Betreff
Bestellung von Schriftführern
Vorlage
288/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Zu Schriftführern für die Sitzungen des Wahlausschusses werden Frau Lisa Jahn und Herr David Schyns bestellt.

 

Der Wahlleiter wird ermächtigt festzusetzen, welcher Schriftführer jeweils zu amtieren hat.

 


Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden vom Ausschussvorsitzenden und einem Schriftführer unterzeichnet. Der Schriftführer wird von den Ausschussmitgliedern bestellt.

 

Bevor der Ausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist der Schriftführer zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen.

 

 

 

Rechtliche Betrachtung:

Gem. § 2 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes finden auf den Wahlausschuss die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung.

Gesetzliche Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist dementsprechend § 58 Abs. 7 GO NRW.

 

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.