Der Vorschlag der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, unverzüglich ein unabhängiges Fachgutachten
zur Problematik der Verkehrserschließung des geplanten Rathaus- Quartiers
einzuholen und den Investoren vor der Auswertung dieses Gutachtens keine
faktenschaffenden Genehmigungen zu erteilen, wird abgelehnt.
Im Folgenden wird zu
den im o.a. Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2018
(vgl. Anlage 1) aufgeworfenen Fragen zur verkehrlichen Erschließung des
geplanten Rathaus-Quartiers seitens des Fachamtes Stellung genommen. Die
Beschlussempfehlung von Bündnis 90/Die Grünen deckt sich nicht mit der
fachamtlichen Auffassung der Verwaltung, dies wird nachfolgend begründet:
- Verkehrliche Erschließung über die Wollenweberstraße, geplanter
Rückbau der Indestraße
Zur Beurteilung der
verkehrlichen Erschließung des Rathaus-Quartiers ist ein Verkehrsgutachten
erforderlich. Diese wird jedoch i.d.R. nicht von den zuständigen
Straßenbaulastträgern (im vorliegenden Fall Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen für die Landesstraße 223 – Indestraße sowie Stadt
Eschweiler für die Wollenweberstraße, Peilsgasse und Dürener Straße) in Auftrag
gegeben, sondern durch den Veranlasser in Abstimmung mit den zu beteiligenden
Baulastträgern an ein fachkundiges Ingenieurbüro beauftragt.
Die Ten Brinke
Projektentwicklung GmbH hat diesbezüglich bereits das Ingenieurbüro BSV aus
Aachen mit der Erarbeitung des notwendigen Gutachtens beauftragt. Durch dieses
Ingenieurbüro wird auch das städtische Klimaschutzteilkonzept Mobilität
erarbeitet, insofern besteht hier bereits ohnehin Kenntnis der übergeordneten
städtischen Planungsziele.
Eine gesonderte
Beauftragung eines unabhängigen Verkehrsgutachtens ist daher aus Sicht des
Fachamtes entbehrlich, zumal die Ergebnisse des von der Ten Brinke
Projektentwicklung GmbH beauftragten Gutachtens sowohl vom Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen als auch von der Stadt Eschweiler abschließend
auf die Plausibilität der dort getroffenen Annahmen und Aussagen geprüft
werden.
Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt wäre seitens des zuständigen Fachamtes in Ermangelung von Fakten
keine Aussage hinsichtlich der Machbarkeit der verkehrlichen Erschließung
möglich. Daher könnten momentan weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag –
so sie denn vorlägen – bzgl. dieses Aspektes positiv beschieden werden, hierzu
bedarf es vielmehr der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens sowie der Abstimmung
mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, ggf. sogar einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und der Stadt
Eschweiler, die die Details der verkehrlichen Erschließung und den damit
einhergehenden (Kosten-)Aufwand regelt.
- Geplantes Parkkonzept der Investoren
Hinsichtlich des
Parkkonzeptes ist zunächst festzustellen, dass seitens der Stadt Eschweiler
keine Vorgaben zur Regelung der Parkdauer gemacht werden können, da es sich bei
dem in Rede stehenden Grundstück nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche
handelt.
Die Sorge, dass 90
Minuten ggf. nicht ausreichen werden, um nach dem Besuch des Rathaus-Quartiers
auch noch die südliche Innenstadt aufzusuchen, ist berechtigt. Jedoch ist zu
bedenken, dass auch die Stadt Eschweiler im öffentlichen Verkehrsraum
Regelungen bzgl. einer Höchstparkdauer vorsieht. Sie beträgt dort zz. 150
Minuten auf gebührenpflichtig genutzten Parkständen (vgl. „Gebührenordnung für
Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Eschweiler (Parkgebührenordnung)“.
Mithilfe dieser Regelung soll der nur begrenzt zur Verfügung stehende Parkraum
für Besucher der Innenstadt gesichert, Dauerparken (z.B. durch in der
Innenstadt tätige Berufstätige) soll vermieden werden.
Eine von den bislang
seitens des Investors getroffenen Aussagen abweichende Regelung bzgl. der
Parkdauer (z.B. Möglichkeit zur gebührenpflichtigen Verlängerung der Parkdauer
von Minute 91 bis 150 zur Harmonisierung der Parkdauerregelungen o.ä.) bedarf
der Abstimmung mit dem Investor. Diese Abstimmung läuft zurzeit.
Auch die genaue
Anzahl der Stellplätze im RathausQuartier stehen noch nicht fest. Nach den
vorliegenden Planungen sind insgesamt ca. 460 Stellplätze geplant. Im „alten“
City Center/ Hertie Bereich waren es ca. 360 Stellplätze.
Berücksichtigt man,
dass im RathausQuartier ca. 60 Wohnungen, Büros, Räume für die VHS/ Fernuni,
Praxen u. a. neu entstehen, halten sich die Stellplätze für den Handel im
Vergleich alt/ neu nahezu die Waage.
- Geplanter Standort der Kindertagesstätte
Der gewählte
Standort für die neue Kindertageseinrichtung mit dem Einzugsbereich
„Innenstadt“ wurde ausgewählt, weil neben der erforderlichen Bedarfsdeckung für
die Innenstadt mit der neuen Einrichtung auch ein Angebot für die betriebliche
Kindertagesbetreuung für Beschäftigte der Stadt Eschweiler entwickelt werden
soll. Die Stadt Eschweiler als Arbeitgeber wird damit einen aktiven Beitrag zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten.
Darüber hinaus soll
in der neuen Kindertagesstätte zentral eine Vertretung für krankheitsbedingt
erforderliche Vertretungen von Kindertagespflegestellen angesiedelt werden.
Der Standort an der
Ecke Peilsgasse/Dürener Straße ist zudem vorteilhaft für die Eltern wegen der
verkehrstechnisch guten Erreichbarkeit in den Bring- und Abholzeiten.
Die Gründe für die
nicht mehr verfolgte Verortung einer Kindertageseinrichtung am Standort
„Patternhof“ wurden von der Verwaltung schon in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 22.06.2016 (vgl. VV 146/16) dargelegt. Ebenso wurde
in dem Teilfachplan Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2018/19 auf
Seite 41 nochmals darauf hingewiesen (vgl. VV 056/18). Auf Seite 42 des
Teilfachplans ist ebenfalls auf die geplante Einrichtung einer Kita im „
Rathaus-Quartier“ hingewiesen worden.
Maßgeblich waren und
sind bautechnische Gründe die eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung
verursacht hätten.
Die Errichtung der
Kindertageseinrichtung ist in das Gesamtprojekt des Investors eingebunden und
soll als Mietobjekt von der zukünftigen Betreiberin „BKJ“ genutzt werden.
Vorgesehen sind für
die neue 4-gruppige Einrichtung folgende Gruppentypen für insgesamt 80 Kinder:
1 Gruppe vom Typ I: 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren
1 Gruppe vom Typ II: 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren
2 Gruppen vom Typ
III: je 25 Kinder im Alter von 3 – 6
Jahren
Die Kosten für ein unabhängiges Verkehrsgutachten zur Klärung der aufgeworfenen Fragen würden sich auf ca. 15.000,- bis 20.000,- € belaufen. Da hierfür aus den o.a. Gründen bislang keine Finanzmittel veranschlagt wurden, müssten diese überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Die Betreuung eines
Gutachtens würde Personalkapazitäten der Abteilung für Straßenbau und Verkehr
erfordern.