hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 17.
Änderung des Flächennutzungsplans – Südlich Patternhof – (Anlage 2) mit
Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) wird beschlossen.
Ziel der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung für die Realisierung eines Wohngebietes auf den Flächen des zentral gelegenen, ehemaligen Sportplatzes Patternhof. Damit soll dem steigenden Bedarf an neuen Wohnbauflächen durch diese Nachverdichtung in zentraler Lage in Eschweiler Rechnung getragen werden.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP 2009) stellt den Geltungsbereich der geplanten 17. Änderung als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ dar. Zukünftig soll dieser Bereich als „Wohnbaufläche (W)“ im FNP dargestellt werden.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat hierzu in seiner Sitzung am 22.06.2017
(VV 158/17) die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Aktuell befindet sich für dieses Areal auch der
Bebauungsplan 297 – Südlich Patternhof – in Aufstellung (VV 243/17 und 308/17).
Der Entwurf der 17.
Flächennutzungsplanänderung wurde in der Zeit vom 18.09.2017 bis zum 29.09.2017
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB)
ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am 26.04.2018 hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss der Stadt Eschweiler die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen (VV 087/18). Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans
- Südlich Patternhof - hat in der Zeit vom 16.05.2018 bis 20.06.2018 öffentlich
ausgelegen. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung
beteiligt.
Seitens der Öffentlichkeit sind innerhalb dieses Verfahrens keine
Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen.
Die Stellungnahmen der Behörden aus den beiden Beteiligungsverfahren
sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder Bedenken beinhalten, als Anlage 4
und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlage 1
beigefügt.
Die eingegangenen Stellungnahmen befassen sich mit folgenden Inhalten:
-
Verliehene
Bergwerksfelder,
-
Überprüfung
der Fläche auf Kampfmittel,
-
Umgang
mit eventuellen Bodendenkmalen,
-
Bodenschutz
und Altlasten,
-
Entwässerungskonzept,
-
Besondere
Baugrundverhältnisse aufgrund humoser Böden,
-
Vorhandene
Richtfunkstrecken.
Vorgetragene Belange, die nicht Gegenstand der
Flächennutzungsplanänderung sind bzw. für die Flächennutzungsplanänderung nicht
relevant sind, werden im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren weitergehend
behandelt.
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Südlich Patternhof - ist als Anlage
2 und seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 3 beigefügt.
Zur Aufstellung der 17. Änderung des
Flächennutzungsplans - Südlich Patternhof - wurde die Bezirksregierung Köln
gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die
Ziele der Raumordnung gebeten. Gegen diese Änderung bestehen aus landesplanerischer
Sicht keine Bedenken.
Die Verwaltung empfiehlt, die 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Südlich Patternhof - mit Begründung einschließlich Umweltbericht zu beschließen.
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.