Betreff
10. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NRW
Vorlage
250/18
Aktenzeichen
II/51
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Gem. § 24 des 1. AG-KJHG NRW hat die Landesregierung in jeder Legislaturperiode dem Landtag einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen. Mit diesen Berichten werden vielfältige Aspekte der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen in NRW beleuchtet und gleichzeitig Entwicklungstendenzen und Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe aufgezeigt.

Der aktuelle 10. Kinder- und Jugendbericht für den Zeitraum von 2010 – 2016 wurde den Mitgliedern des Jugendhilfeausschuss und den Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Stadt Eschweiler schon im Mai 2017 als Druckexemplar zur Verfügung gestellt.

Ursprünglich war schon zu einem früheren Termin geplant, dass Herr Dieter Göbel, Fachbereichsleiter Jugend im Landesjugendamt Rheinland, den Bericht im Jugendhilfeausschuss vorstellt und ausgewählte inhaltliche Schwerpunkte näher beleuchtet.

Dies wird aufgrund terminlicher Schwierigkeiten nun in der Sitzung am 11.09.2018 erfolgen.

 


keine

 


keine