Betreff
Projektantrag "Jugend Stärken im Quartier"
Vorlage
030/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt,  den Projektantrag „Jugend Stärken im Quartier“ aufgrund des dargestellten Sachverhaltes zurückzuziehen.

 


 

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 11.02.2014 (vgl. VV Nr. 074/14) hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung der Stadt Eschweiler beauftragt, eine Interessensbekundung zum Projekt „Jugend Stärken im Quartier“ beim Bundesministerium für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben einzureichen.

 

Die Stadt Eschweiler wurde am 28.10.2014 durch das Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (kurz: BaFzA) darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Interessensbekundung formal und inhaltlich förderfähig ist (vgl. VV 441/14).

 

In einem nächsten Schritt erhielten die zugeteilten Kommunen nähere Informationen zu den Modalitäten des Antragsverfahrens.

 

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung des „BaFzA“ zur Antragsstellung des Projektes „Jugend Stärken im Quartier“ am 02.12.2014 in Köln wurde den antragsstellenden Kommunen die inhaltlichen personellen und finanziellen Anforderungen des Projektantrages dargestellt.

 

Für die antragsstellenden Kommunen beträgt die Ko-Finanzierung 50 % des gesamten Projektetats (Projektlaufzeit 4 Jahre), d.h. unter Berücksichtigung der im Finanzplan dargestellten Gesamtkosten von   961.360 € mithin maximal 480.680 €.

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung sah die Finanzierung  noch einen Bundeszuschuss in Höhe von max. 50 % des kommunalen Ko-Finanzierungsanteiles vor.

Der fest eingeplante Bundeszuschuss und damit verbunden auch die  finanzielle Basis für die realistische und erfolgreiche Umsetzung des Projektes fallen jedoch in Gänze weg.

 

Die nachträglich eingetretene Veränderung der finanziellen Rahmenbedingungen hat zur Folge, dass sich der kommunale Finanzierungsanteil verdoppelt, wobei dieser Anteil nur durch zusätzlichen Personaleinsatz abgedeckt werden kann. Entweder durch Neueinstellung oder aus vorhandenem, für das Projekt über die Dauer von 4 Jahren  abzustellendem Personal.

 

Die im Projekt vorgegebene Mindestanforderung sah eine Koordinierungsstelle im Umfang einer halben Stelle bei der Stadt Eschweiler vor, die ausschließlich nur für das Projekt „Jugend Stärken im Quartier“ zuständig sein sollte (Organisation, Administration, finanzielle Abwicklung etc.).

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung war der damalige Mitarbeiter aus dem Projekt „Flügelschlag“ hierfür vorgesehen. Derzeit wäre ohne Ausweitung der vorhandenen Personalressourcen eine Übernahme dieser Funktion nur durch Fachpersonal aus der Jugendarbeit darstellbar.

 

Durch die nunmehr veränderte Förderkulisse (s.o.) wären jetzt für die Projektumsetzung vor Ort aus vorhandenem Personal zusätzliche Ressourcen im Umfang von ca. 1,25 Stellen bereit zu stellen, die aus der mobilen Jugendarbeit abgezogen werden müssten.

 

Dies hätte zur Folge, dass auf der Grundlage des derzeitigen Personalbestandes andere bedeutsame Arbeitsbereiche der mobilen Jugendarbeit, des städtischen Jugendtreffs „CheckIn“ und der städtischen Spiel- &. Lernstube in Eschweiler-Ost für die Laufzeit des Projektes (2015 bis Ende 2018) erheblich eingeschränkt bzw. gänzlich  wegfallen müssten, was hinsichtlich der bestehenden Erfordernisse sowie der erfolgreichen und anerkannten Arbeit in diesen Bereichen nicht gewollt sein kann.

 

Nicht zuletzt auch mit Blick auf die Bedeutung der städt. Kinder- und Jugendarbeit im Kontext mit der neuen Aufgabenstellung „minderjährige unbegleitete Flüchtlinge“ sowie der Arbeit mit Flüchtlingskindern insgesamt, wird eine fast vollständige Verlagerung des Personals in das Projekt fachlich nicht befürwortet.

 

Neben dem aus dem Wegfall der Ko-Finanzierung aus Bundesmitteln resultierenden finanziellen/personellen Mehraufwand für die Stadt Eschweiler birgt die je nach Projektabschluss entstehende Verpflichtung zur Erstattung von Fördermitteln ein weiteres Risiko.

 

Für alle  Projekt teilnehmenden Jugendlichen ist eine umfassende Erfassung der persönlichen Daten einschließlich der bisher erfolgten Bildungsmaßnahmen vorzunehmen.

Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Einwilligungserklärung der Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten,  damit eine Weitergabe der Daten an die Förderstelle erfolgen kann. 

 

Auf Grundlage der erfolgten Meldungen ist im Einzelfall nachzuweisen, dass insgesamt mindestens 50 % der teilnehmenden (datenmäßig erfassten) Jugendlichen  nach Projektabschluss entweder in Schule, in Praktika oder in Arbeit vermittelt worden sind.

Bei dem angesprochenen Teilnehmerkreis ist häufig von nicht vollständig vorhandenen Daten bzw. Unterlagen auszugehen. Ebenso ist bei einer Projektdauer von 4 Jahren bei den teilnehmenden Jugendlichen eine hohe Motivation, Zielorientierung und Ausdauer für eine erfolgreiche Teilnahme wesentlich.

 

Wird, wie oben ausgeführt, eine Erfolgsquote von mindestens 50 % nicht erreicht, können Fördermittel einbehalten bzw. müssten bereits überwiesene Fördermittel von der Kommune zurückgezahlt werden. Das Finanzierungsrisiko, welches je nach Ausgang des Projektes die Rückzahlung von in Anspruch genommenen EU-Mitteln bis zur Höhe der Gesamtförderung erreichen kann, liegt somit ausschließlich bei der Kommune.

 

Die Verwaltung hat die Frist zur Onlineabgabe der Antragsstellung bis zum 18. Januar eingehalten. Die Frist der schriftlichen und verbindlichen Antragsstellung endet am 13. März.

 

Auf Grund der dargestellten Sachverhalte schlägt  die Verwaltung vor, den Antrag auf Teilnahme am Projekt „Jugend Stärken im Quartier“ nicht aufrecht zu erhalten.

 

 

 


 

Gemäß Darstellung im Sachverhalt.

 


 

Gemäß Darstellung im Sachverhalt.