Betreff
Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie Inkrafttreten der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Vorlage
320/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Beschlussvorschlag:

 

Die im Runderlass vom 28.08.2018 aufgeführten Vergabegrundsätze werden mit sofortiger Wirkung für alle anstehenden Vergaben der Stadt Eschweiler übernommen.


Dabei werden die angegebenen Wertgrenzen für die Wahl der Vergabeart in vollem Umfang ausgeschöpft.

 


 

Am 11.09.2018 ist der neue Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) vom 28.08.2018 über die Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (Kommunale Vergabegrundsätze) im Ministerialblatt veröffentlicht worden (MBl. NRW 2018 S. 497) und ersetzt die bislang gültige Fassung vom 06.12.2012. Der Runderlass vom 28.08.2018 ist als Anlage beigefügt.

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Kommunalen Vergabegrundsätze am 15.09.2018 wird die Novellierung des Unterschwellenvergaberechts im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen in NRW abgeschlossen. Dabei wird die VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt.

 

Die im Runderlass festgeschriebenen Vergabegrundsätze sind von den Gemeinden bei der Vergabe von Aufträgen anzuwenden. Im Abschnitt 6 sind verschiedene Wertgrenzen für die Wahl der Vergabeart aufgeführt, die angewendet werden können.  Diese entsprechen im Wesentlichen den Regelungen der  bisher geltenden Vergabegrundsätzen, wurden bei der Stadt Eschweiler in vollem Umfang ausgeschöpft und haben sich bewährt.

 

Sie stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

 

Lieferungen und Leistungen:        bis 100.000,00 € ohne Umsatzsteuer wahlweise Verhandlungsvergaben

                                                (freihändige Vergaben) oder beschränkte Ausschreibung,

                                                bei höheren Schätzkosten öffentliche Ausschreibung

 

 

Bauleistungen:                                   bis 100.000,00 € ohne Umsatzsteuer freihändige Vergabe,

                                                         bis 1.000.000,00 € beschränkte Ausschreibung, bei höheren Schätzkosten                            

                                                         öffentliche Ausschreibung

 

Bei der Stadt Eschweiler erfolgt die Handhabung bei freihändigen Vergaben so, dass Aufträge bis zu 5.000,00 €

von den jeweiligen Fachdienststellen erteilt werden und darüber hinaus die Abwicklung der Vergabeverfahren in der zentralen Vergabestelle des Amtes 60 erfolgt.

 

Für die freihändigen (Verhandlungsvergaben) Vergaben werden dabei Angebotsherbeiziehungen nach einem mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmten Verfahren, unter Berücksichtigung eines ordnungsgemäßen Wettbewerbs, durchgeführt.

 

Diese Handhabung sollte beibehalten werden, wobei Details in einer Dienstanweisung geregelt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (Kommunale Vergabegrundsätze) vom 28.08.2018 ab sofort für alle bei der Stadt Eschweiler anstehenden Vergabeverfahren anzuwenden und die darin angegebenen Wertgrenzen in vollem Umfang auszuschöpfen.

 


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