Betreff
Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Weiterentwicklung der offene Ganztagsbetreuung im Primarbereich
Vorlage
254/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss beauftragen die Verwaltung, ein Rahmenkonzept zur Qualität im offenen Ganztag und zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule im offenen Ganztag unter Beteiligung aller Akteure zu erarbeiten und den genannten Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Für die fachliche Begleitung sind Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW zu beantragen.

 


Wie in der VV 138/18 ausführlich dargestellt, nehmen in Eschweiler immer mehr Kinder das Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in Anspruch. Waren dies im Schuljahr 2017/18 noch 921 Schülerinnen und Schüler, so geht die Prognose für das Schuljahr 2018/19 schon von 1023 Schülerinnen und Schülern aus.

Ergänzend zum Betreuungsangebot im offenen Ganztag werden durch das Jugendamt für Kinder mit besonders auffälligem Verhalten seit einigen Jahren auf der Grundlage des Konzeptes „OGSplus“ (siehe Anlage) Förderangebote in Kleingruppen auf der Grundlage der Hilfen zur Erziehung (§ 27 i.V.m. §§ 29, 36 SGB VIII) angeboten. Die Abwicklung erfolgt über ein vereinfachtes Hilfeplanverfahren. Für die Träger der OGS ist nach dem aktuell geltenden Konzept je Gruppe eine Pauschalförderung von 3.000 € (3-5 Stunden wöchentlich mit einer Gruppe von 4-6 Kindern bei einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten) möglich. Im Schuljahr 2016/17 wurden auf dieser Basis 13 Gruppen mit 56 Kindern auf diese Weise gefördert.

Drei der in Eschweiler tätigen Träger von Angeboten im offenen Ganztag (Deutscher Kinderschutzbund, Betreute Schulen Aachen-Land e.V. und das Haus St. Josef) haben das Jugendamt im August 2017 angeschrieben und aufgrund der in der OGS wahrgenommenen massiv angestiegenen Förderbedarfe bei den Kindern einen konzeptionellen und finanziellen Veränderungsbedarf geltend gemacht.

 

Die Verwaltung vertritt grundsätzlich die Position, dass sich nur in enger Kooperation von Schule und Jugendhilfe auf kommunaler Ebene und in enger Zusammenarbeit von Lehr- und sozialpädagogischen Kräften im multiprofessionellen Team erreichen lässt, was der Ganztagsschulerlass als Ziel allgemeiner Bildung beschreibt:

„Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenz, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden“. (BASS 12-63, Nr. 2)

Die Gestaltung der Qualität in den Ganztagsschulen und die Kooperation von Jugendhilfe und Schule sind somit selbstverständlicher Bestandteil der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und der Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen kommunaler Bildungslandschaften.

 

In mehreren mit den Trägern geführten Gesprächen wurde von der Verwaltung die Position vertreten, dass

 

-   die gestiegenen Bedarfe bei den Kindern in der OGS zwar gesehen werden, die strukturelle „Unterversorgung“ des Systems „Schule/OGS“ (vgl. VV 249/18) aber nicht alleine aus den Mitteln der kommunalen Jugendhilfe kompensiert werden kann

-   mögliche konzeptionelle Entwicklungen müssen auch die Ergebnisse der Sozialberichterstattung (siehe VV 248/18) einbeziehen

-   Leistungsangebote der Jugendhilfe in der OGS auch weiterhin der Rechtssystematik des SGB VIII folgen müssen.

 

Mit den Trägern der OGS wurde vereinbart, dass die Verwaltung mit der Fachberatung beim Landesjugendamt Kontakt aufnimmt, um eine Begleitung und Unterstützung in einem längerfristigen Entwicklungsprozess gewinnen zu können.

Im Ergebnis der bisher geführten Gespräche empfiehlt die Verwaltung, gemeinsam mit allen Akteuren der Schulen aus dem Primarbereich, der OGS, dem Jugend- und Schulamt sowie der schulfachlichen Aufsicht einen Prozess aufzunehmen, der die Entwicklung eines Qualitätsrahmenkonzeptes und nachhaltiger Kooperationsstrukturen zum Ziel hat.

 

Dieses Konzept sollte insbesondere umfassen die

-   Kooperation von Schule und OGS

-   Kooperation von Jugendhilfe/Schule/OGS und Schulsozialarbeit

-   Auswirkungen auf die pädagogischen Konzepte der Schulen

-   schulischen Raumkonzepte

-   Inklusion in Schule und Ganztag

 

Bisherige landesweite Erfahrungen in vergleichbaren Prozessen zeigen, dass mit derartigen Qualitätsentwicklungsprozessen nicht zwangsläufig ein höherer kommunaler Mitteleinsatz erforderlich ist. Vielmehr lassen sich durch Entsäulung und Verzahnung der beteiligten Systeme durchaus Synergien erzeugen bei gleichzeitiger deutlicher Qualitätssteigerung.

 

Für die notwendige externe Begleitung des Entwicklungsprozesses sind Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW aus den Positionen „kommunale Bildungslandschaften“ oder „innovative Konzepte“ grundsätzlich bewilligungsfähig und werden von der Verwaltung bei entsprechender Beschlussfassung beantragt.

 


  Derzeit noch nicht absehbar

 


keine