Die Stadt Eschweiler
als Jugendhilfe- und Schulträger von 10 Offenen Ganztagsgrundschulen und drei
gebundenen Ganztagsschulen fordert das Land auf, den angestoßenen
Diskussionsprozess über die Qualitätsstandards in den Offenen Ganztagsschulen
zügig abzuschließen mit den Zielen,
- der Festlegung von verbindlichen und einheitlichen Standards bzgl.
der Qualitätsanforderungen
- eine auf der Basis der von der Arbeitsgemeinschaft der
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW zur
Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS) vom
1.2.2017 verfassten Positionspapier dargestellten Bedarf ausgerichteten
Etat und eine einheitliche Förderung in ganz NRW sicherzustellen und
- landesweite verlässliche gesetzliche Regelungen zu schaffen hin zu
einem klaren, gesetzlich festgeschriebenen Auftrag für die OGS analog zu
den KiTas.
Die Bürgermeister der StädteRegion Aachen diskutieren zurzeit ein gemeinsames Vorgehen zur Weiterentwicklung der OGS. Nach Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts sollte die Stadt Eschweiler diesem beitreten.
Der Schulausschuss
wurde zuletzt in seiner Sitzung am 30.05.2018 mit der Verwaltungsvorlage 138/18
über die Auswirkungen der vorgenommenen Erlassänderungen informiert. Im Rahmen
dieser Vorlage wurde bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Nachbarstadt
Herzogenrath auf Initiative der OGS-Träger der Stadt Herzogenrath bereits eine
Petition an den Landtag und den Städte- und Gemeindebund unter dem Titel „GUTE
OGS DARF KEINE GLÜCKSSACHE SEIN“ gerichtet hat. Es wurde ferner in der Vorlage
angekündigt, dass auch für Eschweiler eine vergleichbare Eingabe seitens
der OGS-Träger zu erwarten sei.
Mit dem als Anlage
beigefügten Schreiben vom 07.08.2018 richteten nun auch die OGS-Träger, die
in Eschweiler den Ganztagsbetrieb sicherstellen, den Wunsch an die Stadt
Eschweiler, sie bei ihren Bemühungen um
gesetzlich legitimierte Qualitätsverbesserungen im Bereich der OGS zu unterstützen.
Inhaltlich wird auf das genannte Schreiben nebst ANLAGEN verwiesen wie auch auf
die bereits in der letzten Verwaltungsvorlage 138/18 dazu vorgenommenen
Ausführungen.
Die freie
Wohlfahrtspflege NRW hatte bereits im letzten Jahr landesweit eine Kampagne zur
Stärkung des Offenen Ganztags gestartet, der sich alle Eschweiler OGS
angeschlossen haben. Unter dem Titel der Kampagne „Gute OGS darf keine
Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen“ wurde das Anliegen in
Form eines Flashmobs in die Öffentlichkeit getragen. Dabei kamen die
Grundschulkinder ebenso zu Wort wie auch Trägervertreter. Am 28.06.2017 fand
auf dem Eschweiler Markt – wie auch in vielen anderen Städten der Städteregion
– ein kreativer Flashmob statt, zu dem auch Vertreter der Verwaltung, der
Kommunalpolitik, Eltern und Presse eingeladen waren. Eindrucksvoll schilderten
Kinder, wie sie sich eine gute OGS vorstellen und sangen gemeinsam ein hierfür
eigens komponiertes Lied. Nachdem in diversen Städten derartige Flashmobs von einer
Dauer von jeweils max. 40 Minuten stattgefunden hatten, wurde das Anliegen auch
gegenüber dem Land in Düsseldorf in gleicher Weise vorgetragen.
Im Rahmen des
Landtagswahlkampfs wurde das Thema vielfach diskutiert. Bisher sind allerdings
nur die im Schulausschuss am 30.05.2018 vorgestellten Änderungserlasse zur
Flexibilisierung der Betreuungszeiten und Erhöhung der Zuschüsse erfolgt.
Weitere Regelungen hinsichtlich der Qualitätsstandards – weder räumlich,
bezogen auf max. Gruppengrößen oder auch personell – geschweige denn zu einem
Rechtsanspruch der Eltern auf einen OGS-Platz wurden bisher nicht getroffen,
wenngleich im Koalitionsvertrag auf Bundesebene der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung
vereinbart wurde.
Wie der dem o.a.
Antrag u.a. beigefügten Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom
22.1.2018 an die Stadt Herzogenrath zu entnehmen ist, hängt die Umsetzung der
von den OGS-Trägern gestellten Forderungen maßgeblich davon ab, auf welcher rechtlichen Grundlage OGS
geregelt werden soll. Wenn die bildungspolitische Bedeutung der OGS in den
Vordergrund gestellt werden soll und OGS vordergründig als Schulangelegenheit
deklariert werden soll, wäre OGS eine Landesaufgabe und im Schulgesetz zu
verankern. Sollte OGS vornehmlich als bedarfsgerechtes Angebot der Tagespflege
betrachtet werden, würde es dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und somit der
Jugendhilfe zuzuordnen sein und wäre damit bundesrechtlich zu verankern. Wie
der Stellungnahme des StGB NRW zu entnehmen ist, „führen die bestehenden rechtlichen
Rahmenbedingungen in NRW dazu, dass die OGS in NRW derzeit eigentlich nur ein
Instrument zur Erfüllung der bundesrechtlichen Betreuungspflicht der Träger der
kommunalen Selbstverwaltung darstellt. Eine – wie auch immer geartete –
Bildungsfunktion impliziert dies nicht“, was der praktischen Bedeutung der OGS
im Primarbereich längst nicht mehr gerecht wird. Auch der StGB NRW vertritt die
Auffassung, dass sich der Landesgesetzgeber einer grundlegenden Entscheidung
betreffend die bildungspolitische Bedeutung der OGS nicht länger enthalten
sollte. Das Ergebnis könne die Überführung in den gebundenen Ganztagsbetrieb
der Grundschulen oder zumindest eine – mit entsprechender Kostenverantwortung
verbunden- weitgehende Regulierung der OGS durch das Land sein.
Auf Anfrage der
Verwaltung vom 17.08.2018, ob das Ministerium bereits in den für die 2.
Jahreshälfte 2018 angekündigten Dialog mit dem Städte- und Gemeindebund NRW zur
Erarbeitung von OGS-Standards getreten ist, antwortete der zuständige Referent
für Schule beim Städte- und Gemeindebund NRW am 20.08.2018 wie folgt:
„Soweit es die
qualitative Standardsetzung im OGS-Bereich angeht, haben die Ministerin und ihr
Staatssekretär mehrfach betont, dass ihnen das Thema am Herzen liegt. Wir gehen
hier allerdings davon aus, dass das Land in dieser Angelegenheit – wenn
überhaupt – über das Förderrecht steuern wird. Hierfür wären dann in der Tat
Änderungen der Erlasslage erforderlich, in die wir als Verband einbezogen
werden müssten. Bislang ist der zuständige Gruppenleiter im MSB aber noch nicht
auf uns zugekommen. Sobald sich dieser Zustand ändert, werden wir natürlich
sofort informieren. Eine gesetzliche Standardsetzung kann ich mir zurzeit nicht
vorstellen, weil das Land mit ihr Konnexitätsfolgen auslösen würde – dazu wird
es sehr wahrscheinlich nicht kommen. In der Folge werden die Kommunen nur
soweit (faktisch) zur Umsetzung etwaiger Standards gezwungen sein, wie sie auf
die Landesförderung zugreifen. Soweit Kommunen ihre OGS-Einrichtungen
eigenständig finanzieren, werden sie weiterhin ungebunden agieren können.
Vielleicht möchten Sie Ihrem Rat diese Rahmenbedingungen zur Kenntnis bringen.“
In Eschweiler
bestehen weder im personellen Bereich, noch im Bereich der Gruppengrößen noch
hinsichtlich der räumlichen Verhältnisse einheitliche Standards. Dies ist zum
Teil den mit der Trägervielfalt verbundenen individuellen Trägerkonzepten
geschuldet, andererseits auch den durch die immer stärker angestiegene
OGS-Anmeldezahlen eingetretene räumliche Enge vor Ort bedingt durch die
bestehenden räumlichen/finanziellen Verhältnisse. Aktuell und mittelfristig
stehen räumliche Erweiterungen diverser OGS an, die durch den kontinuierlichen
Anstieg der Anmeldezahlen unumgänglich sind oder auch durch baulich abgängige
bisher genutzte Fertigbauklassen erforderlich werden. Konkret wird aktuell an
der Evangelischen Grundschule zusätzlicher Raum geschaffen, für den
Teilstandort Röthgen muss aufgrund des baulich abgängigen Fertigbaupavillons,
der bisher von der OGS genutzt wird, in 2019 Ersatz geschaffen werden; an der
KGS Eduard-Mörike, an der KGS Kinzweiler und der KGS Bohl bestehen ebenfalls
Erweiterungsbedarfe. Das den baulichen Bedarfen zugrunde liegende
Anforderungsprofil wurde jeweils mit den Schulen abgestimmt und orientiert sich
nicht zuletzt auch an praktischen Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort. Auch
personell sind die Strukturen hinsichtlich der vorhandenen Qualifizierung
trägerspezifisch sehr unterschiedlich und gewachsen, wobei das Personal auch
von trägerintern ermöglichten Nachqualifizierungen/Fortbildungen profitiert.
Insofern besteht in
Eschweiler eine heterogene OGS-Landschaft, die aber in der Form auch bisher von
den Eltern angenommen und in steigendem
Maße nachgefragt wird.
Die bisherigen
Landeszuschüsse zusammen mit den Elternbeiträgen sind in Eschweiler nicht
auskömmlich, wie in den diesbezüglichen Verwaltungsvorlagen dazu bereits
hinreichend dargestellt wurde. Dies liegt zum einen daran, dass die fiktiv
seitens des Landes festgelegten durchschnittlichen Elternbeiträge in Eschweiler
auf der Grundlage der in der Satzung festgeschriebenen sozialen Staffelung
nicht erreicht werden können. Zum anderen wäre der OGS-Betrieb alleine durch
Landesmittel und Elternbeiträge von den meisten OGS-Trägern nicht leistbar, so
dass die Stadt einen Eigenanteil von aktuell 398 Euro pro Kind jährlich
leistet. In Summe wird für ein Regelkind im laufenden Schuljahr ein Betrag von
1.944 €, für ein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ein Betrag
von 3.047 € pro Jahr aufgewendet. Die freien Wohlfahrtsverbände fordern
pauschal rund 3.171 € pro Kind/Jahr als Untergrenze, die jährlich anzupassen
ist.
Hierbei ist zu
beachten, dass auch die Träger an sehr unterschiedliche Tarifvorgaben gebunden
sind, so dass es aufgrund dessen auch zu unterschiedlichen Personalkosten
kommt.
Insgesamt können die von den OGS-Trägern formulierten Forderungen zur Sicherung des qualitativen Ausbaus der OGS und auch die im Positionspapier der Freien Wohlfahrtspflege NRW formulierten Forderungen seitens der Verwaltung nachvollzogen werden, so dass vorgeschlagen wird, eine entsprechende Petition an das Land zu richten und den Städte- und Gemeindebund um Unterstützung zu bitten. Ungeachtet dessen sollten die bestehenden Handlungsspielräume, die die Kommunen im Rahmen der Steuerung über die Qualitätszirkel haben, stärker ausgebaut und intensiviert werden, um im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auch bereits vor Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen Qualitätsverbesserungen zu erzielen. Hierzu erfolgt ein separater Beschlussvorschlag in Form einer Verwaltungsvorlage.
Zunächst keine
Zunächst keine