Betreff
Einführung und Verpflichtung eines beratenden Mitgliedes
Vorlage
219/18
Art
Einführung und Verpflichtung

Das beratende Mitglied Frau Petra Schönwald wird von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Die Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Frau Petra Schönwald wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 20.06.2018 als beratendes Mitglied in den Schulausschuss bestellt.

 

Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in Ausschüssen ist § 67 Abs. 3 i.V.m.
§ 58 Abs. 2 GO NRW.

 


keine 

 


keine