Betreff
Lärmaktionsplan Eschweiler
Vorlage
024/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Mitwirkungsverfahren mit der Veröffentlichung des Entwurfs und einer Bürgersprechstunde durchzuführen

 


Gemäß Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 19.11.2013 (Vorlage 251/13) wurde die Stadtverwaltung mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) der Stufe 2 für die Stadt Eschweiler beauftragt.

 

Mit dieser Aufgabe wurde das Planungsbüro Richter-Richard aus Aachen beauftragt, das zwischenzeitlich einen Entwurf des LAP vorgelegt hat. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf dessen Inhalt verwiesen, der der Anlage 1 zu entnehmen ist.

 

Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist ein mehrstufiges Verfahren. Im nächsten Schritt erfolgt die Mitwirkung der Öffentlichkeit in Form von Pressearbeit, Publikation im Internet und einer Bürgersprechstunde. Ferner werden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) über die Aufstellung des Entwurfes informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Die sich aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit ergebenden Anregungen und Hinweise werden bewertet und finden nach Abwägung Eingang in die Schlussfassung des Lärmaktionsplans, der dann dem Rat der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der zeitliche Rahmen zur Aufstellung des Lärmaktionsplans ist wie folgt geplant:

 

Zeitraum

Verfahrensschritte zur Öffentlichkeitsbeteiligung

April 2015

Veröffentlichung des LAP Entwurfs im Internet

April – Mai 2015

TÖB Beteiligung

April – Juni 2015

Öffentlichkeitsarbeit

-Presse

-Internet inkl. Kontaktformular

-Telefonsprechstunde

Mai 2015

Bürgersprechstunde

Juni – Juli 2015

Sichtung und Abwägung des Beteiligungsrücklaufs

Juli 2015

Veröffentlichung des überarbeiteten LAP Entwurfs im Internet

September 2015

Sichtung und Abwägung des neuerlichen Beteiligungsrücklaufs

28.10.2015

Beschluss des LAP im Stadtrat

 

 


Für das Aufstellungsverfahren hat die Stadt Eschweiler das Ingenieurbüro Richter-Richard in Höhe von 10.700,00 € beauftragt.

 


Die Durchführung der Verfahrensschritte zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit dem vorhandenen Personal, zu Aufstellung des Lärmaktionsplanes wurde ein Planungsbüro beauftragt.