hier: "Soziale Stadt Eschweiler-West"
I.
Das
Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK Anlage 4)
Eschweiler-West wird als Grundlage für die Stadtentwicklung und Stadterneuerung
und für einen Antrag auf Städtebaufördermittel beschlossen.
II.
Das mit
Beschluss vom 04.07.2012 gemäß § 171b Baugesetzbuch (BauGB) festgelegte
Stadtumbaugebiet „Eschweiler-West“ wird aufgehoben.
III.
Das in
der Anlage 1 dargestellte Gebiet wird gemäß § 171e Abs. 3 BauGB als
„Soziale Stadt Eschweiler-West“ festgelegt.
IV.
Die
Verwaltung wird beauftragt, für die „Soziale Stadt Eschweiler-West“ die
Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm NRW 2019 zu beantragen.
Bereits in 2012 wurden für den Stadtbereich Eschweiler-West ein
Integriertes Handlungskonzept (IHK) und ein Wohnraumversorgungskonzept (WVK)
erstellt und dienten als Grundlage für einen Aufnahmeantrag in das Stadterneuerungsprogramm
NRW 2013, s. hierzu VV 156/12.
Dieser Antrag war - wahrscheinlich auf Grund der damaligen geringen städtischen
Investitionen - leider nicht erfolgreich.
Obwohl die Arbeiten im Stadtteil in den vergangenen Jahren fortgesetzt
wurden, z.B. mit den Aufstellungen der Bebauungspläne 285 - Indestadion -, 12/10
- Jahnstraße - und 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße -, der Stadtteilkonferenz,
den Wohnungen für Flüchtlinge und dem Neubau der Obdachlosenunterkünfte in der
Hüttenstraße, ist der stadtentwicklungspolitische Handlungsbedarf ungebrochen.
Insbesondere der Westen der Eschweiler Kernstadt weist nach wie vor
erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sozialräumliche Defizite auf. Als
Indikator für den dringenden Handlungsbedarf kann auch die in Teilbereichen erkennbare
fehlende Investitionsbereitschaft der privaten Eigentümer gelten. Trotz seiner
innenstadtnahen Lage leidet der Stadtbereich seit Jahren unter einem schlechten
Image, das im Wesentlichen geprägt ist von negativen Einflüssen aus einzelnen
Siedlungsbereichen. Diesbezüglich ist beabsichtigt, die nachhaltige Entwicklung
des Bereiches Eschweiler-West in den nächsten Jahren prioritär zu betreiben.
Als wesentliche Voraussetzung zur Initiierung eines Erneuerungsprozesses war
das Integrierte Handlungskonzept (IHK) aus 2012 zu aktualisieren und zu ergänzen.
Das nun vorliegende Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK) gilt als
zentrales koordinierendes Instrument einer Stadtteilentwicklung, die von
unterschiedlichen Akteuren getragen wird. Das aktualisierte ISTEK ist als Anlage
4 beigefügt.
Bei der Bearbeitung wurden die kommunalen Fachdienststellen für Planung,
Grünordnung, Verkehr, Jugend, Schule, Soziales, Wirtschaft und Liegenschaften
sowie ausgewählte Akteure der Wohnungswirtschaft beteiligt. Des Weiteren wurden
aus der Städteregion Aachen die Dezernate Planung und Schulentwicklung mit
einbezogen.
Das im Zuge eines Städtebau-Sonderprogramms ermöglichte
Integrationsprojekt für Flüchtlinge „Runde Tisch“ wurde ebenso in die
Erarbeitung mit einbezogen wie einzelne Schlüsselakteure der Quartiersentwicklung.
Dazu wurden Einzelinterviews mit Akteuren der Wohnungswirtschaft, der
Sozialverbände, der ansässigen Schulen incl. der Schulträger geführt. Innerhalb
der Verwaltung der Stadt Eschweiler wurden - aufbauend auf den langjährig
erfolgreich erprobten Arbeitsstrukturen der Fördermaßnahme „Eschweiler-Ost“ -
die Weichen für eine erfolgreiche Quartiersentwicklung in Eschweiler-West
gestellt.
Das querschnittsorientierte Stadtteilentwicklungskonzept hat neben den
baulich-räumlichen Handlungsfeldern, dargestellt im Rahmenplan Anlage 3,
auch soziale, ethnische, beschäftigungs-, bildungs- und umweltpolitische sowie
wohnungswirtschaftliche Themen zu bearbeiten. Neben den klassisch investiven
Kosten gilt es, nicht-investive Maßnahmen im gleichen Maße zu identifizieren
und zu fördern. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass das stadtteilbezogene
Konzept gesamtstädtisch verankert ist und nicht zu Problemverlagerungen in
andere Stadtteile führt. Mit dem vorliegenden ISTEK wird ein Konzept
entwickelt, das als Fundament der zukünftigen Programmumsetzung dient und erste
Vorschläge für Kommunikations- und Koordinationsprozesse sowie die
Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. Neben einem fundierten und abgestimmten
Maßnahmenprogramm mit einer Priorisierung der Einzelthemen, liefert es den
notwendigen Rahmen für eine tragfähige Projektstruktur, schlägt eine
Maßnahmenreihung vor und ermittelt Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten.
Wesentlicher Bestandteil der zielführenden Bearbeitung des ISTEKs ist eine intensive
Einbindung aller am Prozess Beteiligten. Hierzu gehören insbesondere die
Bevölkerung, Institutionen, Wirtschaft, Verwaltung und die Politik.
Die Verwaltung empfiehlt daher;
·
das
Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK) Eschweiler-West zu
beschließen,
·
das in
der Anlage dargestellte Gebiet als „Soziale Stadt Eschweiler-West“ festzulegen
und
·
für die
„Soziale Stadt Eschweiler-West“ die Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm
NRW 2019 zu beantragen.
Bestandteil des ISTEKs Eschweiler-West ist eine Übersicht über die Maßnahmen, ihre Schätzkosten, deren Finanzierung und der städtische Eigenanteil, die in der Anlage 2 dargestellt ist.
Die Stadt Eschweiler befindet sich nicht mehr im Haushaltssicherungskonzept. Alle im ISTEK aufgeführten Maßnahmen - konsumtiv und investiv - wurden für den Haushalt 2019 angemeldet bzw. für die Jahre 2020 - 2023 vorgemerkt. Die Haushaltsvormerkungen werden kontinuierlich fortgeschrieben.
Das Integrierte
Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK) Eschweiler-West und die Beantragung von
Städtebaufördermitteln bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.