen können. Förderfähig im Sinne der Leistungsleitlinien der neuen Stiftung sowie der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sind dabei auch zukünftig Projekte und Aktivitäten im Bereich der psychosozialen und gesundheitsorientierten Begleitung von Familien sowie die Einbindung von Freiwilligen/ Ehrenamtlern.

 

Der Finanzrahmen wurden dabei in der Entwicklung von der Bundesinitiative zur Bundestiftung allerdings bisher nicht angepasst; auch weiterhin stellt der Bund die Summe von jährlich 51 Millionen Euro für die Förderung von Netzwerken der Frühen Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien zur Verfügung. Durch Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 3./4. Mai 2018 wurde der Bund zwischenzeitlich gebeten, die Fördermittel bedarfsgerecht anzupassen und eine Dynamisierung der Fördermittel umzusetzen.

 

Eine Antwort des Bundes steht lt. Auskunft der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen dazu derzeit noch aus; allerdings ist nach Kenntnisstand des Ministeriums von keiner Änderung des Verteilschlüssels für 2019 auszugehen. Insofern kann für das Jahr 2019 mit einem Förderbetrag für die Stadt Eschweiler in Höhe von 40.055,- Euro gerechnet werden. Es ist allerdings zu hoffen, dass zukünftig die Fördermittel durch den Bund entsprechend dynamisiert werden. Ansonsten kann das derzeitige Leistungsangebot aufgrund der parallel gestiegenen Aufwendungen für Sach- und Personalkosten in dem bisherigen Umfang nur durch ergänzende kommunale Mittel aufrechterhalten werden.

 

In Bezug auf die anteilige Weiterfinanzierung des Familienpatendienstes des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler (SKF) besteht allerdings nun für das Jahr 2019 Planungssicherheit. Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.02.2014 (Vorlage 55/14) wurden erstmalig anteilige Mittel in Höhe von 9.335,06 Euro zur Verfügung gestellt; zuletzt erfolgte durch Beschlussvorlage 339/17 eine Mittelzuweisung in gleicher Höhe für das Jahr 2018.

 

Derzeit (Stand 01.10.2018) werden durch den Familienpatendienst in Eschweiler insgesamt 18 Familien mit über 57 Kindern durch 27 Paten und Patinnen unterstützt. Zusätzlich werden 10 junge Flüchtlinge betreut; ein weitere Patenschaft ist derzeit in Vorbereitung. Die Koordinatorin des SKF begleitet und unterstützt dabei die Ehrenamtlichen in Form von regelmäßigen, begleitenden Angeboten und Austauschtreffen. Einen Überblick über die Aktivitäten ergibt sich dabei zudem aus dem anliegenden Jahresbericht des SKF (Anlage).

 

Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle insbesondere auch die enge Kooperation des Familienpatendienstes mit anderen Institutionen oder Unterstützungsnetzwerken, wie zum Beispiel dem Netzwerk „Flügelschlag-Starke Kinder an der Inde“. Hier sind „die Wege tatsächlich kurz“ und werden im Sinne der begleitenden Paten und Patinnen bzw. Familien genutzt.

 

In dieser Kombination mit anderen Diensten und Einrichtungen hat sich der Familienpatendienst als ein niedrigschwelliges und bedarfsorientiertes Unterstützungssystem mit einer hohen Akzeptanz entwickelt.

Insofern empfiehlt die Verwaltung dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler zur Finanzierung des Familienpatendienstes anteilige Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung zu stellen.  

 


Die Haushaltsmittel der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“ sind im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke- (Ertrag) und 53119000- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Insgesamt erhält die Stadt Eschweiler im Jahr 2019 Zahlungen aus Mitteln der „Bundestiftung Frühe Hilfen“ in Höhe von 40.055,- Euro. Davon werden im Jahr 2019 insgesamt 31.752,55 Euro an die StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes weitergeleitet. Damit stehen aus der Bundesstiftung 8302,45 Euro zur Weiterleitung an den SKF zur Verfügung. Um den Betrag in der bisherigen Höhe (9.335,06 Euro) weiterhin zu gewähren, können Mittel in Höhe von 1032,61 Euro aus dem Produkt 063630101 beim Sachkonto 52911210- Maßnahmen im Rahmen des sozialen Frühwarnnetzes- zur Verfügung gestellt werden.