Betreff
Prüffähige Entwürfe der Gesamtabschlüsse der Stadt Eschweiler 2016 und 2017
Vorlage
344/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 der Stadt Eschweiler zur Kenntnis.

 

Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse werden zur örtlichen Prüfung sowie zur Vorbereitung der Bestätigung der Gesamtabschlüsse und der Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, welcher sich zur konkreten Durchführung der Gesamtabschlussprüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 

 


Nach § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

 

Der Gesamtabschluss fasst den Jahresabschluss der Stadt und die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche - analog des Konzernabschlusses der Privatwirtschaft - zusammen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Eschweiler und

ihrer Betriebe in Gesamtheit abzubilden und damit eine Betrachtung des „Konzerns Stadt Eschweiler“ zu ermöglichen.

 

Der Gesamtabschluss besteht gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW in Verbindung mit § 49 Absatz 1 Gemeindehaus- haltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus

 

- der Gesamtbilanz

(Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Abschlussstichtag, die Gliederung der Gesamtbilanz entspricht der Mindestgliederung gemäß § 41 GemHVO NRW),

 

- der Gesamtergebnisrechnung

(aus der gemeindlichen Ergebnisrechnung abgeleitete Darstellung und Nachweis des für die gesamte gemeindliche Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr tatsächlich erzielten Ressourcenaufkommens und des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs)

 

- und dem Gesamtanhang

(Erläuterungen u.a. zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zur Gesamtbilanz, und zur Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Hinweise auf Verantwortliche).

 

Ferner ist er um

 

- einen Gesamtlagebericht

(auf den Gesamtabschluss ausgerichtete Darstellung und Erläuterung des Geschäftsablaufs und der wirtschaftlichen Gesamtlage der Stadt Eschweiler)

 

- sowie einen Beteiligungsbericht

(auf die gemeindlichen Betriebe bezogene Erläuterung der wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der Stadt Eschweiler)

 

zu ergänzen (vgl. §§ 116 Absatz 1 GO NRW, 49 Absatz 2 GemHVO NRW).

 

Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sind nur voll zu konsolidieren, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der Gemeinde stehen oder die Gemeinde auf sie einen beherrschenden Einfluss hat.

 

In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.

 

Die Stadt Eschweiler ist unmittelbar mit 75,1% an der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH und zu 100,0% an der Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH & Co. KG sowie der Betreuungseinrichtungen für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler, Anstalt öffentlichen Rechts BKJ, Eschweiler, beteiligt. Diese Tochterunternehmen werden mit der Stadt Eschweiler vollkonsolidiert. Weiterhin ist die Stadt Eschweiler seit dem 01.01.2013 alleinige Gesellschafterin der WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH.

 

Die WBE wurde bis zum 31.12.2012 mangels einheitlicher Leitung und Kontrollrechte sowie der Zurechnung der wirtschaftlichen Risiken zur Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG nicht konsolidiert. Die Stadt Eschweiler hat den Anteil von 49 % zum 01.01.2013 von der Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG erworben und nimmt für das Geschäftsjahr 2013 erstmals eine Vollkonsolidierung der WBE vor.

 

Außerdem ist die Stadt Eschweiler zu 57,45% an der GeTeCe Eschweiler GmbH  und zu 100 % an der Strukturförderung Eschweiler Verwaltungs-GmbH beteiligt. Eine Überprüfung der Wesentlichkeit dieser Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss ergab, dass sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW ist.

 

Weitere unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen bestehen nicht.

 

Unternehmen, die unter maßgeblichem Einfluss der Stadt Eschweiler stehen und für die eine At-Equity Bilanzierung vorzunehmen ist, sind die Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH (41,0%) und, aufgrund der 24,14 %-igen Beteiligung der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH, die Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH.

 

Für die Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (25,01%) ergab eine Überprüfung der Wesentlichkeit, dass die Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW ist. Auf eine At-Equity-Bewertung wird insoweit verzichtet.

 

Insoweit ergeben sich aus der Überprüfung des Konsolidierungskreises für die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 keine Veränderungen.

 

Übersicht Konsolidierungskreis

 

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 198/18 in der Sitzung des Stadtrates am 20.06.2018 eingebracht. Die Prüfung dauert derzeit noch an. 

 

Auf der Grundlage dieses eingebrachten Gesamtabschlussentwurfes 2015 erfolgte die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017.

 

Die Abschlüsse der Gesamtergebnisrechnungen 2011 bis 2017 für den Konzern Stadt Eschweiler sowie die Entwicklung der Bilanzsummen 2011 bis 2017 bzw. des Eigenkapital stellen sich wie folgt dar:

 

 

Detaillierte Erläuterungen zu den  Gesamtabschlüssen  2016 und 2017 sind jeweils dem Anhang, dem Lagebericht und dem Beteiligungsbericht zu entnehmen.

 

Der gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW zu erstellende Beteiligungsbericht, in dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Eschweiler zu erläutern ist, ist den Gesamtabschlüssen beigefügt.

 

Abweichend vom Inhaltsverzeichnis wurde auf die Beifügung der Auflistung gemäß § 116 Abs. 4 GO NRW (Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie der Ratsmitglieder) als Anlage für die Verwaltungsvorlage verzichtet, da sie unverändert den festgestellten Jahresabschlüssen 2016 und 2017 entnommen werden können.

 

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


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