Betreff
Sachstand zur Kita-Übergangsfinanzierung für das Kindergartenjahr 2019/20
Vorlage
240/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachstand zur Kita-Übergangsfinanzierung für das Kindergartenjahr 2019/20 wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit Schreiben vom 13.07.2018 hat der Städtetag Nordrhein-Westfalen die Kommunen darüber informiert, dass das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) nach einem Kabinettsbeschluss vom 10.07.2018 den Referentenentwurf eines „Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ in die Verbändeanhörung gegeben hat.

 

Das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ soll im Anschluss an das „Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung“ und das „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ die Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2019/2020 sicher stellen.

 

Das MKFFI wird für die Übergangsfinanzierung für das Kindergartenjahr 2019/2020 einen Betrag von ca. 390 Mio. Euro zur Verfügung stellen, hiervon 105 Mio. Euro aus Bundesmitteln aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.

 

Die Landesregierung hat mit dem Kita-Träger-Rettungsprogramm für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 (vgl. VV Nr. 059/18) einen deutlichen ersten Schritt zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Die im vorherigen Finanzierungssystem des Kinderbildungsgesetzes vorgesehene jährliche Steigerung der Pauschalen von 1,5 % reichte nicht aus, die tatsächliche Kostenentwicklung auszugleichen. Die nicht refinanzierten Steigerungen der Kosten der Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen führten zu erheblichen finanziellen Belastungen der Träger bis hin zu existentiellen Notlagen. Die Folgen der finanziell angespannten Situation waren und sind Einsparungen beim Personal zulasten der Qualität, die Gefährdung des notwendigen bedarfsgerechten Platzausbaus und der Rückzug von Trägern aus der Einrichtungsfinanzierung. Durch das Kita-Träger-Rettungsprogramm konnten diese Tendenzen erfolgreich gestoppt werden.

 

Die finanziellen Unterstützungen des Landes durch das „Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung“ und das „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ werden mit Ablauf des Kindergartenjahres 2018/2019 enden. Angesichts der großen Komplexität und notwendigen Vorbereitungsarbeiten bei allen Beteiligten (Landesebene, Kommunen, Träger) kann der Prozess, eine verlässliche und dauerhaft auskömmliche Finanzierungssystematik der gesamten Kindertagesbetreuung zu entwickeln, bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 nicht abgeschlossen sein. Auch soll ein guter Personalschlüssel für die Kindertagesbetreuung gesichert bzw. weiterentwickelt werden. Darüber hinaus müssen noch technische Vorkehrungen für die Anpassung der webbasierten Abrechnungssysteme erfolgen.

Vor diesem Hintergrund soll eine Neustrukturierung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen.

 

Um nunmehr den nahtlosen Anschluss an die bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen zu gewährleisten, wird es auf der Grundlage der Verständigung mit den Kommunen für das Kindergartenjahr 2019/2020 eine Übergangsfinanzierung geben.

 

Gemäß dem o.a. Referentenentwurf soll die Übergangsfinanzierung für das Kindergartenjahr 2019/2020 folgende Aspekte beinhalten:

 

·         Die Träger erhalten mit finanzieller Beteiligung der Kommunen  in Höhe von 10 % zusätzliche

Pauschalen des Landes. Die Anzahl und die Höhe dieser Pauschalen richten sich nach Gruppenform und Betreuungszeit aufgrund der verbindlichen Meldung zum 15. März 2019 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KiBiz. Die Kommunen beteiligen sich an diesen Kosten mit einem Gesamtvolumen von 40 Mio. Euro. Für die Stadt Eschweiler macht dies im Kindergartenjahr 2019/2020 Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 126.500,00 Euro aus.

·         Die Kindpauschalen für die Kindertagesbetreuung werden, ebenfalls unter Beteiligung der Kommunen,

ein weiteres Jahr um 3 % (nicht 1,5 %) erhöht. Auch an diesen Kosten beteiligen sich die Kommunen mit

40 Mio. Euro. Die Stadt Eschweiler trägt hieran im Kindergartenjahr 2019/2020 Mehraufwendungen

 in Höhe von rd. 160.000,00 Euro.

·         Die Kommunen leisten weiterhin zusätzliche Zuschüsse in Form von freiwilligen Übernahmen von

Trägeranteilen an den Kindpauschalen. Landesweit tragen die Kommunen Kosten in Höhe von 200 Mio. Euro, wobei die Stadt Eschweiler derzeit pro Jahr rd. 530.000,00 Euro Mehraufwendungen trägt.

·         Der Verteilschlüssel für die plusKITA-Förderung (§ 21 a Abs. 2 KiBiz) durch das Land wird für ein

weiteres Kindergartenjahr verlängert.

·         Der Verteilschlüssel und die Finanzierungssystematik für den Landeszuschuss für zusätzlichen

Sprachförderbedarf (§ 21 b Abs. 2 KiBiz) wird ebenfalls für ein weiteres Jahr verlängert.

·         Um den Trägern die Nutzung der Mittel auch überjährig und im Hinblick auf die Vorbereitung einer

neuen Gesamtstrukturierung zu ermöglichen, wird die Regelung zu den Höchstgrenzen für die Rücklagenbildung (§ 20 a KiBiz) auch zum Ende der Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020 ausgesetzt. Deshalb werden in den Jahren 2019 und 2020 keine Rückzahlungsverpflichtungen wegen der Überschreitung der zulässigen Rücklagenhöhen entstehen.

 

Übersicht über die Höhe der Zuschläge nach Gruppenformen (Anlage zu § 21 f KiBiz) im Rahmen der Kita-Übergangsfinanzierung 2019/2020:

 

Wöchentliche Betreuungszeit

Gruppenform I

Gruppenform II

Gruppenform III

25 Stunden

370,95 €

764,76 €

273,78 €

35 Stunden

497,06 €

1.026,12 €

365,47 €

45 Stunden

637,44 €

1.316,03 €

585,72 €

 

Für Kinder mit Behinderung: Zuschlag zur Kindpauschale in Höhe von 1.279,15 €; bei Betreuung in Gruppenform II mit 45 Stunden beträgt der Zuschlag 1.464,29 €.

 

Da die Meldung zum 15.03.2019 noch nicht feststeht, aber nach derzeitigem Kenntnisstand sich auch keine nennenswerten Änderungen zur verbindlichen Meldung zum 15.03.2018 ergeben werden, wurden die finanziellen Auswirkungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes errechnet.


 

Nach derzeitigem Kenntnisstand ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege:

 

Haushaltsjahr 2019:

SK 41413000 – LZW Betriebskosten Kindergärten

90 % der zusätzlichen Pauschalen gem. § 21 f KiBiz:      + 474.225,32 €

Dynamisierung:                                                                 +   37.837,85 €

 

SK 53118180 – Betriebskosten freie Träger Kitas

100 % der zusätzlichen Pauschalen gem. § 21 f KiBiz:     + 294.832,03 €

Dynamisierung:                                                                   +  59.012,05 €

 

SK 53118340 – Betriebskosten AöR Kindergärten

100 % der zusätzlichen Pauschalen gem. § 21 f KiBiz:      + 232.084,99 €

Dynamisierung:                                                                   +   45.503,20 €

 

Haushaltsjahr 2020:

SK 41413000 – LZW Betriebskosten Kindergärten

90 % der zusätzlichen Pauschalen gem. § 21 f KiBiz:      + 663.915,44 €

Dynamisierung:                                                                 +   52.972,99 €

 

SK 53118180 – Betriebskosten freie Träger Kitas

100 % der zusätzlichen Pauschalen gem. § 21 f KiBiz:     + 412.764,84 €

Dynamisierung:                                                                   +  82.616,87 €

 

SK 53118340 – Betriebskosten AöR Kindergärten

100 % der zusätzlichen Pauschalen gem. § 21 f KiBiz:      + 324.918,98 €

Dynamisierung:                                                                   +   63.704,48 €

 

Im Rahmen des derzeitig in der Aufstellung befindlichen Haushaltsplanes 2019 werden die o.g. Erträge und Aufwendungen bei den jeweiligen Ansätzen berücksichtigt.

 

Die aus der Kita-Übergangsfinanzierung 2019/2020 entstehenden Mehrbelastungen (Erhöhung der Dynamisierung und zusätzliche Kindpauschalen für die Stadt Eschweiler betragen im Haushaltsjahr 2019  119.369,10 Euro und im Haushaltsjahr 2020  167.116,74 Euro.

 


 

Keine