Betreff
Teilhabe- und Integrationsbeirat NRW;
hier: Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW zur Bestandsaufnahme und zu den Herausforderungen
Vorlage
352/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Der Teilhabe- und Integrationsbeirat NRW wurde Mitte September 2018 durch die Landesregierung gebildet. Dieser Beirat wurde mit der Prämisse eingerichtet, gemeinsam mit der Landesregierung einen Fahrplan für integrationspolitische Entwicklungen bis zum Jahr 2030 zu erarbeiten sowie über jegliche Aspekte der Zuwanderung, positive wie negative, zu beraten. Diesem Gremium gehören die Hauptgeschäftsführer der kommunaler Spitzenverbände sowie Repräsentanten und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft an.

 

Mit dieser Zielsetzung wurde am 10.10.2018 eine Anfrage des zuständigen Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration an den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) zu den zentralsten Themen der Integration als Bestandsaufnahme und Beschreibung der Herausforderungen gestellt und durch diesen beantwortet (Anlage). 

 

Aus der Sicht des StGB NRW spielen die einzelnen Kommunen eine zentrale Rolle für die Umsetzung erfolgreicher Integration. Diese haben im Hinblick auf die steigenden Flüchtlingszahlen ihre Strukturen und Arbeitsprozesse dahingehend angepasst, dass Zugewanderte die größtmögliche Unterstützung auf kommunaler Ebene erfahren können.

 

Der angespannte Wohnungsmarkt sowie die Integration in den Arbeitsmarkt werden als zentrale Herausforderungen innerhalb des Integrationsprozesses herausgestellt. Die stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbausektors wird als unverzichtbar angesehen und für überfällig erklärt. Für die Integration auf dem Arbeitsmarkt fehle den Kommunen schlichtweg die notwendigen personellen Ressourcen, um Zugewanderten die einzelfallbezogene Betreuung zukommen zu lassen.

 

Als weiterer Punkt wird der Wunsch nach der umfassenden Übermittlung der Integrationspauschale an die Kommunen in NRW geäußert. Der Prozess erfolgreicher Integration sollte nicht von den Grenzen der finanziellen Budgets der Kommunen, welche oftmals haushaltspolitisch angespannt sind, abhängig sein. Durch die steigenden Zahlen der Zuwanderung sind den Kommunen viele Aufgaben übertragen worden, welche äußerst kosten- und personalintensiv sind. Eine starke Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, Arbeitgebern und Vermietern sowie die Errichtung von Anlaufstellen für Flüchtlinge und die Einzelbetreuung dieser sind ohne finanziellen Mehraufwand aus kommunaler Sicht nicht zu stemmen.

 

Der StGB NRW fordert ebenfalls eine Stärkung des Hauptamts zur Entlastung des unverzichtbaren Ehrenamts. Auf der Basis einer stärkeren Förderung des Hauptamts wird einer Überlastung des Ehrenamts entgegengewirkt, so dass ehrenamtliches Engagement auf Dauer durch engagierte Bürger geleistet werden kann. Die Stärkung des Hauptamts mündet hierbei in eine gleichzeitige Stärkung des Ehrenamts. Besonders die Veränderung des Ehrenamts durch die Flüchtlingskrise wird hervorgehoben. Ein starkes Engagement von Kulturmittlern, welche als Rollenvorbilder für Zugewanderte fungieren können, wird als positive Veränderung innerhalb des Ehrenamts herausgestellt. Diese verfügen über kultur- sowie sprachspezifische Kenntnisse, die sich äußerst gewinnbringend im Integrationsprozess erweisen. Eine dauerhafte Betreuung und Akquirierung solcher Kulturmittler bedarf laut StGB NRW ebenfalls finanzieller Ressourcen, die auf kommunaler Ebene gestemmt werden müssen.

 

Ein weiterer Eckpunkt in der Rückmeldung des StGB NRW ist der Wunsch nach verbesserter Koordination der Kommunen mit den örtlichen Kommunalen Integrationszentren (KI). Hier wird auf den Bedarf einer auf lokaler Ebene eigens eingerichteten Schnittstelle innerhalb der KIs als Ansprechpartner für die jeweiligen Kommunen hingewiesen. 30% der befragten Städte und Gemeinden gaben an, auf die KIs nicht verzichten zu wollen. Jedoch haben dem entgegen 25% der befragten Kommunen die KIs als Belastung angegeben. Trotz der geteilten Meinung gegenüber den KIs, hebt der StGB NRW die wichtige Rolle eben dieser hervor und artikuliert weitergehend das Bedürfnis der Kommunen nach erweiterter Unterstützung in Themenbereichen von Case- und  Wohnraummanagement, über Sprachkurse bis zur Beratung für die freiwillige Rückkehr.

 

Die mangelnde psychotherapeutische Betreuung für Geflüchtete, die das hiesige Gesundheitssystem überfordert, wird als ein äußerst drängender Punkt behandelt. Hier sieht der StGB NRW starken politischen Handlungsbedarf.

Der ineffizient hohe bürokratische Aufwand zur Erlangung notwendiger Fördermittel wird ebenfalls als kontraproduktiv kritisiert. Dieser langwierige Prozess bündelt Ressourcen, die die Kommunen weitaus effizienter nutzen können. Laut StGB NRW wünschen sich die Mitgliedskommunen einen zentralisierten elektronischen Servicetool, welcher den bürokratischen Aufwand merklich reduzieren soll und die angefragten Fördermittel den Bedarfen der Kommunen anpasst. 

 


 

Keine

 


 

Keine