Betreff
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK) Eschweiler-West
hier: "Soziale Stadt Eschweiler-West"
Vorlage
238/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

I.                    Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK Anlage 4) Eschweiler-West wird als Grundlage für die Stadtentwicklung und Stadterneuerung und für einen Antrag auf Städtebaufördermittel beschlossen.

 

II.                  Das mit Beschluss vom 04.07.2012 gemäß § 171b Baugesetzbuch (BauGB) festgelegte Stadtumbaugebiet „Eschweiler-West“ wird aufgehoben.

 

III.                Das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet wird gemäß § 171e Abs. 3 BauGB als „Soziale Stadt Eschweiler-West“ festgelegt.

 

IV.                Die Verwaltung wird beauftragt, für die „Soziale Stadt Eschweiler-West“ die Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm NRW 2019 zu beantragen.

 


 

Bereits in 2012 wurden für den Stadtbereich Eschweiler-West ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) und ein Wohnraumversorgungskonzept (WVK) erstellt und dienten als Grundlage für einen Aufnahmeantrag in das Stadterneuerungsprogramm NRW 2013, s. hierzu VV 156/12. Dieser Antrag war - wahrscheinlich auf Grund der damaligen geringen städtischen Investitionen - leider nicht erfolgreich.

 

Obwohl die Arbeiten im Stadtteil in den vergangenen Jahren fortgesetzt wurden, z.B. mit den Aufstellungen der Bebauungspläne 285 - Indestadion -, 12/10 - Jahnstraße - und 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße -, der Stadtteilkonferenz, den Wohnungen für Flüchtlinge und dem Neubau der Obdachlosenunterkünfte in der Hüttenstraße, ist der stadtentwicklungspolitische Handlungsbedarf ungebrochen.

 

Insbesondere der Westen der Eschweiler Kernstadt weist nach wie vor erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sozialräumliche Defizite auf. Als Indikator für den dringenden Handlungsbedarf kann auch die in Teilbereichen erkennbare fehlende Investitionsbereitschaft der privaten Eigentümer gelten. Trotz seiner innenstadtnahen Lage leidet der Stadtbereich seit Jahren unter einem schlechten Image, das im Wesentlichen geprägt ist von negativen Einflüssen aus einzelnen Siedlungsbereichen. Diesbezüglich ist beabsichtigt, die nachhaltige Entwicklung des Bereiches Eschweiler-West in den nächsten Jahren prioritär zu betreiben. Als wesentliche Voraussetzung zur Initiierung eines Erneuerungsprozesses war das Integrierte Handlungskonzept (IHK) aus 2012 zu aktualisieren und zu ergänzen. Das nun vorliegende Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK) gilt als zentrales koordinierendes Instrument einer Stadtteilentwicklung, die von unterschiedlichen Akteuren getragen wird. Das aktualisierte ISTEK ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Bei der Bearbeitung wurden die kommunalen Fachdienststellen für Planung, Grünordnung, Verkehr, Jugend, Schule, Soziales, Wirtschaft und Liegenschaften sowie ausgewählte Akteure der Wohnungswirtschaft beteiligt. Des Weiteren wurden aus der Städteregion Aachen die Dezernate Planung und Schulentwicklung mit einbezogen.

 

Das im Zuge eines Städtebau-Sonderprogramms ermöglichte Integrationsprojekt für Flüchtlinge „Runde Tisch“ wurde ebenso in die Erarbeitung mit einbezogen wie einzelne Schlüsselakteure der Quartiersentwicklung. Dazu wurden Einzelinterviews mit Akteuren der Wohnungswirtschaft, der Sozialverbände, der ansässigen Schulen incl. der Schulträger geführt. Innerhalb der Verwaltung der Stadt Eschweiler wurden - aufbauend auf den langjährig erfolgreich erprobten Arbeitsstrukturen der Fördermaßnahme „Eschweiler-Ost“ - die Weichen für eine erfolgreiche Quartiersentwicklung in Eschweiler-West gestellt.

 

Das querschnittsorientierte Stadtteilentwicklungskonzept hat neben den baulich-räumlichen Handlungsfeldern, dargestellt im Rahmenplan Anlage 3, auch soziale, ethnische, beschäftigungs-, bildungs- und umweltpolitische sowie wohnungswirtschaftliche Themen zu bearbeiten. Neben den klassisch investiven Kosten gilt es, nicht-investive Maßnahmen im gleichen Maße zu identifizieren und zu fördern. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass das stadtteilbezogene Konzept gesamtstädtisch verankert ist und nicht zu Problemverlagerungen in andere Stadtteile führt. Mit dem vorliegenden ISTEK wird ein Konzept entwickelt, das als Fundament der zukünftigen Programmumsetzung dient und erste Vorschläge für Kommunikations- und Koordinationsprozesse sowie die Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. Neben einem fundierten und abgestimmten Maßnahmenprogramm mit einer Priorisierung der Einzelthemen, liefert es den notwendigen Rahmen für eine tragfähige Projektstruktur, schlägt eine Maßnahmenreihung vor und ermittelt Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten. Wesentlicher Bestandteil der zielführenden Bearbeitung des ISTEKs ist eine intensive Einbindung aller am Prozess Beteiligten. Hierzu gehören insbesondere die Bevölkerung, Institutionen, Wirtschaft, Verwaltung und die Politik.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher;

·         das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK) Eschweiler-West zu beschließen,

·         das in der Anlage dargestellte Gebiet als „Soziale Stadt Eschweiler-West“ festzulegen und

·         für die „Soziale Stadt Eschweiler-West“ die Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm NRW 2019 zu beantragen.

 

 

 

 


 

Bestandteil des ISTEKs Eschweiler-West ist eine Übersicht über die Maßnahmen, ihre Schätzkosten, deren Finanzierung und der städtische Eigenanteil, die in der Anlage 2 dargestellt ist.

Die Stadt Eschweiler befindet sich nicht mehr im Haushaltssicherungskonzept. Alle im ISTEK aufgeführten Maßnahmen - konsumtiv und investiv - wurden für den Haushalt 2019 angemeldet bzw. für die Jahre 2020 - 2023 vorgemerkt. Die Haushaltsvormerkungen werden kontinuierlich fortgeschrieben.

 


 

Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK) Eschweiler-West und die Beantragung von Städtebaufördermitteln bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.