Betreff
Konzept der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Vorlage
247/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss stimmen dem vorgelegten Konzept und den darin beschriebenen Umsetzungsschritten zu.


Mit der VV 350/15 wurde erstmalig das Konzept für eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung vorgestellt und vom Jugendhilfeausschuss sowie vom Schulausschuss beschlossen.

 

Wurden in der v.g. VV die gesetzlichen und fachlichen Grundlagen für die Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII), die Schulentwicklungsplanung (gem. § 80 SchulG NRW) und den integrierten Ansatz beider Aufgaben dargelegt und die Planungsprinzipien beschrieben, sind inzwischen weitere konkrete Handlungsfelder entwickelt worden.

 

Als regelmäßig wiederkehrende Aufgaben der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung sind die jeweils jährliche Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes und des Jugendhilfeplans, als Teilfachplan für die Tageseinrichtungen für Kinder, zu benennen. Die letzte -zahlenmäßige- Aktualisierung der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes aus 2016 wurde im Jahr 2017 in VV 378/17 beschlossen. Die Fortschreibung des Jugendhilfeplans aus dem Jahr 2018  wurde in VV 056/18 dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig beschlossen.

 

Der Schulentwicklungsplan und der Jugendhilfeplan zeigen maßgebend die quantitative Versorgungssituation in Eschweiler zum einen mit Schülerzahlen und zum anderen mit Platzzahlen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege auf. Qualitative Aspekte aus den verschiedenen Handlungsfeldern werden -auch durch unmittelbare Kooperation mit dem Fachcontrolling im Jugendamt- herausgestellt, sodass diese stärker im täglichen Handeln fokussiert werden können.

 

Folgende Themenschwerpunkte wurden aus der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung gebildet, deren nähere Betrachtung im weiteren Verlauf der Ausführungen erfolgt:

 

  • Sprachförderung für Kinder, die in zwei Jahren eingeschult werden und keine Kita besuchen
  • Integrationsförderung durch die Begleitung von „Brückenprojekten“
  • „Qualität vor Ort“ – gemeinsam die Zukunft der frühen Bildung in Eschweiler gestalten, Eschweiler als Modellkommune
  • Sozialberichterstattung „Gemeinsam Zukunft gestalten – Teilhabe sichern“ im Förderprogramm der Landesregierung „NRW hält zusammen – für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“
  • „Armutssensibel Handeln und Teilhabe sichern“ – Bildungschancen systematisieren
  • Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Weiterentwicklung der offenen Ganztagsbetreuung im Primarbereich

 

 

I)                    Sprachförderung für Kinder, die in zwei Jahren eingeschult werden und keine Kita besuchen

 

Grundsätzlich gehört die „Förderung in Tageseinrichtungen“ gem. § 22a SGB VIII zu den Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen und die Realisierung des Förderauftrages in den Einrichtungen anderer Träger durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln.

Unter dem Aspekt, dass integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung als „Schnittstellenmanagement“ zu verstehen ist, um bspw. den Übergang von der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte und Kindertagespflege) zur Grundschule gut gelingend für die Kinder zu gestalten, findet alljährlich eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle Eltern eingeladen werden, deren Kinder in zwei Jahren in die Grundschule eingeschult werden. Diese Veranstaltung wird durch das Schulverwaltungsamt der Stadt Eschweiler organisiert und durchgeführt, unterstützt durch die Leiterin einer Kindertageseinrichtung, stellvertretend für alle Kindertageseinrichtungen. Die Kindertageseinrichtungen unterstützen und fördern die Kinder in sämtlichen (Bildungs-) Bereichen hinreichend, sodass durchweg von einer Schulfähigkeit mit dem Erreichen des schulpflichtigen Alters bei den Kindern auszugehen ist. Sollte in Einzelfällen intensivere Förderung für ein Kind erforderlich sein, so nimmt die Kindertageseinrichtung umgehend Kontakt zu den Eltern auf.

 

Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben seit  der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention aus 2006 bzw. der Ratifizierung dieser durch die BRD am 21.1.2008 einen Rechtsanspruch auf Besuch einer Regelschule. 

 

Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gleich welcher Art können somit ihre Kinder an Regelschulen oder alternativ auch an Förderschulen beschulen lassen. Da es für Eltern oftmals eine schwerwiegende und auch schwierige Entscheidung ist, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden  und ob sie sich für den inklusiven Ansatz an einer Regelschule oder den exklusiven an einer Förderschule entscheiden sollen, werden die in Frage kommenden Eltern in Eschweiler seit Jahren alljährlich im August/September des Jahres vor der Einschulungspflicht zu einer Infoveranstaltung im Rathaus eingeladen. Diese wird federführend vom Inklusiven Kinder- und Familienzentrum der Caritas Lebenswelten GmbH organisiert und mit Unterstützung der Stadt Eschweiler (Amt für Schulen, Sport und Kultur und Jugendamt),  des Gesundheitsamtes und allen Grund- und Förderschulen der StädteRegion Aachen durchgeführt. Die Eltern werden informiert über die rechtlichen Möglichkeiten und zu durchlaufenden Verfahren und haben ebenso die Möglichkeit, sich an Infotischen mit Vertretern der einzelnen GL- Schulen (Grundschulen mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens) oder Förderschulen über die einzelnen Schulen zu informieren.

 

Ein weiteres Handlungsfeld in der Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen ist die „alltagsintegrierte Sprachförderung“. Sprache zählt zu den wichtigsten Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen und den späteren Erfolg in Schule und Bildung. Besonders für Kinder am Anfang ihrer Sprachentwicklung und für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, sind die frühe Sprachbildung und die Unterstützung bei der Entwicklung sprachlicher Kompetenzen von herausragender Bedeutung. Die Förderung der sprachlichen Entwicklung nimmt als zentrale Bildungsaufgabe somit zu Recht einen hohen Stellenwert im Elementarbereich ein.

 

Alle Kinder, die zwei Jahre vor ihrer Einschulung stehen und keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden vom zuständigen Schulamt zu einem Sprachtest eingeladen. Dieser Test zur Feststellung des Sprachstandes wird von Grundschullehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften in den Grundschulen durchgeführt. Sind die Ergebnisse dieses Tests defizitär, so werden die Eltern verpflichtet, sich bei ihrem zuständigen Jugendamt zu melden und ihr Kind für eine Fördermaßnahme vormerken zu lassen. Mit den Eltern wird sodann Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, ihr Kind für den Besuch einer Kindertagesstätte anzumelden und schließlich mit einem Platz in einer Kindertageseinrichtung zu versorgen.

Die Sprachtests werden seitens des Schulamtes bis Ende Juni eines laufenden Jahres durchgeführt. Die Rückmeldungen über die zu fördernden Kinder erfolgen relativ zeitnah, im Juli desselben Jahres. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch bereits alle verfügbaren Kita-Plätze für das bald beginnende Jahr zum 01.08. vergeben. (Die Betreuungsverträge werden hier bereits im Winter/Frühjahr geschlossen.) So kann leider nur in Einzelfällen mit einem Platz in einer Kindertagesstätte abgeholfen werden.

Im Jahr 2018 wurden für Eschweiler 99 Kinder zur Testung seitens des Schulamts für die Städteregion Aachen eingeladen. Als auffällig und förderwürdig wurden hier 25 Kinder getestet, davon konnten nur fünf Kinder kurzfristig noch mit einem Platz in einer Kindertagestätte versorgt werden. Übrig bleiben 20 Kinder, die bislang nicht alle von den Eltern für den Besuch einer Kindertagestätte angemeldet wurden, für die derzeit ein Konzept zur Sprachförderung erarbeitet wird und welches schnellstmöglich zum Einsatz kommen soll. Dazu wurde seitens des Jugendamtes der Stadt Eschweiler Kontakt zu den Eschweiler Familienzentren aufgenommen, die diese Aufgabe - auch erkennend als Bedarfslage aus ihrem Sozialraum – annehmen. Über den zeitlichen Umfang, die inhaltliche Ausgestaltung und die Finanzierung dieses zusätzlichen Angebotes in den Familienzentren müssen noch Abstimmungsgespräche stattfinden.

Ziel ist hier, den betroffenen Kindern bereits im Herbst 2018 ein adäquates Angebot zur Sprachförderung unterbreiten zu können und die Kinder spätestens zum Kita-Jahr 2019/20 mit einem Kita-Platz zu versorgen.

 

Zur Historie:

Im Jahr 2016 wurden seitens des Schulamts für die StädteRegion Aachen 68 Kinder zu einem Test zur Feststellung ihres Sprachstandes eingeladen und 26 Kinder als auffällig diagnostiziert. Im Jahr 2016 konnten diese Kinder noch alle mit einem Platz in einer Kindertagesstätte versorgt werden.

Im Jahr 2017 wurden 63 Kinder zum Sprachtest eingeladen; bei 8 Kindern wurde zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt. Diesen acht Kindern wurde -auf zwei Kindertagesstätten aufgeteilt- an jeweils zwei Nachmittagen in der Woche für jeweils zwei Stunden zusätzliche Sprachförderung angeboten.


 

II)                  Integrationsförderung durch die Begleitung von „Brückenprojekten“

 

Die Familienzentren in der Jahnstraße und der Alten Rodung haben in Kooperation mit dem Helene Weber Haus jeweils eine Gruppe für Flüchtlingsfamilien und Familien in vergleichbaren Lebenslagen mit kleinen Kindern initiiert. Dieses niederschwellige und für die Besucher kostenfreie Angebot wird in beiden Familienzentren zwei Mal wöchentlich für zwei Stunden am Nachmittag angeboten. Hier können sich Eltern mit ihren Kindern in lockerer Atmosphäre bei einer Tasse Kaffee oder Tee kennen lernen, gemeinsam spielen und über verschiedene Angebote informieren. Insbesondere Familien, deren Kinder (noch) keine Kindertagesstätte besuchen, soll so das Kennenlernen der „Nachbarn“ des Viertels und auch die Integration in den Sozialraum besser gelingen.

 

Sachstandsberichte zu diesen Angeboten, die ursprünglich den Titel „Willkommen in Eschweiler“ trugen, wurden letztmalig in VV 039/17 dargestellt.

 

Insbesondere im Stadtteil Eschweiler West wird durch die enge Kooperation mit dem dortigen Quartiersmanagement sowohl im Bereich der Sprachförderung als auch in der Integrationsförderung ein besonders hoher Bedarf deutlich. In Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und den im Sozialraum verorteten Kindertageseinrichtungen wird versucht, geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Dem Ausschuss wird hierzu in den folgenden Sitzungen berichtet.  

 

 

III)                „Qualität vor Ort“ – gemeinsam die Zukunft der frühen Bildung in Eschweiler gestalten,

Eschweiler als Modellkommune

 

Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung vom 08.03.2017 die Teilnahme am Bundesprogramm „Qualität vor Ort“ für die frühkindliche Bildung in der Stadt Eschweiler beschlossen. Die Initiative unterstützt bundesweit lokale Netzwerke in der träger- und einrichtungsübergreifenden Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildung (vgl. VV 032/17, 147/17).

Die Stadt Eschweiler war zunächst Netzwerkkommune, konnte jedoch kurz darauf als Modellkommune maßgeblich ihren zukunftsweisenden Qualitätsprozess der frühkindlichen Bildung weiter gestalten.

Dazu wurde eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Trägervertretern, Leitungskräften aus Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen  und Mitarbeitern des Jugendamtes gebildet mit dem Ziel, ein Rahmenkonzept zur frühkindlichen Bildung für die Stadt Eschweiler zu entwickeln.

Im Prozessverlauf wurden die Sichtweisen und Handlungsbedarfe zur „Qualität in der frühkindlichen Bildung“ aus den Sichtweisen der verschiedenen Akteure - der Kinder, Eltern und Fachkräfte - zusammengestellt.

 

Im Sommer 2018 wurde das Rahmenkonzept schließlich ausformuliert. Dieses wird in einer Veranstaltung am 27.09.2018 im Ratssaal der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

 

IV)                Sozialberichterstattung „NRW hält zusammen“ – für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung

 

Die Stadt Eschweiler wurde durch die Projektinitiative des Landes  „NRW hält zusammen… für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ finanziell aus Landesmitteln gefördert und beauftragte das Büro PROJEKTPLAN, Aachen, in Kooperation mit B-Plan Eschweiler mit der Erstellung des Sozialberichtes.

 

Im Juli 2017 fand die öffentliche Auftaktveranstaltung im Ratssaal des Rathauses statt. Dort wurde über das Thema und die Aufgabenstellung des Projektes sowie die inhaltliche Vorgehensweise informiert.

 

Der abgestimmte Sozialplan liegt nun, im Sommer 2018, zur Vorstellung für die Öffentlichkeit vor.

 

Zur weiteren Vorgehensweise wird auf die VV 248/18 verwiesen.

 


 

V)                  „Armutssensibel Handeln und Teilhabe sichern“ – Bildungschancen systematisieren

 

Die Koordinationsstelle Kinderarmut des LVR Köln lud im Rahmen eines Seminars dazu ein, einen Einblick in das Themenfeld „Armutssensibles Handeln“ zu bekommen und sich mit den vielfältigen Kooperations- und Unterstützungsmöglichkeiten für Mädchen und Jungen sowie deren Familien auseinander zu setzen.

 

Alle Kinder und Jugendliche haben Talente. Aber nicht alle haben die Möglichkeit diese Talente zu entfalten. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die in benachteiligten Lebenslagen aufwachsen. Sie und ihre Familien benötigen oftmals Unterstützung, damit sie ihre Möglichkeiten und Potentiale entfalten können. Der Übergang von der Primarstufe zur Sekundarstufe stellt eine wichtige Schnittstelle dar, damit eine erfolgreiche Schullaufbahn gelingen kann. Wie kann jedoch die intensive Begleitung beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule gelingen? Wie kann eine weitergehende gelingende Begleitung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche auch im Übergang von der Schule in Beruf, Ausbildung und Studium aussehen?

Eine wichtige Schlüsselfunktion können in der Schule die dort tätigen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter einnehmen. Sie bauen oftmals einen intensiveren und persönlicheren Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern auf und erlangen so Kenntnis darüber, was die Schüler/innen beschäftigt, wo ihre familiären oder persönlichen Probleme liegen und wo sie weitergehende Unterstützungsbedarfe haben.

Gleichwohl zeigen sich durch diese intensiveren Kontakte auch die persönlich vorhandenen Talente der Kinder und Jugendlichen, aus denen sich auch spätere Ziele für die individuellen Bildungswege ergeben können.

 

Stichwort ist hier ebenso das NRW- Talentscouting, welches Herr Suat Yilmaz vom NRW- Zentrum für Talentförderung vertritt. Für weitere Informationen kann hier auf die Internetseite nrw-talentzentrum.de verwiesen werden.

Gemeinsam mit den Schulsozialarbeitern, die an Eschweiler Schulen tätig sind, wird nun geprüft, in wie weit die Ideen und Ansätze der Talentförderung für die tägliche praktische Arbeit an den Eschweiler Schulen Anwendung finden können.

 

 

VI)                Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Weiterentwicklung der offenen Ganztagsbetreuung im Primarbereich

 

Maßgeblich und zukunftsweisend ist ebenfalls die Beteiligung der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung an der Erstellung eines Rahmenkonzeptes zur Qualitätsentwicklung im offenen Ganztag und zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule im offenen Ganztag.

 

Die Anmeldezahlen der Kinder für den offenen Ganztagsbetrieb an den Eschweiler Grundschulen sind erfreulicher Weise immer noch steigend. Waren es im Schuljahr 2017/18 noch 921 Kinder so ist für das Schuljahr 2018/19 von sogar 1023 Schülerinnen und Schülern auszugehen.

 

Ergänzend zu den Angeboten im offenen Ganztag werden über das Jugendamt der Stadt Eschweiler für Kinder mit besonders auffälligem Verhalten bzw. gesteigertem Förderbedarf seit einigen Jahren Förderangebote befürwortet. Grundlage ist hier das OGSplus-Konzept (vgl. VV 254/18).

 


Derzeit nicht absehbar. 

 


keine