Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss stimmen dem vorgelegten Konzept und den darin beschriebenen Umsetzungsschritten zu.
Mit der VV 350/15
wurde erstmalig das Konzept für eine integrierte Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung vorgestellt und vom Jugendhilfeausschuss sowie vom
Schulausschuss beschlossen.
Wurden in der v.g. VV die gesetzlichen und fachlichen Grundlagen für die
Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII), die Schulentwicklungsplanung (gem. §
80 SchulG NRW) und den integrierten Ansatz beider Aufgaben dargelegt und die
Planungsprinzipien beschrieben, sind inzwischen weitere konkrete
Handlungsfelder entwickelt worden.
Als regelmäßig wiederkehrende Aufgaben der integrierten Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung sind die jeweils jährliche Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes und des Jugendhilfeplans, als Teilfachplan für die Tageseinrichtungen
für Kinder, zu benennen. Die letzte -zahlenmäßige- Aktualisierung der
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes aus 2016 wurde im Jahr 2017 in VV
378/17 beschlossen. Die Fortschreibung des Jugendhilfeplans aus dem Jahr
2018 wurde in VV 056/18 dem
Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig beschlossen.
Der Schulentwicklungsplan und der Jugendhilfeplan zeigen maßgebend die
quantitative Versorgungssituation in Eschweiler zum einen mit Schülerzahlen und
zum anderen mit Platzzahlen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege
auf. Qualitative Aspekte aus den verschiedenen Handlungsfeldern werden -auch
durch unmittelbare Kooperation mit dem Fachcontrolling im Jugendamt-
herausgestellt, sodass diese stärker im täglichen Handeln fokussiert werden
können.
Folgende Themenschwerpunkte wurden aus der integrierten Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung gebildet, deren nähere Betrachtung im weiteren Verlauf
der Ausführungen erfolgt:
- Sprachförderung für Kinder, die in zwei Jahren eingeschult werden
und keine Kita besuchen
- Integrationsförderung durch die Begleitung von „Brückenprojekten“
- „Qualität vor Ort“ – gemeinsam die
Zukunft der frühen Bildung in Eschweiler gestalten, Eschweiler als Modellkommune
- Sozialberichterstattung „Gemeinsam Zukunft gestalten – Teilhabe
sichern“ im Förderprogramm der Landesregierung „NRW hält zusammen – für
ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“
- „Armutssensibel Handeln und Teilhabe sichern“ – Bildungschancen
systematisieren
- Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Rahmen der
Weiterentwicklung der offenen Ganztagsbetreuung im Primarbereich
I)
Sprachförderung
für Kinder, die in zwei Jahren eingeschult werden und keine Kita besuchen
Grundsätzlich gehört die „Förderung in Tageseinrichtungen“ gem. § 22a SGB
VIII zu den Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen und die
Realisierung des Förderauftrages in den Einrichtungen anderer Träger durch
geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln.
Unter dem Aspekt, dass integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
als „Schnittstellenmanagement“ zu verstehen ist, um bspw. den Übergang von der
Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte und Kindertagespflege) zur Grundschule
gut gelingend für die Kinder zu gestalten, findet alljährlich eine Informationsveranstaltung
statt, zu der alle Eltern eingeladen werden, deren Kinder in zwei Jahren in die
Grundschule eingeschult werden. Diese Veranstaltung wird durch das
Schulverwaltungsamt der Stadt Eschweiler organisiert und durchgeführt,
unterstützt durch die Leiterin einer Kindertageseinrichtung, stellvertretend
für alle Kindertageseinrichtungen. Die Kindertageseinrichtungen unterstützen
und fördern die Kinder in sämtlichen (Bildungs-) Bereichen hinreichend, sodass
durchweg von einer Schulfähigkeit mit dem Erreichen des schulpflichtigen Alters
bei den Kindern auszugehen ist. Sollte in Einzelfällen intensivere Förderung
für ein Kind erforderlich sein, so nimmt die Kindertageseinrichtung umgehend
Kontakt zu den Eltern auf.
Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben seit der
Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention aus 2006 bzw. der
Ratifizierung dieser durch die BRD am 21.1.2008 einen Rechtsanspruch auf Besuch
einer Regelschule.
Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gleich
welcher Art können somit ihre Kinder an Regelschulen oder alternativ auch an
Förderschulen beschulen lassen. Da es für Eltern oftmals eine schwerwiegende
und auch schwierige Entscheidung ist, an welcher Schule sie ihr Kind
anmelden und ob sie sich für den inklusiven Ansatz an einer Regelschule
oder den exklusiven an einer Förderschule entscheiden sollen, werden
die in Frage kommenden Eltern in Eschweiler seit Jahren alljährlich
im August/September des Jahres vor der Einschulungspflicht zu einer Infoveranstaltung
im Rathaus eingeladen. Diese wird federführend vom Inklusiven Kinder- und
Familienzentrum der Caritas Lebenswelten GmbH organisiert und mit Unterstützung
der Stadt Eschweiler (Amt für Schulen, Sport und Kultur und Jugendamt), des Gesundheitsamtes und allen Grund- und
Förderschulen der StädteRegion Aachen durchgeführt. Die Eltern werden
informiert über die rechtlichen Möglichkeiten und zu durchlaufenden Verfahren
und haben ebenso die Möglichkeit, sich an Infotischen mit Vertretern der einzelnen
GL- Schulen (Grundschulen mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens) oder
Förderschulen über die einzelnen Schulen zu informieren.
Ein weiteres Handlungsfeld in der Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen ist die „alltagsintegrierte Sprachförderung“. Sprache zählt zu den wichtigsten Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen und den späteren Erfolg in Schule und Bildung. Besonders für Kinder am Anfang ihrer Sprachentwicklung und für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, sind die frühe Sprachbildung und die Unterstützung bei der Entwicklung sprachlicher Kompetenzen von herausragender Bedeutung. Die Förderung der sprachlichen Entwicklung nimmt als zentrale Bildungsaufgabe somit zu Recht einen hohen Stellenwert im Elementarbereich ein.
Alle Kinder, die zwei Jahre vor ihrer Einschulung stehen und keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden vom zuständigen Schulamt zu einem Sprachtest eingeladen. Dieser Test zur Feststellung des Sprachstandes wird von Grundschullehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften in den Grundschulen durchgeführt. Sind die Ergebnisse dieses Tests defizitär, so werden die Eltern verpflichtet, sich bei ihrem zuständigen Jugendamt zu melden und ihr Kind für eine Fördermaßnahme vormerken zu lassen. Mit den Eltern wird sodann Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, ihr Kind für den Besuch einer Kindertagesstätte anzumelden und schließlich mit einem Platz in einer Kindertageseinrichtung zu versorgen.
Die Sprachtests werden seitens des Schulamtes bis Ende Juni eines laufenden Jahres durchgeführt. Die Rückmeldungen über die zu fördernden Kinder erfolgen relativ zeitnah, im Juli desselben Jahres. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch bereits alle verfügbaren Kita-Plätze für das bald beginnende Jahr zum 01.08. vergeben. (Die Betreuungsverträge werden hier bereits im Winter/Frühjahr geschlossen.) So kann leider nur in Einzelfällen mit einem Platz in einer Kindertagesstätte abgeholfen werden.
Im Jahr 2018 wurden für Eschweiler 99 Kinder zur Testung seitens des Schulamts für die Städteregion Aachen eingeladen. Als auffällig und förderwürdig wurden hier 25 Kinder getestet, davon konnten nur fünf Kinder kurzfristig noch mit einem Platz in einer Kindertagestätte versorgt werden. Übrig bleiben 20 Kinder, die bislang nicht alle von den Eltern für den Besuch einer Kindertagestätte angemeldet wurden, für die derzeit ein Konzept zur Sprachförderung erarbeitet wird und welches schnellstmöglich zum Einsatz kommen soll. Dazu wurde seitens des Jugendamtes der Stadt Eschweiler Kontakt zu den Eschweiler Familienzentren aufgenommen, die diese Aufgabe - auch erkennend als Bedarfslage aus ihrem Sozialraum – annehmen. Über den zeitlichen Umfang, die inhaltliche Ausgestaltung und die Finanzierung dieses zusätzlichen Angebotes in den Familienzentren müssen noch Abstimmungsgespräche stattfinden.
Ziel ist hier, den betroffenen Kindern bereits im Herbst 2018 ein adäquates Angebot zur Sprachförderung unterbreiten zu können und die Kinder spätestens zum Kita-Jahr 2019/20 mit einem Kita-Platz zu versorgen.
Zur Historie:
Im Jahr 2016 wurden seitens des Schulamts für die StädteRegion Aachen 68 Kinder zu einem Test zur Feststellung ihres Sprachstandes eingeladen und 26 Kinder als auffällig diagnostiziert. Im Jahr 2016 konnten diese Kinder noch alle mit einem Platz in einer Kindertagesstätte versorgt werden.
Im Jahr 2017 wurden 63 Kinder zum Sprachtest eingeladen; bei 8 Kindern wurde zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt. Diesen acht Kindern wurde -auf zwei Kindertagesstätten aufgeteilt- an jeweils zwei Nachmittagen in der Woche für jeweils zwei Stunden zusätzliche Sprachförderung angeboten.
II) Integrationsförderung durch die Begleitung von „Brückenprojekten“
Die Familienzentren in der Jahnstraße und der Alten Rodung haben in
Kooperation mit dem Helene Weber Haus jeweils eine Gruppe für
Flüchtlingsfamilien und Familien in vergleichbaren Lebenslagen mit kleinen
Kindern initiiert. Dieses niederschwellige und für die Besucher kostenfreie
Angebot wird in beiden Familienzentren zwei Mal wöchentlich für zwei Stunden am
Nachmittag angeboten. Hier können sich Eltern mit ihren Kindern in lockerer
Atmosphäre bei einer Tasse Kaffee oder Tee kennen lernen, gemeinsam spielen und
über verschiedene Angebote informieren. Insbesondere Familien, deren Kinder
(noch) keine Kindertagesstätte besuchen, soll so das Kennenlernen der
„Nachbarn“ des Viertels und auch die Integration in den Sozialraum besser
gelingen.
Sachstandsberichte zu diesen Angeboten, die ursprünglich den Titel
„Willkommen in Eschweiler“ trugen, wurden letztmalig in VV 039/17 dargestellt.
Insbesondere im Stadtteil Eschweiler West wird durch die enge Kooperation
mit dem dortigen Quartiersmanagement sowohl im Bereich der Sprachförderung als
auch in der Integrationsförderung ein besonders hoher Bedarf deutlich. In
Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und den im Sozialraum verorteten
Kindertageseinrichtungen wird versucht, geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Dem
Ausschuss wird hierzu in den folgenden Sitzungen berichtet.
III)
„Qualität
vor Ort“ – gemeinsam die Zukunft der frühen Bildung in Eschweiler gestalten,
Eschweiler als Modellkommune
Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung vom 08.03.2017 die
Teilnahme am Bundesprogramm „Qualität vor Ort“ für die frühkindliche Bildung in
der Stadt Eschweiler beschlossen. Die Initiative unterstützt bundesweit lokale
Netzwerke in der träger- und einrichtungsübergreifenden Qualitätsentwicklung
der frühkindlichen Bildung (vgl. VV 032/17, 147/17).
Die Stadt Eschweiler war zunächst Netzwerkkommune, konnte jedoch kurz
darauf als Modellkommune maßgeblich ihren zukunftsweisenden Qualitätsprozess
der frühkindlichen Bildung weiter gestalten.
Dazu wurde eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Trägervertretern,
Leitungskräften aus Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen und Mitarbeitern des Jugendamtes gebildet mit
dem Ziel, ein Rahmenkonzept zur frühkindlichen Bildung für die Stadt Eschweiler
zu entwickeln.
Im Prozessverlauf wurden die Sichtweisen und Handlungsbedarfe zur
„Qualität in der frühkindlichen Bildung“ aus den Sichtweisen der verschiedenen
Akteure - der Kinder, Eltern und Fachkräfte - zusammengestellt.
Im Sommer 2018 wurde
das Rahmenkonzept schließlich ausformuliert. Dieses wird in einer Veranstaltung
am 27.09.2018 im Ratssaal der Öffentlichkeit vorgestellt.
IV)
Sozialberichterstattung
„NRW hält zusammen“ – für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung
Die Stadt Eschweiler wurde durch die Projektinitiative des Landes „NRW hält zusammen… für ein Leben ohne Armut
und Ausgrenzung“ finanziell aus Landesmitteln gefördert und beauftragte das
Büro PROJEKTPLAN, Aachen, in Kooperation mit B-Plan Eschweiler mit der
Erstellung des Sozialberichtes.
Im Juli 2017 fand die öffentliche Auftaktveranstaltung im Ratssaal des
Rathauses statt. Dort wurde über das Thema und die Aufgabenstellung des
Projektes sowie die inhaltliche Vorgehensweise informiert.
Der abgestimmte Sozialplan liegt nun, im Sommer 2018, zur Vorstellung für
die Öffentlichkeit vor.
Zur weiteren Vorgehensweise wird auf die VV 248/18 verwiesen.
V)
„Armutssensibel
Handeln und Teilhabe sichern“ – Bildungschancen systematisieren
Die Koordinationsstelle Kinderarmut des LVR Köln lud im Rahmen eines
Seminars dazu ein, einen Einblick in das Themenfeld „Armutssensibles Handeln“
zu bekommen und sich mit den vielfältigen Kooperations- und Unterstützungsmöglichkeiten
für Mädchen und Jungen sowie deren Familien auseinander zu setzen.
Alle Kinder und Jugendliche haben Talente. Aber nicht alle haben die Möglichkeit
diese Talente zu entfalten. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche,
die in benachteiligten Lebenslagen aufwachsen. Sie und ihre Familien benötigen
oftmals Unterstützung, damit sie ihre Möglichkeiten und Potentiale entfalten
können. Der Übergang von der Primarstufe zur Sekundarstufe stellt eine wichtige
Schnittstelle dar, damit eine erfolgreiche Schullaufbahn gelingen kann. Wie
kann jedoch die intensive Begleitung beim Übergang von der Grundschule in die
weiterführende Schule gelingen? Wie kann eine weitergehende gelingende
Begleitung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche auch im Übergang von
der Schule in Beruf, Ausbildung und Studium aussehen?
Eine wichtige Schlüsselfunktion können in der Schule die dort tätigen
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter einnehmen. Sie bauen oftmals
einen intensiveren und persönlicheren Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern
auf und erlangen so Kenntnis darüber, was die Schüler/innen beschäftigt, wo
ihre familiären oder persönlichen Probleme liegen und wo sie weitergehende
Unterstützungsbedarfe haben.
Gleichwohl zeigen sich durch diese intensiveren Kontakte auch die
persönlich vorhandenen Talente der Kinder und Jugendlichen, aus denen sich auch
spätere Ziele für die individuellen Bildungswege ergeben können.
Stichwort ist hier ebenso das NRW- Talentscouting, welches Herr Suat
Yilmaz vom NRW- Zentrum für Talentförderung vertritt. Für weitere Informationen
kann hier auf die Internetseite nrw-talentzentrum.de verwiesen werden.
Gemeinsam mit den Schulsozialarbeitern, die an Eschweiler Schulen tätig
sind, wird nun geprüft, in wie weit die Ideen und Ansätze der Talentförderung
für die tägliche praktische Arbeit an den Eschweiler Schulen Anwendung finden
können.
VI)
Kooperation
von Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Weiterentwicklung der offenen
Ganztagsbetreuung im Primarbereich
Maßgeblich und zukunftsweisend ist ebenfalls die Beteiligung der
integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung an der Erstellung eines
Rahmenkonzeptes zur Qualitätsentwicklung im offenen Ganztag und zur Kooperation
von Jugendhilfe und Schule im offenen Ganztag.
Die Anmeldezahlen der Kinder für den offenen Ganztagsbetrieb an den
Eschweiler Grundschulen sind erfreulicher Weise immer noch steigend. Waren es
im Schuljahr 2017/18 noch 921 Kinder so ist für das Schuljahr 2018/19 von sogar
1023 Schülerinnen und Schülern auszugehen.
Ergänzend zu den Angeboten im offenen Ganztag werden über das Jugendamt
der Stadt Eschweiler für Kinder mit besonders auffälligem Verhalten bzw.
gesteigertem Förderbedarf seit einigen Jahren Förderangebote befürwortet.
Grundlage ist hier das OGSplus-Konzept (vgl. VV 254/18).
Derzeit nicht absehbar.
keine