Betreff
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters für die Schulkonferenz der KGS Bohl zur Wahl des Schulleiters / der Schulleiterin
Vorlage
016/15
Art
Dringliche Entscheidung BGM und RM

Der Schulausschuss der Stadt Eschweiler beschließt, als stimmberechtigtes Mitglied für die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters

 

Herrn RM Peter Gartzen

 

in die Schulkonferenz der KGS Bohl als Vertreter des Schulträgers zu entsenden.


Der bisherige Schulleiter der KGS Bohl, Herr Ewald Leclaire, befindet sich seit dem 01.08.2013 in Ruhestand. Derzeit wird die Stelle kommissarisch durch Frau Barbara Kremer geleitet.

 

Nach § 61 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW wählt die Schulkonferenz in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schulkonferenz um ein vom Schulträger entsandtes, stimmberechtigtes Mitglied erweitert. Hierzu ist eine Entscheidung gem. Beschlussentwurf erforderlich.

 

Zusätzlich kann der Schulträger bis zu drei weitere Vertreter/innen benennen, die an den Wahlverfahren der jeweiligen Schulkonferenz beratend teilnehmen können. In den vergangenen Schulleiterwahlverfahren wurde jedoch immer nur ein Vertreter des Schulträgers in die Schulkonferenz entsandt.

 

Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass nach der erfolgten Wahl die obere Schulaufsichtsbehörde die Zustimmung des Schulträgers zu der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber einholt, wobei der Schulträger die Zustimmung nur binnen acht Wochen mit Zweidrittelmehrheit verweigern darf. In einem solchen Fall kann die Schulkonferenz innerhalb von vier Wochen einen zweiten Vorschlag vorlegen. Sollte auch zu diesem zweiten Vorschlag die Zustimmung des Schulträgers verweigert werden, trifft letztlich die obere Schulaufsichtsbehörde die Auswahlentscheidung.


Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.


Der Beschluss hat keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.