Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 der Stadt Eschweiler zur Kenntnis.
Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse werden zur örtlichen Prüfung sowie zur Vorbereitung der Bestätigung der Gesamtabschlüsse und der Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, welcher sich zur konkreten Durchführung der Gesamtabschlussprüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.
Nach § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.
Der Gesamtabschluss fasst den Jahresabschluss der Stadt und die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche - analog des Konzernabschlusses der Privatwirtschaft - zusammen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Eschweiler und
ihrer Betriebe in Gesamtheit abzubilden und damit eine Betrachtung des „Konzerns Stadt Eschweiler“ zu ermöglichen.
Der Gesamtabschluss besteht gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW in Verbindung mit § 49 Absatz 1 Gemeindehaus- haltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus
- der Gesamtbilanz
(Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Abschlussstichtag, die Gliederung der Gesamtbilanz entspricht der Mindestgliederung gemäß § 41 GemHVO NRW),
- der Gesamtergebnisrechnung
(aus der gemeindlichen Ergebnisrechnung abgeleitete Darstellung und Nachweis des für die gesamte gemeindliche Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr tatsächlich erzielten Ressourcenaufkommens und des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs)
- und dem Gesamtanhang
(Erläuterungen u.a. zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zur Gesamtbilanz, und zur Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Hinweise auf Verantwortliche).
Ferner ist er um
- einen Gesamtlagebericht
(auf den Gesamtabschluss ausgerichtete Darstellung und Erläuterung des Geschäftsablaufs und der wirtschaftlichen Gesamtlage der Stadt Eschweiler)
- sowie einen Beteiligungsbericht
(auf die gemeindlichen Betriebe bezogene Erläuterung der wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der Stadt Eschweiler)
zu ergänzen (vgl. §§ 116 Absatz 1 GO NRW, 49 Absatz 2 GemHVO NRW).
Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sind
nur voll zu konsolidieren, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der
Gemeinde stehen oder die Gemeinde auf sie einen beherrschenden Einfluss hat.
In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche nicht
einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtlage der Gemeinde zu vermitteln,
von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Stadt Eschweiler ist unmittelbar mit 75,1% an der Städtisches
Wasserwerk Eschweiler GmbH und zu 100,0% an der Strukturförderungsgesellschaft
Eschweiler mbH & Co. KG sowie der Betreuungseinrichtungen für Kinder &
Jugendliche der Stadt Eschweiler, Anstalt öffentlichen Rechts BKJ, Eschweiler,
beteiligt. Diese Tochterunternehmen werden mit der Stadt Eschweiler
vollkonsolidiert. Weiterhin ist die Stadt Eschweiler seit dem 01.01.2013
alleinige Gesellschafterin der WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH.
Die WBE wurde bis zum 31.12.2012 mangels einheitlicher Leitung und
Kontrollrechte sowie der Zurechnung der wirtschaftlichen Risiken zur
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG nicht konsolidiert. Die Stadt
Eschweiler hat den Anteil von 49 % zum 01.01.2013 von der Schönmackers
Umweltdienste GmbH & Co. KG erworben und nimmt für das Geschäftsjahr 2013 erstmals
eine Vollkonsolidierung der WBE vor.
Außerdem ist die Stadt Eschweiler zu 57,45% an der GeTeCe Eschweiler
GmbH und zu 100 % an der Strukturförderung
Eschweiler Verwaltungs-GmbH beteiligt. Eine Überprüfung der Wesentlichkeit
dieser Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss ergab, dass sie für die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung
gem. § 116 Abs. 3 GO NRW ist.
Weitere unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen bestehen
nicht.
Unternehmen, die unter maßgeblichem Einfluss der Stadt Eschweiler stehen
und für die eine At-Equity Bilanzierung vorzunehmen ist, sind die
Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH (41,0%) und, aufgrund der 24,14 %-igen
Beteiligung der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH, die Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH.
Für die Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (25,01%) ergab eine Überprüfung
der Wesentlichkeit, dass die Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss
für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter
Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW ist. Auf eine At-Equity-Bewertung wird
insoweit verzichtet.
Insoweit ergeben sich aus der Überprüfung des Konsolidierungskreises für
die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 keine Veränderungen.
Übersicht Konsolidierungskreis
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr.
198/18 in der Sitzung des Stadtrates am 20.06.2018 eingebracht. Die Prüfung
dauert derzeit noch an.
Auf der Grundlage dieses eingebrachten Gesamtabschlussentwurfes 2015
erfolgte die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017.
Die Abschlüsse der Gesamtergebnisrechnungen 2011 bis 2017 für den Konzern
Stadt Eschweiler sowie die Entwicklung der Bilanzsummen 2011 bis 2017 bzw. des
Eigenkapital stellen sich wie folgt dar:
Detaillierte Erläuterungen zu den
Gesamtabschlüssen 2016 und 2017
sind jeweils dem Anhang, dem Lagebericht und dem Beteiligungsbericht zu
entnehmen.
Der gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW zu erstellende Beteiligungsbericht, in dem
die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Eschweiler zu
erläutern ist, ist den Gesamtabschlüssen beigefügt.
Abweichend vom Inhaltsverzeichnis wurde auf die Beifügung der Auflistung
gemäß § 116 Abs. 4 GO NRW (Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie der
Ratsmitglieder) als Anlage für die Verwaltungsvorlage verzichtet, da sie
unverändert den festgestellten Jahresabschlüssen 2016 und 2017 entnommen werden
können.
Keine finanziellen Auswirkungen.
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