Betreff
Eckpunkte für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Vorlage
351/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Am 02.10.2018 hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier zur Regelung der Fachkräfteeinwanderung gebilligt (Anlage), welches als Basis für einen bis zum Ende dieses Jahres zu erarbeitenden und vorzulegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung der Fachkräfteeinwanderung dienen soll.

 

Eine kontrollierte Einwanderung benötigter Fachkräfte soll sich demnach am Bedarf der deutschen Industrie und Wirtschaft orientieren. Potentielle Fachkräfte sollen nach Kategorien wie Qualifikation, Alter, Sprache und dem Nachweis eines Arbeitsplatzes ausgewählt werden. Insbesondere eine Anwerbung von Fachkräften in so genannten "Mangelberufen" wird herausragende Bedeutung zugemessen. Ebenfalls wird anvisiert, Zuwanderer, welche über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder aber fachspezifische Vorkenntnisse verfügen, anzuwerben und diesen die Arbeitsmigration nach Deutschland zu ermöglichen. Ferner ist ebenfalls angedacht, die Zeiträume zur Arbeitsplatzsuche innerhalb Deutschlands für Zuwanderer flexibler zu gestalten. Der Gefahr einer Einwanderung in das deutsche Sozialsystem soll durch klare und transparente Regelungen vorgebeugt werden.

 

Diese Maßnahmen werden ausdrücklich durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) und den Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) unterstützt. Beide Spitzenverbände vertreten jedoch gleichzeitig die Position, dass der inländische Fachkräftemangel nicht ausschließlich auf der Basis von Zuwanderung gelöst werden kann. DStGB und StGB NRW fordern, dass gleichzeitig Anstrengungen zur Ausbildung und Anwerbung von potentiellen inländischen Fachkräften unternommen werden müssen.

 

Weiterführend wird betont, dass entgegen der weitläufigen Meinung in der Öffentlichkeit, Deutschland bereits über ein funktionierendes Anwerbungssystem für Fachkräfte aus Drittländern außerhalb des EU-Raums verfügt und ein zukünftiges Gesetzesvorhaben lediglich diese bereits bestehenden Regeln weiter liberalisieren und den heutigen Gegebenheiten anpassen soll. Für hochqualifizierte Fachkräfte würden bereits privilegierte Zuwanderungsmöglichkeiten bestehen. Ausländische Personengruppen aus Drittländern mit anerkannt abgeschlossener Ausbildung oder einer gleichwertigen Ausbildung in Mangelberufen, wie im Gesundheits- und Pflegewesen, können ebenfalls bereits bei Vorlage einer Arbeitsplatzzusage nach Deutschland einwandern. Bürger der Staaten des Westbalkans und der Türkei dürfen für einen bestimmten Zeitraum auf der Basis von Werkverträgen einreisen. Für den Personenkreis ohne abgeschlossene Ausbildung ist der legale Einwanderungsweg ohne eine Arbeitsplatzzusage, bis auf einige spezifische Ausnahmen, allerdings unmöglich.

 

In Deutschland ausgebildete Fachkräfte dürfen bis zu einem Zeitraum von 18 Monaten auf dem hiesigen Arbeitsmarkt nach einer Anstellung suchen. Ausländische Studenten mit einem deutschen Hochschulabschluss erhalten über einen Zeitraum von einem Jahr  Gelegenheit als Fachkräfte beschäftigt zu werden und besitzen bei einer Anstellung Anspruch auf eine „Blaue Karte EU“. In Deutschland ist die „Blaue Karte EU“ seit dem 1. August 2012 der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus dem Ausland. Sie wird in einem vereinfachten Verfahren ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Hochqualifizierte Kräfte in Wissenschaft und Forschung haben bei Vorlage eines Arbeitsplatzangebots Anspruch auf die Ausstellung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis durch die zuständigen Behörden. Diese wird erteilt bei Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts.

 

Im Jahr 2017 haben 107.642 Personen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erhalten. Im Vergleich zum Jahr 2015 mit 69.454 Personen ist eine deutlich steigende Entwicklung auszumachen.

 

Der StGB NRW erklärt seine Bereitschaft zur Mitwirkung an einem zukünftigen Gesetzesentwurf gemeinsam mit der Bundesregierung und jeglichen beteiligten Institutionen. Für einen erfolgreichen Entstehungsprozess dieses Gesetzesvorhabens formuliert der StGB NRW Fragestellungen zu diversen Aspekten der Fachkräfteanwerbung.

Diese Fragestellungen beziehen sich auf Themen, wie z.B. welche Institutionen die Qualifikation von Zuwanderern prüfen sollen oder nach welchen Kriterien die Sicherung des Lebensunterhalts zukünftig geprüft wird? Gesondert wird nachgefragt, wie eine klare Abgrenzung des Asylrechts und dem anvisierten Anwerbesystem für Fachkräfte erreicht werden kann? Ebenfalls stellt sich für den StGB NRW die Frage, ob und wenn ja, welche Möglichkeiten für Asylbewerber zum Wechsel vom Asylrecht ins Anwerbesystem angedacht seien? 

 

 


 

Keine

 


 

Keine