Betreff
Planung Rathaus-Quartier; hier: Gutachten zur Verkehrserschließung des Rathaus-Quartiers - Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.10.2018
Vorlage
347/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, unverzüglich ein unabhängiges Fachgutachten zur Problematik der Verkehrserschließung des geplanten Rathaus- Quartiers einzuholen und den Investoren vor der Auswertung dieses Gutachtens keine faktenschaffenden Genehmigungen zu erteilen, wird abgelehnt.

 


 

Im Folgenden wird zu den im o.a. Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2018 (vgl. Anlage 1) aufgeworfenen Fragen zur verkehrlichen Erschließung des geplanten Rathaus-Quartiers seitens des Fachamtes Stellung genommen. Die Beschlussempfehlung von Bündnis 90/Die Grünen deckt sich nicht mit der fachamtlichen Auffassung der Verwaltung, dies wird nachfolgend begründet:

 

  1. Verkehrliche Erschließung über die Wollenweberstraße, geplanter Rückbau der Indestraße

 

Zur Beurteilung der verkehrlichen Erschließung des Rathaus-Quartiers ist ein Verkehrsgutachten erforderlich. Diese wird jedoch i.d.R. nicht von den zuständigen Straßenbaulastträgern (im vorliegenden Fall Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen für die Landesstraße 223 – Indestraße sowie Stadt Eschweiler für die Wollenweberstraße, Peilsgasse und Dürener Straße) in Auftrag gegeben, sondern durch den Veranlasser in Abstimmung mit den zu beteiligenden Baulastträgern an ein fachkundiges Ingenieurbüro beauftragt.

Die Ten Brinke Projektentwicklung GmbH hat diesbezüglich bereits das Ingenieurbüro BSV aus Aachen mit der Erarbeitung des notwendigen Gutachtens beauftragt. Durch dieses Ingenieurbüro wird auch das städtische Klimaschutzteilkonzept Mobilität erarbeitet, insofern besteht hier bereits ohnehin Kenntnis der übergeordneten städtischen Planungsziele.

Eine gesonderte Beauftragung eines unabhängigen Verkehrsgutachtens ist daher aus Sicht des Fachamtes entbehrlich, zumal die Ergebnisse des von der Ten Brinke Projektentwicklung GmbH beauftragten Gutachtens sowohl vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen als auch von der Stadt Eschweiler abschließend auf die Plausibilität der dort getroffenen Annahmen und Aussagen geprüft werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre seitens des zuständigen Fachamtes in Ermangelung von Fakten keine Aussage hinsichtlich der Machbarkeit der verkehrlichen Erschließung möglich. Daher könnten momentan weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag – so sie denn vorlägen – bzgl. dieses Aspektes positiv beschieden werden, hierzu bedarf es vielmehr der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens sowie der Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, ggf. sogar einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und der Stadt Eschweiler, die die Details der verkehrlichen Erschließung und den damit einhergehenden (Kosten-)Aufwand regelt.

 

  1. Geplantes Parkkonzept der Investoren

 

Hinsichtlich des Parkkonzeptes ist zunächst festzustellen, dass seitens der Stadt Eschweiler keine Vorgaben zur Regelung der Parkdauer gemacht werden können, da es sich bei dem in Rede stehenden Grundstück nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt.

Die Sorge, dass 90 Minuten ggf. nicht ausreichen werden, um nach dem Besuch des Rathaus-Quartiers auch noch die südliche Innenstadt aufzusuchen, ist berechtigt. Jedoch ist zu bedenken, dass auch die Stadt Eschweiler im öffentlichen Verkehrsraum Regelungen bzgl. einer Höchstparkdauer vorsieht. Sie beträgt dort zz. 150 Minuten auf gebührenpflichtig genutzten Parkständen (vgl. „Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Eschweiler (Parkgebührenordnung)“. Mithilfe dieser Regelung soll der nur begrenzt zur Verfügung stehende Parkraum für Besucher der Innenstadt gesichert, Dauerparken (z.B. durch in der Innenstadt tätige Berufstätige) soll vermieden werden.

Eine von den bislang seitens des Investors getroffenen Aussagen abweichende Regelung bzgl. der Parkdauer (z.B. Möglichkeit zur gebührenpflichtigen Verlängerung der Parkdauer von Minute 91 bis 150 zur Harmonisierung der Parkdauerregelungen o.ä.) bedarf der Abstimmung mit dem Investor. Diese Abstimmung läuft zurzeit.

 

Auch die genaue Anzahl der Stellplätze im RathausQuartier stehen noch nicht fest. Nach den vorliegenden Planungen sind insgesamt ca. 460 Stellplätze geplant. Im „alten“ City Center/ Hertie Bereich waren es ca. 360 Stellplätze.

 

Berücksichtigt man, dass im RathausQuartier ca. 60 Wohnungen, Büros, Räume für die VHS/ Fernuni, Praxen u. a. neu entstehen, halten sich die Stellplätze für den Handel im Vergleich alt/ neu nahezu die Waage.

 

  1. Geplanter Standort der Kindertagesstätte

 

Der gewählte Standort für die neue Kindertageseinrichtung mit dem Einzugsbereich „Innenstadt“ wurde ausgewählt, weil neben der erforderlichen Bedarfsdeckung für die Innenstadt mit der neuen Einrichtung auch ein Angebot für die betriebliche Kindertagesbetreuung für Beschäftigte der Stadt Eschweiler entwickelt werden soll. Die Stadt Eschweiler als Arbeitgeber wird damit einen aktiven Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten.

Darüber hinaus soll in der neuen Kindertagesstätte zentral eine Vertretung für krankheitsbedingt erforderliche Vertretungen von Kindertagespflegestellen angesiedelt werden.

Der Standort an der Ecke Peilsgasse/Dürener Straße ist zudem vorteilhaft für die Eltern wegen der verkehrstechnisch guten Erreichbarkeit in den Bring- und Abholzeiten.

Die Gründe für die nicht mehr verfolgte Verortung einer Kindertageseinrichtung am Standort „Patternhof“ wurden von der Verwaltung schon in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.06.2016 (vgl. VV 146/16) dargelegt. Ebenso wurde in dem Teilfachplan Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2018/19 auf Seite 41 nochmals darauf hingewiesen (vgl. VV 056/18). Auf Seite 42 des Teilfachplans ist ebenfalls auf die geplante Einrichtung einer Kita im „ Rathaus-Quartier“ hingewiesen worden.

Maßgeblich waren und sind bautechnische Gründe die eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung verursacht hätten.

Die Errichtung der Kindertageseinrichtung ist in das Gesamtprojekt des Investors eingebunden und soll als Mietobjekt von der zukünftigen Betreiberin „BKJ“ genutzt werden.

Vorgesehen sind für die neue 4-gruppige Einrichtung folgende Gruppentypen für insgesamt 80 Kinder:

 

1 Gruppe vom Typ I:     20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren

1 Gruppe vom Typ II:    10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren

2 Gruppen vom Typ III:  je 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren

 


Die Kosten für ein unabhängiges Verkehrsgutachten zur Klärung der aufgeworfenen Fragen würden sich auf ca. 15.000,- bis 20.000,- € belaufen. Da hierfür aus den o.a. Gründen bislang keine Finanzmittel veranschlagt wurden, müssten diese überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 


Die Betreuung eines Gutachtens würde Personalkapazitäten der Abteilung für Straßenbau und Verkehr erfordern.