Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss beauftragen die
Verwaltung, ein Rahmenkonzept zur Qualität im offenen Ganztag und zur
Kooperation von Jugendhilfe und Schule im offenen Ganztag unter Beteiligung
aller Akteure zu erarbeiten und den genannten Ausschüssen zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen. Für die fachliche Begleitung sind Fördermittel aus
dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW zu beantragen.
Wie in der VV 138/18 ausführlich dargestellt, nehmen in Eschweiler immer
mehr Kinder das Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
in Anspruch. Waren dies im Schuljahr 2017/18 noch 921 Schülerinnen und Schüler,
so geht die Prognose für das Schuljahr 2018/19 schon von 1023 Schülerinnen und
Schülern aus.
Ergänzend zum Betreuungsangebot im offenen Ganztag werden durch das
Jugendamt für Kinder mit besonders auffälligem Verhalten seit einigen Jahren
auf der Grundlage des Konzeptes „OGSplus“ (siehe Anlage) Förderangebote in
Kleingruppen auf der Grundlage der Hilfen zur Erziehung (§ 27 i.V.m. §§ 29, 36
SGB VIII) angeboten. Die Abwicklung erfolgt über ein vereinfachtes
Hilfeplanverfahren. Für die Träger der OGS ist nach dem aktuell geltenden
Konzept je Gruppe eine Pauschalförderung von 3.000 € (3-5 Stunden wöchentlich
mit einer Gruppe von 4-6 Kindern bei einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten)
möglich. Im Schuljahr 2016/17 wurden auf dieser Basis 13 Gruppen mit 56 Kindern
auf diese Weise gefördert.
Drei der in Eschweiler tätigen Träger von Angeboten im offenen Ganztag
(Deutscher Kinderschutzbund, Betreute Schulen Aachen-Land e.V. und das Haus St.
Josef) haben das Jugendamt im August 2017 angeschrieben und aufgrund der in der
OGS wahrgenommenen massiv angestiegenen Förderbedarfe bei den Kindern einen
konzeptionellen und finanziellen Veränderungsbedarf geltend gemacht.
Die Verwaltung vertritt grundsätzlich die Position, dass sich nur in
enger Kooperation von Schule und Jugendhilfe auf kommunaler Ebene und in enger
Zusammenarbeit von Lehr- und sozialpädagogischen Kräften im multiprofessionellen
Team erreichen lässt, was der Ganztagsschulerlass als Ziel allgemeiner Bildung
beschreibt:
„Die individuelle ganzheitliche
Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und
Sozialkompetenz, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb
sollen systematisch gestärkt werden“. (BASS 12-63, Nr. 2)
Die Gestaltung der Qualität in den Ganztagsschulen und die Kooperation
von Jugendhilfe und Schule sind somit selbstverständlicher Bestandteil der
integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und der Gestaltungsmöglichkeiten
im Rahmen kommunaler Bildungslandschaften.
In mehreren mit den Trägern geführten Gesprächen wurde von der Verwaltung
die Position vertreten, dass
- die gestiegenen Bedarfe bei den Kindern in
der OGS zwar gesehen werden, die strukturelle „Unterversorgung“ des Systems
„Schule/OGS“ (vgl. VV 249/18) aber nicht alleine aus den Mitteln der kommunalen
Jugendhilfe kompensiert werden kann
- mögliche konzeptionelle Entwicklungen müssen
auch die Ergebnisse der Sozialberichterstattung (siehe VV 248/18) einbeziehen
- Leistungsangebote der Jugendhilfe in der OGS
auch weiterhin der Rechtssystematik des SGB VIII folgen müssen.
Mit den Trägern der OGS wurde vereinbart, dass die Verwaltung mit der
Fachberatung beim Landesjugendamt Kontakt aufnimmt, um eine Begleitung und
Unterstützung in einem längerfristigen Entwicklungsprozess gewinnen zu können.
Im Ergebnis der bisher geführten Gespräche empfiehlt die Verwaltung,
gemeinsam mit allen Akteuren der Schulen aus dem Primarbereich, der OGS, dem
Jugend- und Schulamt sowie der schulfachlichen Aufsicht einen Prozess
aufzunehmen, der die Entwicklung eines Qualitätsrahmenkonzeptes und
nachhaltiger Kooperationsstrukturen zum Ziel hat.
Dieses Konzept sollte insbesondere umfassen die
- Kooperation von Schule und OGS
- Kooperation von Jugendhilfe/Schule/OGS und
Schulsozialarbeit
- Auswirkungen auf die pädagogischen Konzepte
der Schulen
- schulischen Raumkonzepte
- Inklusion in Schule und Ganztag
Bisherige landesweite Erfahrungen in vergleichbaren Prozessen zeigen,
dass mit derartigen Qualitätsentwicklungsprozessen nicht zwangsläufig ein
höherer kommunaler Mitteleinsatz erforderlich ist. Vielmehr lassen sich durch
Entsäulung und Verzahnung der beteiligten Systeme durchaus Synergien erzeugen
bei gleichzeitiger deutlicher Qualitätssteigerung.
Für die notwendige externe Begleitung des Entwicklungsprozesses sind
Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW aus den
Positionen „kommunale
Bildungslandschaften“ oder „innovative
Konzepte“ grundsätzlich bewilligungsfähig und werden von der Verwaltung bei
entsprechender Beschlussfassung beantragt.
Derzeit noch nicht absehbar
keine