Betreff
Zwischenbericht zum Bundesprogramm Kita Plus
Vorlage
251/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


 

Auf Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 04.03.2016 wurde eine erste Befragung zum Thema „Randbetreuungszeiten“ durch das Jugendamt im Sommer 2016 durchgeführt (vgl. VV 209/16). Von 1.941 Eltern, deren Kinder im Kindergartenjahr 2016/17 betreut wurden, meldeten seinerzeit bei einer Rücklaufquote von 49,8 % (967 Eltern) 137 einen Bedarf an Randzeitenbetreuung in der Zeit vor 7:00 Uhr bzw. nach 16:00 Uhr an (111 in Kindertageseinrichtungen und 26 aus der Tagespflege). Dies entsprach einer Bedarfsquote von 6,27 % für die Kindertageseinrichtungen und 15,2 % für die Tagespflege. Die Verwaltung sagte seinerzeit zu, im Zuge der weiteren Fortschreibung der Teilfachplanung Kindertagesbetreuung und des Ausbaus des Betreuungsangebotes einen evtl. notwendigen Ausbau der Randzeitenbetreuung zu berücksichtigen.

 

Eine verlässliche und flexible Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege sowie die Rand- und Ferienzeiten ist oft Voraussetzung für die Aufnahme oder den Fortbestand einer Erwerbstätigkeit der Eltern. Von der Bundesregierung wurde daher das Programm „KitaPlus - Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ aufgelegt, um vor Ort die Entwicklung passgenauer Betreuungsangebote zu fördern. Der Jugendhilfeausschuss hat daher die Verwaltung in seiner Sitzung am 20.06.2017 (vgl. VV 196/17) beauftragt, sich an dem Bundesprogramm „KitaPlus“ zu beteiligen. 

 

In seiner Sitzung am 12.09.2017 wurde dem Jugendhilfeausschuss (vgl. VV 271/17) die Bewilligung der Netzwerkstelle „KitaPlus“ zum 01.10.2017 zur Kenntnis gegeben. Aufgrund eines Personalwechsels konnte das Projekt zum 07.03.2018 begonnen werden.

 

Parallel zur Vorbereitung der Bedarfsabfrage wurde das  Projekt „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ allen Kitaleitungen, der Gleichstellungsbeauftragten des Jobcenters, und einigen ortsansässigen Firmen vorgestellt.

 

Schwerpunkt der Tätigkeit war dabei aber vor allem die Elternbefragung, die zwischenzeitlich auch abgeschlossen wurde. Im Folgenden sollen nun die Ergebnisse – zunächst gesamtstädtisch – und danach differenziert im Hinblick auf konkrete Umsetzungsmaßnahmen, dargestellt werden. Auf Grundlage der Vielzahl der Fragen, erfolgt dieses dabei selektiv; die „gesamtstädtische Gesamtauswertung“ ist allerdings ergänzend als Anlage 1 bzw. Foliensatz beigefügt. Ebenfalls als Anlage (Anlage 2) ist der Fragebogen beigefügt.

 

Wie war das Vorgehen?

Grundsätzlich wurde an alle Haushalte in Eschweiler mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahre von der Projektstelle der Fragebogen versendet. Dabei wurde dieser u.a. im Vorfeld mit dem Jugendamtselternbeirat abgestimmt. Insgesamt wurden 2.840 Familien angeschrieben. Die Rücklaufquote betrug 31 %; dies entspricht 850 Familien mit insgesamt 1.122 Kindern. Die  Ergebnisse aus der Umfrage sind demnach als repräsentativ einzustufen.

 

Was sind einzelne bzw. exemplarische Ergebnisse der gesamtstädtischen Auswertung?

 

In den Fragen 1 bis 3 wurden zunächst soziobiographische Daten abgefragt, die exemplarisch in Bezug auf den Familienstand und die berufliche Situation für das gesamte Stadtgebiet im Folgenden dargestellt werden.

 

Familienstand:

 

- 14 % der Befragten sind alleinerziehend

- 86 % der Eltern leben in einer festen Partnerschaft

 

Weiterhin wurde auch detailliert die berufliche Situation der Frauen bzw. deren Partner „beleuchtet“. Hier werden durchaus auch erhebliche Unterschiede deutlich:

 

Berufliche Situation der Frauen

Berufliche Situation des Partners

15 % nicht berufstätig

5 % nicht berufstätig

69 % sind berufstätig hiervon sind 6 % im Schichtdienst

82 % sind berufstätig hiervon sind 10 % im Schichtdienst

15 % Vollzeit berufstätig

64 % Vollzeit berufstätig

43 % arbeiten in Teilzeit

5 % arbeiten in Teilzeit

7 % gehen einen Minijob nach

1 % gehen einen Minijob nach 

4 % sind selbständig

7 % sind selbständig

16 % sind bis spätestens 2021 Elternzeit

unter ein Prozent in Elternzeit

 

In Frage 5 sollten die Teilnehmer/innen konkret festlegen, ob die Einführung erweiterter Öffnungszeiten (Randzeiten) oder flexiblere Betreuungszeiten einen Einfluss darauf nehmen würden, ob sie ins Berufsleben zurückkehren oder wieder einsteigen. 37 % der Befragten antworteten, dass sie durch erweiterte Öffnungszeiten bzw. flexiblere Betreuungszeiten Familie und Beruf besser in Einklang bringen könnten.

 

Weitergehend wurden die Teilnehmer/innen in Frage 6 befragt, ob sie flexiblere Bring- und Abholzeiten in Verbindung mit erweiterten Öffnungszeiten in Anspruch nehmen würden. 36 % befürworteten diese Möglichkeit, da sie durch die flexibleren Zeiten den alltäglichen Pflichten besser nachgehen könnten. Weitere 37 % antworteten dahingehend, dass sie gerne selber entscheiden würden können, zu welchen Zeiten sie ihr Kind bringen bzw. abholen, um mehr Zeit zusammen mit ihren Kindern verbringen zu können.

 

Rechnet man diese Summen zusammen, wird der Wunsch der BefragungsteilnehmerInnen nach flexibleren Bring- und Abholzeiten deutlich.

 

In Frage 8 wurden die konkret gewünschten flexiblen Betreuungszeiten von montags bis freitags abgefragt.

 

Die sehr unterschiedlichen Angaben sind nachfolgend aufgeführt:

 

Bringzeiten

 

Anzahl

Uhrzeit

25 

vor 6:00 Uhr

45 

ab 6:00 Uhr

55 

ab 6:30 Uhr

180 

ab 7:00 Uhr

 

Abholzeiten

 

Anzahl

Uhrzeit

142 

bis 16.30 Uhr

94 

bis 17.00 Uhr

34

bis 17.30 Uhr

89 

bis 18.00 Uhr

18

bis 18.30 Uhr

20

bis 19.00 Uhr

3

bis 19.30 Uhr

11

bis 20.00 Uhr

 

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass eine Betreuung vor 7:00 Uhr von 15 % der Eltern gewünscht wird und eine Betreuung nach 16:30 Uhr sogar 31 % der Familien entgegenkommen würde, um Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen.

 

Frage 9 beinhaltete die Nachfrage nach dem voraussichtlichen Betreuungsbedarf in den kommenden drei Jahren, wobei Mehrfachnennungen möglich waren. Auch hier wurden unterschiedliche Modelle und Gründe angegeben, die im Folgenden aufgeführt sind:

 

42 % gaben einen regelmäßigen Bedarf während der Kernbetreuungszeit (z.B. 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr) an.

22 % haben einen regelmäßigen Bedarf am frühen Morgen, am Vormittag und/oder am Abend. Bei 20 % liegt ein unregelmäßiger, aber planbarer Bedarf z.B. aufgrund von Schichtdiensten oder festgelegten Terminen außerhalb der regulären Arbeitszeit zugrunde. Bei 24 % gab es ebenfalls einen unregelmäßigen, aber planbaren Bedarf aufgrund von Ferien- bzw. Schließzeiten der Kindertageseinrichtung. Bei 8 % entsteht ein unregelmäßiger, aber planbarer Bedarf an Wochenenden. 11 % haben einen unregelmäßigen, unvorhersehbaren Betreuungsbedarf (z.B. durch Ausfall der regelmäßigen Betreuung wegen Krankheit der Betreuungsperson).

 

Was sind einzelne bzw. exemplarische Ergebnisse in Bezug auf einzelne Stadtteile?

 

Wie bereits zu Beginn geschildert, wurden die Ergebnisse nicht nur bezogen auf das Gesamtstadtgebiet ausgewertet, sondern differenziert u.a. nach

 

  • Stadtteil,
  • Familienstand oder
  • Berufstätigkeit.

 

Erst dieses ermöglicht konkrete Bedarfskonkretisierungen bzw. damit verbundene weitere Handlungsschritte. Im Folgenden sollen nun auch hier exemplarische Ergebnisse dargestellt werden.

 

So gaben z.B. in Bezug auf die Frage 5, in der nachgefragt wurde, ob erweiterte Öffnungszeiten (Randzeiten)  oder flexiblere Betreuungszeiten einen Einfluss darauf nehmen würden, ins Berufsleben zurückzukehren oder wieder einzusteigen, 37 % für das gesamte Stadtgebiet an, Familie und Beruf besser in Einklang bringen zu können, wenn ein Angebot der Randzeiten Betreuung oder eine flexiblere Betreuungssituation geschaffen würde. 77 % der Befragten, die dieser Aussage zustimmten, waren dabei bereits berufstätig. Hiervon ist mit Abstand der größte Anteil mit 21 % im Bereich Gesundheit/Pflege tätig.

Differenziert nach Stadtteilen ergab die Analyse, dass der höchste Anteil der TeilnehmerInnen, die dieser Aussage zustimmten,  im Bereich Stadtmitte/Innenstadt und Dürwiß mit jeweils 15 % wohnte. Danach folgen die Stadtteile Pumpe/Stich/Waldsiedlung mit 10%, Röthgen und Bergrath mit jeweils 6 %.

 

In Frage 6 wurde abgefragt, ob flexiblere Bring- und Abholzeiten in Verbindung mit erweiterten Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden würden, wobei Mehrfachnennungen möglich waren. Wie bereits geschildert, würden 37 % flexiblere Bring- und Abholzeiten befürworten. Auch hier ergab sich ein ähnliches Ergebnis wie bei Frage 5 in Bezug auf die Aufteilung differenziert nach Stadteilen:

 

Ortsteil

Anzahl

Stadtmitte/Innenstadt

19 %

Dürwiß

14 %

Pumpe/Stich/Waldsiedlung

10 %

Bergrath

8 %

Weisweiler

6 %

 

 

Welche Rückschlüsse lassen sich aus den Ergebnissen für das weitere Vorgehen ziehen?

 

Es ist festzustellen, dass ein konkreter Bedarf einer Randzeitenbetreuung in Verbindung mit flexibleren Betreuungszeiten vorhanden ist und dass dieser sich vor allem auf die Stadtteile Stadtmitte/Innenstadt und Dürwiß bezieht bzw. gefolgt von Pumpe/Stich/Waldsiedlung.

 

Anzumerken ist zudem, dass sich Eltern bzw. die TeilnehmerInnen der Befragung grundsätzlich keine längeren Betreuungszeiten wünschen. Vielmehr besteht der Wunsch dahingehend, dass sich die Betreuungszeiten an die berufliche und familiäre Lebenssituation anpassen.  

 

Ein zusätzliches Angebot für eine verlässliche Randzeitenbetreuung bedeutet auch ein sehr hohes Maß an Flexibilität in den Einrichtungen bzw. bei den Trägern. Hierfür muss vor allem eine frühzeitige Planung seitens der beteiligten Fachkräfte stattfinden, um das Personal, die Dienstpläne und interne Abläufe so zu koordinieren, dass über die  gesamte Öffnungszeit der Einrichtung eine gute und verlässliche Betreuung gewährleistet werden kann.

 

Wie ist das weitere Vorgehen?

Die vorgenannten Ergebnisse werden im Detail in einer Träger- und Fachberaterkonferenz am 11.09.2018 vorgestellt, um in einen frühzeitigen Austausch zu treten. Im Anschluss an diesen Termin ist vorgesehen, in Zusammenarbeit mit den Trägern und Einrichtungen bzw. Tagespflegepersonen weitere Handlungsschritte zu erarbeiten. Die Befragung liefert hierzu wichtige Hinweise und Bedarfsfeststellungen.

 

Die Verwaltung wird zudem im nächsten Jugendhilfeausschuss über den weiteren Prozessverlauf berichten.

 


Derzeit nicht zu beziffern.

 


Keine