Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 9 – An Velau –
hier: Öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung
Vorlage
279/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Wegen Gemarkung Kinzweiler, Flur 45, Flurstück 83 und Flur 46, Flurstücke 129, 8 tlw. und 127 tlw., Bereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan 9 – An Velau -, ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer wird beschlossen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung (Anlage 1) sowie der Lageplan (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Die Stadt Eschweiler beabsichtigt, die auf den Wegeparzellen Gemarkung Kinzweiler, Flur 45, Flurstück 83 und Flur 46, Flurstücke 129, 8 tlw. und 127 tlw. ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung aufzuheben.

Die Wegeparzelle Gemarkung Kinzweiler, Flur 45, Flurstück 83 ist im Rezess der Flurbereinigung Hehlrath 11621 aus dem Jahre 1979 entstanden und als Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg ausgewiesen.

 

Die Wegeparzellen Gemarkung Kinzweiler, Flur 46, Flurstücke 129, 8 tlw. und 127 tlw. sind im Rezess der Flurbereinigung Kinzweiler 11741 aus dem Jahre 1979 entstanden und als Wirtschaftswege ausgewiesen.                      

Die vorgenannten Wegeparzellen liegen im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 9 – An Velau -. Für die Realisierung des Bebauungsplanes, der u. a. die Ausweisung von Gewerbe- und Wohnbauflächen  vorsieht, ist es erforderlich, die vorgenannten Wegeparzellen einzuziehen. Parallel zum derzeit stattfindenden Bauleitplanverfahren wird das Wegeeinziehungsverfahren eingeleitet. 

 

Die vorgenannten Wegeparzellen werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9 – An Velau - als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und sollen nach endgültiger Herstellung gemäß § 6 des Straßen– und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

Die derzeit auf den Wegeparzellen ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.

 

Vor Erlass der Aufhebungssatzung sollte den Beteiligten an den Flurbereinigungen Hehlrath 11621 und Kinzweiler 11741 Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, im vorliegenden Fall ein Anhörungsverfahren in Form einer öffentlichen Bekanntmachung (Anlage 1) durchzuführen. Im Rahmen dieses in einem ersten Schritt durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird nicht nur den vorgenannten Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sondern sowohl die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Aachen – als auch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung – werden schriftlich um Stellungnahme zu der beabsichtigen Einziehung gebeten. 

 

 


Keine. 

 


Keine.