Betreff
Barrierefreier Ausbau von ÖPNV-Haltestellen; hier: Bushof Eschweiler
Vorlage
303/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der dargestellten Verfahrensweise zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit am Bushof Eschweiler wird zugestimmt.

 


 

Ausgangslage

 

Der Ausbau des Bushofs Eschweiler in seiner heutigen Form erfolgte Ende der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts (Anlage 1). Für diese Maßnahme wurden seinerzeit Fördermittel in Anspruch genommen, die Zweckbindungsfrist für die Förderung endet im Jahr 2029.

Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit erfolgte der Einbau von Busbordsteinen, so dass ein Einstieg in die Niederflurbusse (ggf. unter Zuhilfenahme einer ausklappbaren Rampe) für Rollstuhlfahrer ohne weiteres möglich ist. Jedoch beinhaltete der damalige Ausbaustandard noch keine Leitsysteme für Blinde und Sehbehinderte, hier existieren zz. lediglich Rautenstrukturen auf den Busborden bzw. Noppenpflasterbänder unmittelbar hinter den Borden. Es erfolgt zz. also keine Richtungsinformation über Bodenindikatoren.

 

Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung durch anfahrende und bremsende Busse musste in den Sommerferien eine Sanierung der Aufstellflächen der Busse vorgenommen werden, da sich in der vorhandenen Asphaltbefestigung massive Verformungen zeigten (Anlage 2). Anstatt einer neuen Asphaltbefestigung wurde eine Betonfahrbahn hergestellt (Anlage 3), die besser zur Aufnahme der auftretenden Lasten geeignet ist.

 

Des Weiteren soll noch in diesem Jahr eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage erfolgen. Bedingt durch die EU-Ökodesign-Richtlinie („Glühlampenverbot“) sind die in den Leuchtstellen verbauten Quecksilberdampflampen nicht mehr im Handel erhältlich. Die Leuchte kann auch nicht für eine andere Lampe umgebaut werden, so dass ein Austausch erforderlich ist. Daher wurde eine Beleuchtungsplanung in Auftrag gegeben mit dem Ziel die vorhandenen Leuchten durch LED-Leuchten zu ersetzen und die Beleuchtungssituation zu verbessern (Aufstellung weiterer Leuchtstellen).

 

Zudem plant die ASEAG die Aufstellung dynamischer Fahrgastinformationen zusätzlich zu den vorhandenen Fahrplaninformationen. An den jeweiligen Haltestellen sollen künftig die nächsten Abfahrten (z.B. Linie EW 4 – Richtung Hbf Eschweiler in 3 Minuten) angezeigt werden. Diese Anlagen verfügen neben der optischen Anzeige der nächsten Abfahrten auch über eine akustische Ausgabe der Anzeigeninhalte die durch das Drücken einer Taste erfolgt. Die Aufstellung der Fahrgastanzeigen ist 2019 geplant, im Zuge der diesjährigen Sanierung wurden hierfür bereits Leerrohre verlegt.

 

 

Veranlassung

 

Mit der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention soll die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland bis zum 01.01.2022 vollständig erreicht sein. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit auch weiterhin ein Prozess der Annäherung an ein Ideal bleibt und somit stets ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen von Menschen. Eine Freiheit von Hemmnissen für alle Formen von Behinderungen ist dabei realistischerweise nicht zu erreichen.

Gleichwohl obliegt es der Stadt Eschweiler als Baulastträger an den Standards der Barrierefreiheit mitzuwirken und diese in eigener Zuständigkeit zu realisieren. Insbesondere fallen dabei die Aspekte „Infrastruktur“ sowie „Betrieb und Unterhaltung“ in die Zuständigkeit der Stadt, wohingegen die Aspekte „Fahrzeuge“ und „Information und Kommunikation“ bei den Verkehrsbetrieben angesiedelt sind. Gleichwohl sind alle vier Aspekte zur Sicherstellung einer vollständigen Barrierefreiheit (im ÖPNV) gleichermaßen von Bedeutung.

 

 

 

Die aktuellen Ausbaustandards wurden 2013 beschlossen (vgl. VV 003/13 – Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum, hier: Einführung neuer Ausbaustandards) und orientieren sich am Leitfaden des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Die Gestaltung der Haltestellen am Bushof entspricht diesem Standard nicht. Es ist daher beabsichtigt, sowohl im Bereich der Bussteige als auch an den benachbarten Fahrbahnquerungen (Anlage 4) die fehlenden Bodenindikatoren und Bordsteine im nächsten Jahr einzubauen.

Obgleich die Zweckbindungsfrist der Förderung noch nicht abgelaufen ist und somit ggf. eine teilweise Rückforderung von für die „Altmaßnahme“ erhaltenen Fördermitteln erfolgen wird (Einzelheiten bedürfen noch der endgültigen Klärung mit dem Fördergeber) und andere Haltestellen im Stadtgebiet momentan weder mit Busborden noch mit Leitsystemen ausgestattet sind, erscheint es mit Blick auf das hohe Fahrgastaufkommen und den bereits angeführten diversen anderen Sanierungsnotwendigkeiten sinnvoll, den Bushof jetzt an die aktuellen Standards anzupassen bevor dies bei den anderen Haltestellen im Stadtgebiet geschieht. Zudem sollte die Aufstellung der dynamischen Fahrgastinformation durch entsprechende Leitsysteme flankiert werden, da sie auf diese Weise leichter für Blinde und Sehbehinderte aufgefunden und genutzt werden können.

 

 

Geplante Maßnahmen

 

Die Oberflächenbefestigungen der Bussteige sollen komplett aufgenommen werden, die erforderlichen Leitsysteme (Aufmerksamkeitsfelder, Richtungs- und Sperrfelder inkl. Leit- und Begleitstreifen und Sonderbordsteinen) für Blinde und Sehbehinderte sollen ergänzt und anschließend die restlichen Flächen wieder mit Betonsteinplatten bzw. Pflaster befestigt werden. Auf den fußläufigen Zuwegungen (inkl. Fahrbahnquerungen) zu den Bussteigen werden ebenfalls die fehlenden Leitsysteme ergänzt. Die vorhandenen Haltestellenschilder werden durch die dynamischen Fahrgastinformationen ersetzt.

 


 

Bei dem beim Produkt 125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonto 52420100 – Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze stehen in 2018 insgesamt 200.000,-€ für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen zur Verfügung. Die Kosten für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit (Ergänzung der Leitsysteme und Sonderbordsteine) belaufen sich gem. Schätzung auf ca. 125.000,-€ (hierin sind ca. 15.500,-€ Planungskosten enthalten). Es erfolgt eine 90 % - Förderung der Baukosten für derartige Maßnahmen, d.h. im vorliegenden Fall ist von Einnahmen in Höhe von ca. 98.500,-€ auszugehen. Bedingt durch die Zweckbindungsfrist für die „Altmaßnahme“ ist ggf. eine Rückerstattung für seinerzeit in Anspruch genommene Förderung analog zur Restlaufzeit der Zweckbindungsfrist vorzunehmen, d.h. 10 von 25 Jahren (= 40 %) vorzunehmen.

 


Die Bearbeitung des Themas „Barrierefreiheit“ erfolgt durch die Mitarbeiter der Abteilung für Straßenraum und Verkehr.